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Gerichtshof: Antijüdisches Relief „Judensau“ darf an deutscher Kirche bleiben

27.05.2022, Sachsen-Anhalt, Wittenberg: Eine als „Judensau“ bezeichnete Schmähplastik ist an der Stadtkirche zu sehen. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Ein als „Judensau“ bezeichnetes Sandstein-Relief darf nach einer Entscheidung des deutschen Gerichtshofs (BGH) an der Fassade der Stadtkirche Wittenberg (Sachsen-Anhalt) bleiben.

Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das „Schandmal“ in ein „Mahnmal“ umgewandelt, befanden die obersten deutschen Zivilrichter in ihrem Urteil am Dienstag in Karlsruhe.

Bis Bodenplatte und Aufsteller in den 1980er Jahren ergänzt wurden, habe die Abbildung aus dem 13. Jahrhundert „einen das jüdische Volk und seine Religion massiv diffamierenden Aussagegehalt“ gehabt und Judenfeindlichkeit und Hass zum Ausdruck gebracht, hieß es weiter.

30.05.2022, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Dietrich Düllmann, Kläger gegen eine als „Judensau“ bezeichnete Schmähplastik an der Stadtkirche Wittenberg in Sachsen-Anhalt, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vor Beginn der Verhandlung. Foto: Uli Deck/dpa

Das Relief zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch Spitzhüte als Juden identifiziert werden sollen. Eine laut BGH als Rabbiner geltende Figur hebt den Schwanz des Tieres und blickt in den After. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein.

Der Kläger, der nach eigenen Angaben 1978 zum Judentum konvertiert war, wollte, dass die antijüdische Darstellung entfernt wird. Auch in den Vorinstanzen war er gescheitert. „Solange sie an der Kirche ist, ist sie Teil der Verkündigung der Kirche“, wurde der Kläger am Dienstag im Deutschlandfunk zitiert.

Der Fall hat Brisanz, denn die rund 100 Kilometer südwestlich von Berlin gelegene Stadt Wittenberg ist das Zentrum der Reformation in Deutschland. An der Stadtkirche predigte der Theologe Martin Luther (1483-1546), und in Wittenberg veröffentliche er 1517 auch seine berühmten 95 Thesen gegen den Ablasshandel der katholischen Kirche. In seiner Hetzschrift „Von den Juden und ihren Lügen“ (1543) rief Luther dazu auf, Synagogen zu verbrennen und Juden „aus unserm Lande“ zu vertreiben. (dpa)

7 Antworten auf “Gerichtshof: Antijüdisches Relief „Judensau“ darf an deutscher Kirche bleiben”

  1. ..“die Abbildung aus dem 13. Jahrhundert“

    ..gibt es seit rund 700 Jahren, bis dieser Schlauberger kommt und sich wichtig macht…

    Aber wer hat gewusst, dass es dieses Relief überhaupt gibt?

  2. Juden halt
    Wie ein Herr Bachmann ein Jude in Deutschland wohnte im Landkreis Rastatt gab ihm Geld, zum weiterleiten er verbratete es selbst
    als man es merkte seine Antwort war dann missen die Deitschen halt nochmal bezahlen

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