Weil sich alle Richter, die zur Verfügung stehen, in der Angelegenheit für befangen erklärt haben, hat das Eupener Strafgericht am Montag die Verhandlung über die Akte „Manfred Theissen/AS Eupen“ auf unbestimmte Zeit vertagt.
Für befangen können sich Richter entweder aus privaten oder beruflichen Gründen erklären bzw. weil sie schon einmal mit der Angelegenheit in irgendeiner Weise konfrontiert wurden, entweder im Vorfeld der Anklageerhebung (etwa als Vorsitzender der Ratskammer) oder beispielsweise in der „Affäre SK Lierse“, die im Frühjahr 2011 für Schlagzeilen sorgte.
Manfred Theissen und die AS Eupen werden der Urkundenfälschung und des Gebrauchs von Fälschung verdächtigt.
Theissen soll in seiner Eigenschaft als Generaldirektor des damaligen Erstligisten in der “Affäre SK Lierse” ein Einschreiben an den belgischen Fußballverband rückdatiert haben, um die vorgeschriebenen Fristen für einen Einspruch einzuhalten. Damals waren in den Büroräumen der AS Computer beschlagnahmt worden.
Bis zum Kassationshof war Ralph Lentz, der Rechtsbeistand von Manfred Theissen, gegangen, um eine Anklageerhebung gegen seinen Mandanten zu verhindern, jedoch letztlich ohne Erfolg.
Der belgische Fußballverband tritt in dem Verfahren gegen Mandred Theissen und die AS Eupen als Zivilpartei (Nebenkläger) auf.
Wird Akte an französischsprachiges Gericht verwiesen?
Verhandelt wurde die Akte am Montag vor dem Eupener Strafgericht trotzdem nicht. Sie wurde sogar „sine die“ vertagt, weil sich alle Richter, die verfügbar sind, für befangen erklärt haben, was sie nicht einmal formal begründen müssen.
Wie geht es jetzt weiter? Es bleibt dem Eupener Gericht nichts anderes übrig als zu hoffen, dass sich diese Blockade-Situation auflöst.
Zum Beispiel könnte in naher Zukunft eine freie Richterstelle neu besetzt werden mit einem Kandidaten, der alle Bedingungen dafür erfüllt und sich seinerseits im „Fall Manfred Theissen/AS Eupen“ nicht für befangen erklärt. Möglich wäre auch, dass die Akte an ein französischsprachiges Gericht verwiesen wird. (cre)
Na wunderbar! Es gibt also doch einen „Promi-Bonus“ in der kleinen DG.
@ Promi, oder soll ich Promille sagen : genau das Gegenteil ist die Sache. Was wäre wenn verhandelt würde und dabei gäbe es einen Freispruch, dann wären Promi und andere Genossen auf die Barikaden gegangen. Die Richter haben in meinen Augen und im Sinne eines fairen Verfahrens richtig gehandelt.
Die Unbefangenheit der Justiz gibt es nicht und hat es nie gegeben.
Justicia ist nicht der Gerechtigkeit wegen da, sondern der Ordnung wegen! Das Gesetz schützt sich selbst – nicht den Bürger…
Das nenne ich, sich gepflegt vor der Verantwortung drücken.
Es stinkt zu Himmel aber Pünktchen – Pünktchen – Pünktchen
Somit wissen wir ja auch ALLE was am Ende dabei rauskommen wird.
Nämlich Ungerechtigkeit!!
Verantwortungslos wäre, einen Prozeß zu führen, obwohl man sich befangen fühlt.
jajajajaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
du scheinst mehr als 1000 € netto im Monat zu haben…
mit welchen Mitteln???
Sozialromatik ist auch vor Gericht auch nicht mehr das A únd O
Was hat das mit Einkommen oder Sozialromantik zu tun?
Sollte ein Richter einen Prozeß leiten, wenn er befangen ist?
Kein Richter kann objektiv an diese Sache ran gehen. Jedenfalls keiner aus Belgien.
Ich frag mich, ob sich die Richter bei bürgerlichen Wiederholungstätern auch als befangen deklarieren.
Ich erinnere mich noch, als damals im allgemeinen Jubel über den eigenen Gerichtsbezirk Fred Evers als einziger darauf hinwies, dass im kleinen Ostbelgien jeder jeden kennt, und dass das nicht gut sei für das Funktionieren der Justiz. Solche Hinweise überhört der notorisch größenwahnsinnige Ostbelgier aber gerne, wenn es um „seine“ Autonomie geht, schaltet er den Verstand ja regelmäßig aus. Und jetzt wird gejammert und Verschwörungstheorien gewälzt, weil ein ordnungsgemäßes Verfahren vor dem „königlich Bayrischen Amtsgericht“ (die älteren erinnern sich sicher noch an die Fernsehserie) in Osbelgistan nicht möglich ist. Eine weiterer Akt in der Provinzposse „DG“, und bestimmt nicht der letzte….
Teile da Ihre Ansicht, Dax.
Eine solche Situation in Bezug auf eine Befangenheit für Richter aber auch für Staatsanwälte, muss sich ja in in einem solch‘ kleinem territorialem Gebiet wie die DG, zwangsläufig ergeben.Es gibt da sicherlich auch weitere Fälle, bei weniger bekannten
Zeitgenossen, wo dies eintreten kann.Das kommt dann eben nicht an die Öffentlichkeit.Außer der Befangenheit
können aber Vorkommnisse wie Amtsanmaßung zutage treten, wie beispielsweise die Geschichte mit dem
„berühmt-berüchtigten“, selbstherrlichen Generalanwalt Dr. F-J.Schmitz, die seinerzeit in unserem Kleingliedstaat für Furore sorgte
Es wäre besser, den Gerichtsbezirk Eupen mit Verviers zusammenzulegen und dort für ordentliche Simultanübersetzung zu sorgen.
-Erinnere mich auch noch gut an die Sache-Dr Schmitz-von damals und die Reaktion des langen Fred und des Herrn Küchenberg.
Eigentlich lachhaft was hier jetzt abläuft,und das bereits seit 3 Jahren,und dauert wahrscheinlich noch 2 Jahre bis zum Abschluss!?
Was haben wir wohl für ein Justizsystem in unserm Lande!?Unveständlich sowas!
„Verantwortungslos wäre, einen Prozeß zu führen, obwohl man sich befangen fühlt.“
Leider nein!
Denn in dem Falle würde man der Verteidigung den Revisionsgrund quasi auf einem Silbertablett servieren.
Jeder Jurist wird das bestätigen.
Man muss es in Ostbegistan nur schaffen, zur Haute Vollée zu gehören, schon sind alle Richter befangen. Das ist eindeutig eine Zweiklassenjustiz.
Die Befangenheit der Eupener Richter liegt zuerst daran, dass laut Gerichtsgesetzbuch sowohl der Herr Präsident des Gerichts, der damals in der Akte „AS EUPEN gegen Fussballverband“ im Eilverfahren einen Beschluss gefasst hatte, als auch die Frau Untersuchungsrichterin und der Präsident der strafrechtlichen Ratskammer, die die Angelegenheit an das Strafgericht verwiesen hat, befangen sind, weil sie bereits in der Akte geurteilt haben.
Die beiden anderen Richter beim Gericht Erster Instanz EUPEN, die noch übrig blieben, haben sich sodann ebenfalls für befangen erklärt, da ebenfalls Befangeheitsgründe vorlagen, die durch das Gerichsgesetzbuch vorgesehen sind. Diesbezüglich ist durch die Verteidigung, die bereit war und ist, die Sache sofort zu plâdieren, keinerlei Antrag gestellt worden.
Tja, ein Kleingliedstaat, wo jeder halbwegs Prominente jeden kennt und man sowieso im selben Rotary- oder Kiwani-Club zusammen diniert, ein solches Minigebilde hat eben nicht nur Vorteile, es sei denn, man profitiere von solchen „relations“.
Nun könnte es aber durchaus von Vorteil sein, die Sache von Gericht zu Gericht und von Instanz zu Instanz zu verschleppen, um am Ende die Verjährung zu erreichen oder gar noch eine Entschädigung vor dem Menschenrechtsgerichtshof wegen ungebührlich langer Prozessdauer zu erstreiten.
@Zaungast: Die ungebührlich lange Prozessdauer mancher „Fälle? Sachen?“ liegt eventuell an nicht aufgearbeitetem Aktenrückstand…
Honi soit, qui mal y pense ;-))
http://brf.be/nachrichten/regional/260350/#comment-5841