Gesellschaft

Alkohol im Karneval: Was ist erlaubt, was ist verboten?

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Es ist wieder soweit: Die jecke Zeit steht in den Startlöchern. Der Saalkarneval ist im vollen Gange. In weniger als einer Woche beginnt der Straßen-Karneval.

Ob auf den Sitzungen oder während den Umzügen bis Aschermittwoch – an allen Terminen ist mit Sicherheit irgendwann Alkohol im Spiel. Wo gefeiert wird, werden in der Regel auch alkoholische Getränke konsumiert.

Dass Kinder unter 16 Jahren laut Gesetz gar keinen Alkohol trinken dürfen, ist bekannt. In erster Linie sind natürlich die Eltern und Erziehungsberichtigten in ihrer Verantwortung gefragt.

(Zum Vergrößern Grafik anklicken). Quelle: Polizeizone Weser-Göhl

Aber ebenso sind die Veranstalter von Karnevalspartys, von Umzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen für die Teilnehmer ihrer Veranstaltung verantwortlich und können zur Rechenschaft gezogen werden.

In ihrer Clique unterwegs, fühlen sich besonders Jugendliche oftmals dazu verleitet, Alkohol zu trinken. So mancher wird dabei sein Limit überschreiten oder die Wirkung von Alkohol unterschätzen.

Als Erwachsener sollte man sich seiner Vorbildrolle gegenüber der Jugend jederzeit bewusst sein. Vermitteln Sie den Kindern und Jugendlichen, dass ein klares „NEIN“ zu Alkohol und Drogen beweist, dass sie starke und selbstbewusste Persönlichkeiten sind, die wissen, was sie wollen und was gut bzw. schlecht für sie ist. Gegen den Strom zu schwimmen und zu seiner Meinung zu stehen, ist „cool“ – auch als Erwachsener!

Die Polizeizone Weser-Göhl möchte Veranstalter und Jecken daran erinnern, dass auch während den Karnevalstagen die Vorschriften der Gesetzgebung zu beachten sind.

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Unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bei Tanz- und Abendveranstaltungen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet.

An Personen unter 16 Jahren dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Zwischen 16 und 18 Jahren sind alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt erlaubt (> 0,5 Vol.%).

Hochprozentiger, destillierter Alkohol (über 1,2 Vol.%), darf auch in gemixter Form erst ab 18 Jahren konsumiert werden. Beispiele: Alkopops, Cocktails, Schnaps, Likör usw.

Es ist verboten, an Personen unter 18 Jahren alkoholhaltige, gegorene Getränke über 22 Vol. % zu verkaufen, zu servieren oder anzubieten.

Bei Verstoß gegen diese Auflagen werden Protokolle erstellt und es ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen.

Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des öffentlichen föderalen Dienst: https://www.health.belgium.be/fr/sante

Das sollten Karnevalisten auf keinen Fall machen: Wer Alkohol trinken möchte, sollte aufs Autofahren verzichten. Foto: dpa

Tipp: Verteilen Sie am Eingang unterschiedliche Eintrittsbändchen. Somit kann das Thekenpersonal direkt sehen, ob die bestellende Person das georderte Getränk erhalten darf.

Die Beamten der Polizeizone Weser-Göhl werden an den tollen Tagen verstärkt Alters- und Alkoholkontrollen durchführen. Dies sowohl in Uniform als auch in ziviler Kleidung.

Auch an Karneval gilt: Ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille ist das Lenken eines Fahrzeuges verboten. Planen Sie daher schon vor Start der Feier, wie Sie nach Hause kommen: Wer macht den „Bob“? Kann mich jemand holen kommen? Gibt es Sonderbusse? Taxi?

Bitte achten Sie auch auf Ihre Sicherheit, wenn Sie den Heimweg zu Fuß antreten möchten. Achten Sie auf Ihre Sichtbarkeit und halten Sie sich bitte an die gegebenen Vorschriften.

Nicht zu unterschätzen ist der Restalkohol, der am Tag danach noch auftreten kann. Der Körper baut normalerweise rund 0,1 Promille pro Stunde ab. Der Abbau von Alkohol kann nicht durch vermeintliche Ausnüchterungshilfen (Beispiele: Kaffee, Cola, Wasser, fettiges Essen, an die frische Luft gehen usw.) beschleunigt werden.
Selbst Ausschlafen garantiert keine 0,0 Promille am nächsten Tag.

39 Antworten auf “Alkohol im Karneval: Was ist erlaubt, was ist verboten?”

  1. Karnevalist

    Wieder einmal verbreiten von Fehlinformtionen.
    Wein und Bier dürfen auch von unter 16 Jährigen getrunken werden, wenn Erziehungsberechtigte dabei sind.
    Ebenfalls zählen hier sogenannte „Spirituosen“ mit über 1,2 % noch immer als Mixgetränk. Ein Getränk zählt erst als Spirituose ab 14 %.
    Daher demnächst bitte gründlicher Recherchieren anstatt Fehlinformtionen zu veröffentlichen

  2. Besorgte Mutter

    Mein Gott, drehen die „Ordnungshüter“ jetzt vollends durch?
    Warum gönnt man den Jugendlichen von heute nicht den gleichen Spaß wie wir ihn damals in den 70. und 80. Jahren haben durften?
    Wir waren 14 und gingen ohne Eltern zum Koch‘schen, Heidberg oder ins Schütz und nicht zu vergessen das Freibier in der Eupener Brauerei am Fettdonnerstag.Und siehe da;hurra wir leben noch!
    Wie schon des Öfteren von mir gesagt, auch meine Kinder durften und dürfen das Leben in vollen Zügen noch richtig genießen.

    • Besorgte Mutter

      Oh doch!
      Ich habe meine Kinder frühzeitig und unter Aufsicht an das Unvermeidbare herangeführt.
      Ich habe mit meinen Kindern über die Folgen von Übertreibungen frühzeitig und tabulos geredet. Ich bin mit meinen Kindern zum Kaiserplatz in AC gegangen und habe ihnen gezeigt wo der Weg enden kann wenn sie sich von Drogenheinis bequatschen lassen es doch auch mal zu versuchen.
      Im Gegensatz zu dem ganzen Drogenmist ist mir ein vernünftiger Umgang mit Alkohohl doch deutlich lieber und wenn man dies erreichen will, dann muss man den Nachwuchs auch dann wenn die erste Lust hierauf entsteht, vorsichtig den Umgang mit Alkohol beibringen und nicht wie die Polizei es jetzt verordnet einfach verbieten und mit Strafe drohen.
      Noch einmal: der Erfolg hat mir in meinem Tun recht gegeben und die ASL ist mit ihrer Meinung auf dem Holzweg!

    • Piersoul Rudi

      Lieber Herr/Frau Hombourger(15/02/2020 09:19);
      Ich kenne Sie nicht aber ihr art „Gestöhne“ kann nur einen auf dem Sack gehen…
      Wer ist schuld wenn einer „Alkoholiker“ wird???
      Ach ja, „alle anderen“ sind schuld…Hauptsache nicht ich…
      Die „Hauptschuld“ liegt immer „bei einem selbst“ Herr/Frau Hombourger…
      Auch wenn Sie(bzw. niemandem) das gerne „hören will“…
      MfG…

  3. peter Müller

    Wieso nur am Carnaval. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass sehr viele sich an den Wochenenden auf Partys, Geburtstage ,oder sonstige Festivitäten voll laufen lassen. Das nennt man dann Wochenendalkoholiker.

  4. an frau baudimont wie schon einmal erwähnt anderswo, sind sie eingentümer der immobilien gospertstrasse nähe fortisbank wenn ja dann kümmern sichmal bitte mal über diesen schandfleck aus eupen, es ist sehrschämend für uns anwohner anstatt hier ihre ansichten zu geben

  5. Reinertz

    Frau Baudimont ist dafür das man ohne Regeln leben soll und jeder vom Staat alles geschenkt bekommt ohne Steuern zu zahlen.
    Nun in ihren eigenen Haus, …
    WASSER PREDIGEN UND WEIN TRINKEN, ist es nicht so Frau Baudimont?

  6. peter Müller

    Wenn einem etwas nicht gefällt, was diese Dame macht, sollte man auch soviel Mut haben, es Ihr ins Gesicht zu sagen. Hier etwas zu Ihrem Privatleben zu schreiben, ist nicht die Feine Art.

    • Zaungast

      Ja, wozu dient eigentlich ein Webmaster und eine Netiquette, wenn solche persönlichen, dazu noch anonymen Anwürfe durchgelassen werden? Aber immerhin, der Statistik ist so etwas dienlich; der Beitrag von ‚patient‘ plus 4 Reaktionen = 5 Zähler mehr…

        • Zaungast

          „Alle, die nicht wir Sie denken“? Alle, wirklich alle? Na, dann haben Sie sicher eine Menge Namen bereit, mit den entsprechenden Zitaten? Aber vielleicht denken Sie ja auch an jemand ganz Bestimmten?
          Kommen Sie, „zeigen Sie Mut“!

  7. an frau baudimont ,das sind alles alte pläne und photos ,was andere vorhaben ist mir eigenlich egal solange andere dadurch keine nachteile erhalten.Wer würde sich eine immobilie kaufen wenn in der nähe so eine immobilie stände wie die ihrige , wer ander meinung ist soll sich diese mal ansehen, welchen wert verlust man damit erleidet durch dieses haus da möchte doch keiner wohnen (eupen soll schöner werden)

    • Ostbelgien Direkt

      Kurzer Hinweis: Das Thema ist hier Alkohol im Karneval und nicht die Immobilie von Frau Baudimont. Man kann ja irgendwann mal für kurze Zeit den Pfad der Diskussion verlassen, um dann wieder zum Thema zurückzukehren, aber man sollte nicht komplett das Thema ändern. Gruß

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