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„Akte Espeler“: Aussetzung der Urteilsverkündung

Eine Vorderansicht der Schule von Espeler.

In der sogenannten „Akte Espeler“ hat der Lütticher Appellationshof die Urteilsverkündung ausgesetzt. In erster Instanz waren die drei Angeklagten, darunter ein Schöffe der Gemeinde Burg-Reuland und der Schulleiter, vom Eupener Strafgericht zu je einem Monat Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1100 Euro verurteilt worden.

Die Angeklagten waren in erster Instanz für schuldig befunden worden, im September 2008 gemeinsam mit dem Vater eines Kindes einen Wohnsitzwechsel mittels eines „Täuschungsmanövers“ eingefädelt zu haben, um die Dorfschule von Espeler zu retten. Ebenso wurde ihnen Subsidienbetrug vorgeworfen. Im Urteil in Erster Intanz war sogar von „Skrupellosigkeit“ die Rede.

Im Berufungsverfahren in Lüttich wurde der Schöffe vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Erwiesen ist nach Auffassung des Gerichts lediglich, dass der Schöffe eine unrechtmäßige Bezuschussung der Gemeindeschule Espeler durch DG entgegengenommen habe.

Die Aussetzung des Urteils ist für die Angeklagten zweifelsohne ein Erfolg, weil sie einer Strafmilderung gleichkommt. Ausschlaggebend dafür war nach Einschätzung des Gerichts die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten und der Umstand, dass keiner der Beteiligten eine persönliche Bereicherung habe erzielen wollen.

24 Antworten auf “„Akte Espeler“: Aussetzung der Urteilsverkündung”

  1. Eastwind

    Im Text auf OD heißt es: „Ausschlaggebend dafür war nach Einschätzung des Gerichts … der Umstand, dass keiner der Beteiligten eine persönliche Bereicherung habe erzielen wollen.“ Na wunderbar, ich überfalle nächstens eine Bank und gebe die Beute an meine Partei oder eine Wohltätigkeitsorgnisation weiter. Dann riskiere ich allenfalls eine Aussetzung der Urteilsverkündigung. Toll.

  2. Schmarrn

    Dieses Urteil ist doch eine Verhöhnung jeglichen Rechts; es steht doch fest, dass es sich hier um „Urkundenfälschung“ im besten Wissen und Gewissen des Schulleiters, des Schöffen, des Vaters … und natürlich des Bürgermeisters gehandelt hat. Zahlentricksereien sind halt Manipulation von Tatsachen! Ich frage mich nur, welche Seilschaften für diesen Urteilsspruch bemüht worden sind. Jetzt steht der „Nachahmerei“ Tür und Tor offen, denn ausser einer richterlichen Schelte muss ja nur ein Euro an die DG bezahlt werden. Akzeptiert Paasch dieses Agreement auch im Falle eines Subsidienschwindels? Wäre interessant in Erfahrung zu bringen…
    Dieses Urteil schürt meine Antipathie gegenüber der hochtrabenden Klüngelpolitik in unserem Kleinstgliedstaat, so dass ich der Empfehlung von Frau Turtelboom hinsichtlich der kommenden Wahlen folgen werde.
    Die Zeiten stehen jedenfalls auf „Endzeit und Dekadenz“

  3. Politikus

    Zitat aus OD-Artikel

    „Im Berufungsverfahren in Lüttich wurde der Schöffe vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. “
    Wenn von Urkundenfälschung die Rede ist:
    Ohne Einzelheiten in dem Fall zu kennen,
    hatte ich mich schon gewundert, dass der Vorwurf der Urkundenfälschung im Raume stand. Falsche Angaben, in welcher Form auch immer, sind juristisch gesehen keine Urkundenfälschungen. Dafür hätten bestehende Angaben auf als Urkunden definierte Dokumente, bzw.Schriftstücke,
    gefälscht werden müssen.Im vorliegendem Fall scheinen aber nicht wahrheitsgemäße Angaben zu Papier gebracht worden zu sein, was natürlich auch strafbar ist, aber eben keine
    UrkundenFÄLSCHUNG

  4. Es gab mal vor vielen Jahren einen anderen Fall in Ostbelgien. Da stand ein namhafter CSP-Politiker vor Gericht. Ich weiß nicht mehr genau, um was es sich handelte. Ein Subsidienbetrug? Eines ist mir aber in Erinnerung geblieben, weil ich dies als skandalös empfand: Am Ende wurde dem Mann vom Eupener Gericht sogar attestiert, er habe „wie ein guter Familienvater“ gehandelt…

  5. SCHIRMELINGERTEPITTER

    Was soll dieser Zirkuspalaver um Urkundenfaelschung ????? .E Herr CORNELY und Herr SCLABERTZ haben nur im Interesse der Schule un.d des Dorfes gehandelt und was soll diese Hetze . Dieser KLARMANN kann es immer noch nicht fassen , das er unter der Aera STELLMANN nie Schulschoeffe werden durfte , so ist es und so war es . Wie Heutemorgen aus dem Grenz-echo zu entnehmen war , begruesste der MP aus EUPEN diese Entscheidung , wer dieses Glaubt wird seelig . In solch einer SACHE kann man sich gluecklich schaetzen , das hinten in der Kirche auch Leute sitzen .

    • @ SCHIRMELINGERTEPITTER : Bei Ihrer Argumentation wäre es sicherlich besser und ratsamer gewesen, wenn die Protagonisten dieses „Schulschwindels“ nicht ein Kind in der Ferne gesucht, sondern vielmehr Sie auf die Schulbank gesetzt hätten. Der Rechtschreibung hätte dies sicherlich auch genutzt. Sie verwechseln Straftat und Nutzen; laut Ihnen ist es legitim eine Bank zu überfallen, wenn man das gestohlene Geld dann karitativen Zwecken zuführt!?!? Es ist nur schade, dass ausgerechnet solche Leute wie Sie mit diesen Meinungen überhaupt in einer Kirche sitzen und Platz finden, denn „christlich“ bedeutet für mich etwas völlig anderes.

      @Urkundenfälschung: wenn ein Dokument im vollen Bewusstsein einiger anwesenden Personen „unwahr“ ausgefüllt wird um daraus einen Vorteil zu ergattern, erachte ich dies wohl als einen solchen „Betrug“ – oder kann mir jemand eine genaue Erklärung bieten?

        • geistesnotstand

          @ hanna: wie kann ein normal denkender Mensch hier noch von einer Husarentat sprechen? Unsere Schule in unserem Dorf wurde dicht gemacht, weil eben die erforderlichen Schülerzahlen nicht mehr stimmten. Das ist die WAHRHEIT! Hätte mein Schulschöffe ein solches Ding gedreht, wäre ich ebenfalls nicht damit einverstanden gewesen, da er sich nicht an die Gesetze gehalten hätte. Wenn Sie jetzt persönliche Grabenkämpfe ausfechten wollen, so ist das Ihr Problem – die Südgemeinde hat ja Erfahrungen mit dem „Mittelalter und den Raubrittern“.

          • @ geistesnotstand ; Eines steht fest ,Herr Cornely und Herr Schlabertz hatten asolut nur zum Wohle des Dorfes und der Schule aus Espeler gehandelt und so musste und sollte es auch sein . Wenn jetzt quertreibende AKROBATEN und BUERO SESSELPUPSER das Urteil als falsches DING ansehen , so kann man nur behaupten das diese Leute nicht viel halten vom DORF UND SCHULE ZUSAMMENHALT

            • gesetzesbrecher

              @ Michel und den Rest der Espeler Gäng: Es tut mir echt Leid, dass hier an dieser Stelle erneut Äpfel und Birnen fleißig verwechselt werden. Eine Straftat kann doch wirklich nichts „LEGITIMIEREN“! Auch die Äußerung, dass Steuerberater nicht verurteilt werden grenzt doch an Infamie!

              Mit dieser Einstellung der Bürger verstehe ich auch, dass Politiker über die Stränge schlagen. Pfui auf der ganzen Linie. „JONGEN DEER HAT ETT JOT ON RICHTISCH JEMAT“ – ist gerade die Äußerung von Menschen, die absolut keine Ahnung von Rechtsstaatlichkeit haben. Die leben wirklich noch in Zeiten des Mittelalters in denen der Feudalherr mit Willkür regierte.

                • gesetzesbrecher

                  Falsch lieber MCHI! Ich bin kein „Klarmann“, sondern vielmehr ein Saubermann, der es hasst, dass Gesetze von irgendwelchen selbsternannten Politgötzen mit Füßen getreten werden. Wie reagierten Sie denn beispielsweise im Fall „PS-Charleroi“ oder aber „Hoeness“? Sind das auch Bagatelldelikte, über die man den Schwamm der Ahnungslosigkeit wischen sollte? Komisch, wenn es um das eigene Ego geht, sind Gesetzesbrüche plötzlich annehmbar, oder?

                  Das Ganze ist maßlos unmoralisch, aber so ist halt unsere ganze Gesellschaft.

      • schirmelingertepittersengebaltes

        @ armwelt ; Haette dieser Klarmann und sein Promi-Boy gewusst das dieses Ding neben Ihrem Strich enden wuerde , so haetten diese beiden Zeitgenossen sich anders besonnen . So geht es eben wenn man GUT UND EHRLICH denken Menschen nichts mehr goennen kann . Nochmals Gratulation an Herr Cornely und Herr Schlabertz .JONGEN DEER HAT ETT JOT ON RICHTISCH JEMAT .

        • Schüjereporteheinzehubert

          Ich stimme dem Urteil des Appellationshofs zu. Ich würde nicht sagen „gut gemacht“, aber in dem Fall heiligt der Zweck die Mittel. Die Anzahl Kinder war ausreichend und ich sehe nicht ein, warum ein Kind aus dem wallonischen Nachbardorf nicht auch für die Anzahl der Schüler zählt.
          Wenn die verurteilt worden wären, dann müsste auch so mancher Steuerberater verurteilt werden, denn die schreiben die Zahlen auch genau so, dass das Gesetz noch so gerade eingehalten wird.

        • Taant Fiin

          Jo Löckt, et muss mi gezwaft jän, da senn och jenuch Konner do! Dat wärt sech elo kee mi riskieren. Hoffentlech schalten se de Struhm bal aff, da han die Löckt noch enker mi Zeckt für nom Bett ze john. ;-)

          • Ostbelgien Direkt

            HINWEIS: Es sind einige Kommentare in Eifeler Platt angekommen. Bitte Kommentare in Deutsch verfassen. Ausnahmen werden gelegentlich gewährt, aber das sollte nicht zur Regel werden. Gruß

      • schirmelingertepitter

        @ armwelt ;Sie betrachten sich als Weltverbesserer und absoluten Besserwisser , aber an den gesunden Menschenverstand von Herr Cornely und Herr Schlabertz koennen Sie und Ihr Polit-Boy , der immer mehr ausufert eine GROSSE Scheibe abschneiden . Jawohl diesem ist jeder SATT.

  6. Es reicht!

    Die Urteile für Straftaten werden immer toller. Jedem ist doch noch in Erinnerung das Skandalurteil von dem Fall wo ein Autofahrer eine Frau auf dem Zebrastreifen tot gefahren hat und Unfallflucht begangen hat? Ein Anwalt hatte doch nach Meinung vieler ein Skandalurteil gefällt oder nicht? Jetzt sogar ein Freispruch? Bin mal gespannt welches Urteil als nächstes gefällt wird?

  7. Ostbelgien Direkt

    Hier nochmals folgende Klarstellung: Wenn jemand einen Kommentar für unangemessen hält, kann er „Ostbelgien Direkt“ dies entweder per Kommentar oder per E-Mail mitteilen. Dann wird der Kommentar nochmals überprüft und gegebenenfalls entfernt (oder auch nicht). Das ist die Praxis, die sich bisher auch bewährt hat. Gruß

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