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Verwaltungsgericht Aachen sieht kein Anrecht auf freie Wahl des Corona-Impfstoffs

Eine Frau bekommt in einem Impfzentrum ihre Impfung gegen Covid-19 verabreicht. Foto: Uwe Zucchi/dpa

Dem aktuellen Entscheid eines Aachener Gerichts zufolge gibt es für über 60-Jährige kein Anrecht darauf, nur mit dem Impfstoff von Biontech-Pfizer geimpft zu werden.

Das hatte ein 61-Jähriger in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Aachen beantragt. Aus Sicht der Richter ergibt sich weder aus den Grundrechten noch aus der Corona-Impfverordnung ein Wahlrecht auf einen bestimmten Impfstoff. Ausgehend von der Impfstoffknappheit sei es nicht zu beanstanden, dass das Ministerium bestimmten Altersgruppen konkrete zugelassene Impfstoffe zuteile.

Der Antragsteller habe nicht glaubhaft machen können, dass es in seinem Fall medizinische Gründe gebe, die gegen eine Verwendung des Astrazeneca-Impfstoffs sprächen, so das Gericht. Der Mann kann noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.

Wegen des Risikos von Thrombosen soll der Impfstoff von Astrazeneca in Deutschland seit 31. März in der Regel nur noch bei Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Unter 60-Jährige können sich „nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung“ weiterhin damit impfen lassen. (dpa)

5 Antworten auf “Verwaltungsgericht Aachen sieht kein Anrecht auf freie Wahl des Corona-Impfstoffs”

  1. Jahn Konopka

    Endlich! Das jetzt auch noch schnellstens in Belgien durchsetzen
    Impfverweigerer haben dann halt Pech gehabt , entweder das was Dir der Staat vorschreibt oder Impfausweis mit dem man am sozialen Leben nicht teilnehmen kann eben weil man denkt das ne Sonderwurst für einen gebraten wird

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