Am 27. November 2015 richtete das Parlament der DG eine akademische Sitzung zum Autonomiestatut der DG aus. Die geladenen Personen aus Parlament, Regierung, Verwaltung und Justiz wurden dabei Zeuge einer Premiere: Erstmals waren Spitzenmagistrate der drei höchsten Gerichte Belgiens, d.h. des Verfassungsgerichtshofs, des Kassationshofs und des Staatsrats, in der DG zu Gast.
Ziel der von PDG-Präsident Karl-Heinz Lambertz (SP) initiierten Veranstaltung war es, die hohe Magistratur für die Besonderheiten der Autonomie der Deutschsprachigen zu sensibilisieren. Gleichzeitig bot die akademische Sitzung die seltene Gelegenheit, mit den Spitzenmagistraten des Landes in Kontakt zu treten und das ein oder andere Anliegen anzusprechen.
In seiner Eröffnungsrede ließ der Parlamentspräsident zunächst die historische Entwicklung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom Staatenwechsel bis hin zur Schaffung eines gleichberechtigten Gliedstaats im föderalen Belgien Revue passieren.
Lambertz hob in diesem Zusammenhang den ausgeprägten asymmetrischen Charakter der Teilstaatenebene im belgischen Staatsaufbau hervor, der das Streben der DG nach der Ausübung aller Gemeinschafts- und Regionalzuständigkeiten mit entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten sowie nach einem auf die konkreten Bedürfnisse maßgeschneiderten Statut unausweichlich mache.
Im anschließenden Referat ging der Greffier des Parlaments, Stephan Thomas, näher auf die Rechtsstellung der DG ein. Er stellte dabei fest, dass deren Autonomiestatut zwar im Vergleich zu den beiden anderen Gemeinschaften einige Besonderheiten aufweise, unter dem Strich jedoch absolut gleichwertig sei. Mehr noch, durch die Übernahme von regionalen Befugnissen habe sich die DG schon jetzt zu einer „Gemeinschaft-Region“ entwickelt. Ein progressiver Ausbau dieser Position sei vorgezeichnet, so Thomas.
In Bezug auf die garantierte Vertretung auf föderaler Ebene und die dortigen Mitbestimmungsmöglichkeiten stellte der Greffier hingegen einen gewissen Nachholbedarf fest.
Pascal Werner, Leiter des Fachbereichs „lokale Behörden und Kanzlei“ im Ministerium, ging im Anschluss auf die inhaltliche Ausgestaltung der Zuständigkeitsbereiche der DG ein. Anhand einiger Beispiele zeigte er auf, dass die DG ihre Autonomie dazu nutze, ein maßgeschneidertes Regelwerk auszuarbeiten, und somit den Verwaltungsaufwand reduziere. Durch das Dekret über die Finanzierung der Gemeinden und der ÖSHZ habe die DG beispielsweise einen transparenten und auf objektive Kriterien aufgebauten Schlüssel zur Verteilung der Geldmittel eingeführt und gleichzeitig das komplexe Bezuschussungssystem durch eine Dotationsfinanzierung ersetzt.
Im Anschluss an diese beiden Referate hatten die Vertreter der drei Gerichte die Gelegenheit, das Gesagte zu kommentieren oder Zusatzfragen in Bezug auf Einzelaspekte der Autonomie zu stellen.
Abgerundet wurde die akademische Sitzung durch die Stellungnahme des Ministerpräsidenten Oliver Paasch, der zunächst die Vorzüge der DG darstellte, wobei er insbesondere die Sprachkenntnisse, die Mobilität und das enge soziale Netzwerk hervorhob. Anhand einiger konkreter Beispiele untermauerte er darüber hinaus, dass die Autonomie der DG nicht als Entscheidung, alles selbst zu machen, zu verstehen sei. Zielführender sei es vielmehr, auf Austausch und Zusammenarbeit zu setzen, wobei die Autonomie es ermögliche, sich die geeigneten Partner im In- und Ausland auszusuchen.
Am 18. Dezember 2015 wird das Parlament eine weitere akademische Sitzung in Anwesenheit hochrangiger Richter organisieren. Dabei wird der Gebrauch der deutschen Sprache im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs stehen.
Die DG braucht dringend den 5. Klimaminister
Der Laie stellt fest. Autonomie geglückt, Patient tot.
Hoffentlich lädt der P P mal bald den “ Bankimun “ von der UNO ein? Der fehlt noch in seiner Sammlung! Was für ein Gedöhns. Wenn man da die Sorgen um die Flüchtlinge mit vergleicht!? Lachhaftes Kommödienspiel!
Der Gemeinschaftsfunk (BRF) plant sicher schon die entsprechenden Podiumsdiskussionen mit den Themen „Wieviel DG verträgt Belgien ?“ und „Eingegliedert und endlich ankommen ?“
Dieser Mann sollte nicht als ein gerechter Richter betrachtet werden. Er gehört zum Clan der ehemaligen Präsidenten Guy Delvoie und Ghislain Londers. Wenn du dich auf das Gesetz verlässt belehrt aus dem Gesetz und wenn du überzeugt bist, ein Führer der Blinden zu sein, ein Licht derer, die in Finsternis sind, ein Erzieher von Unverständigen, ein Lehrer von Unmündigen, der im Besitz der form der Erkenntnis und der Wahrheit im Gesetz ist, Der du also einen anderen belehrst, belehrst dich selber nicht? Der du verkündigst, nicht zu stehlen, stiehlst? Der du dich des Gesetzes rühmst, entehrst das Gericht durch die Übertretung des Gesetzes? CHRISTIAN DE MAEGD
Schade dass Sie vom 2.Dezember 2015 bis heute an diesem Text gearbeitet haben. Vielleicht erklären Sie uns in 2 Jahren auch noch darüber auf, was Sie uns mit Ihrem Posting eigentlich genau sagen wollten … Nichts für ungut ;)