Überraschung in der Affäre um die Transportfirma Jost: Die Lütticher Justiz will die im September mit Roland Jost getroffene Einigung wider Erwarten nicht akzeptieren.
Nachdem das Unternehmen Jost Group bereits im Januar 2022 einen Vergleich über die Zahlung von 30 Millionen Euro erzielt hatte, womit alle Verfahren eingestellt wurden, hatte im September auch Firmenchef Roland Jost mit der föderalen Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren auf Bewährung ausgehandelt.
Wie die Zeitung „L’Écho“ jedoch am Montag berichtet, hat das Gericht in Lüttich die Bestätigung der Verurteilung von Roland Jost verweigert. Jost hatte einer Haftstrafe von drei Jahren auf Bewährung zugestimmt.
Der 64-jährige Unternehmer wurde demnach am Montagmorgen wegen vier Verstößen gegen die Sozialgesetzgebung NICHT zu einer dreijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die Einzelheiten des Urteils wurden nicht verlesen, so dass die Parteien – die Staatsanwaltschaft und Roland Jost – abwarten müssen, um zu verstehen, was bei der Vereinbarung, die sie gemeinsam unterzeichnet hatten und die nach sechs Jahren unter den Fall einen Schlussstrich hätten ziehen sollen, schief gelaufen ist. Der Grund für die Ablehnung könnte laut „L’Écho“ sein, dass in dem Vergleich keine Geldstrafe vorgesehen wurde.
Wie geht es weiter? Entweder fechten Roland Jost und sein Anwalt die Entscheidung des Lütticher Richters vor Gericht an. Möglich ist auch, dass sie eine neue Vergleichsvereinbarung aushandeln, die den Beanstandungen des Lütticher Gerichts Rechnung trägt. Oder es gibt keine Einigung und Roland Jost muss sich vor Gericht verantworten. (cre)
Man kann zum Glück nicht immer Alles mit Geld kaufen.
@ Gutso, Geld regiert die Welt!!!
Gut so! Das bringt dem DR Albern und seine Kameraden im Geiste etwas Genugtuung.
Na bitte, geht doch. Ab in den Pott.
da hat wohl jemand keinen Umschlag erhalten und möchte auch was vom Kuchen abhaben oder hat man jemanden vergessen ?
Der Teppich, unter den alles gekehrt werden sollte, war wohl nicht gross genug. Deshalb, weiter forschen ……..
Das ein Gericht Herrn Jost bel seigneur Lebensleustung so ärgert ist doch traurig !
Herr Jost sollten ein Teil seines Vermögen am Staat spenden und gut ist….
Wenigstens mal eine gute Entscheidung von einem Belgischen Richter… Weiter so :D
Glaubt hier wirklich jemand, dass Herr Jost ins Gefängnis muss? Wahrscheinlich geht es auch nur ums Geld. Die Justiz möchte möglichst viel rausschlagen. Es ist doch profitabler, wenn es zu keiner Einigung kommt. Das Verfahren wird sich über Jahre hinziehen.
Mensch lasst den lieben Roland doch in Ruhe…