Auto eingezogen, Fahrerlaubnis ein Jahr entzogen und 70 Tagessätze Geldstrafe: Das Amtsgericht Aachen hat einen 24-jährigen Autofahrer aus Frankfurt verurteilt, der vor einigen Monaten mit nahezu 150 km/h nachts durch die Aachener Innenstadt gerast war.
Dabei hatte der Raser eine Reihe roter Ampeln ignoriert, entgegenkommende Fahrspuren benutzt, um vorschriftsmäßig fahrende Autos zu überholen und noch das Licht ausgeschaltet, um das Ablesen des Kennzeichens zu erschweren.
Als ein Zivilwagen der Polizei auf den Raser aufmerksam wurde, war noch vereinzelt Betrieb auf den Straßen. Sowohl Fußgänger als auch Autofahrer waren noch unterwegs. Eine latente Gefährdung für Unschuldige war während der Raserei des Mannes stets gegeben, so die Beamten seinerzeit. Dass es nicht zu Unfällen gekommen war, bezeichneten sie als reines Glück.
So hatte die Polizei seinerzeit die Verfolgung auch abgebrochen. Zu gefährlich. Der Mercedes entkam. Allerdings hatten die Beamten dem Fahrer an einer Stelle mal kurz in die Augen blicken können. So konnten sie den flüchtigen Fahrer im Zuge der sofort eingeleiteten Ermittlungen als den 24-Jährigen Mann aus Frankfurt identifizieren.
Im Zuge des Verfahrens verweigerte er die Aussage. Keine Angaben zur Tat. Nach Einschätzung der Aachener Polizei und der Staatsanwaltschaft Aachen kamen sowohl der § 315d des Strafgesetzbuchs als auch der § 315 f Strafgesetzbuch (siehe Infobox) zum Tragen. Als Folge wurde der Mercedes bereits im Ermittlungsverfahren sichergestellt und – wie es in der Rechtsprechung heißt – eingezogen.
Auch wenn es in Aachen keine organisierte Raserszene gibt, ist das Urteil ein klares Signal an Raser generell. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Wenn sie schon der Artikel aus dem Aachener Nachrichten kopieren, dann bitte ganz und komplett.
Wo steht die „Infobox“????
Der Bericht ist der Bericht der Aachener Polizei, den auch die Aachener Presse bekommt. Hier ist der Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11559/4120875?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter