Notizen

Mietindex ein Jahr lang eingefroren

Foto: Shutterstock

Spätestens ab dem Monat April 2016 dürfen die Mieten in der Wallonischen Region und somit auch in der DG ein Jahr lang nicht indexiert werden.

Dies gab die Verbraucherschutz-Zentrale Ostbelgien am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt.

Ein entsprechendes Gesetz wird in zwei Wochen vom Wallonischen Parlament verabschiedet. Dann dürfen die Mietpreise ein Jahr lang nicht indexiert werden. Sobald das Gesetz im Moniteur erschienen ist, tritt es in der Regel zehn Tage später in Kraft.

Beim Mietindex handelt es sich eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten und ist gebunden an die Inflation. Wenn plötzlich das Leben im Allgemeinen teurer wird, steigen in der Regel auch die Mietpreise. Durch dieses Gesetz will die Wallonische Region verhindern, dass die Kaufkraft der Bürger weiter sinkt.

Dieses Gesetz gilt nur für bestehende Wohnmietverträge. Alle anderen Formen von Mietverträgen, wie zum Beispiel Studentenwohnungen, Garagen oder Geschäftsmietverträge, sind davon ausgeschlossen.

7 Antworten auf “Mietindex ein Jahr lang eingefroren”

  1. Noch ein Stück aus dem Sozialistischen Tollhaus. Die Mietwohnungen werden dadurch nur weiter verkommen, denn kein Eigentümer investiert ohne Aussicht auf Rendite. Die Wallonischen Sozialbauträger sitzen jetzt schon auf Mio € an Mietrückständen und wer wird das am Ende zahlen? Natürlich die blöden die noch Arbeiten und Steurn zahlen….

    • Beweisen Sie erst einmal Ihre Aussage, denn ich glaube kaum, dass die Indexierung der Mietpreise ein monatliches Plus darstellt, die darüber entscheiden ob renoviert wird oder nicht, zudem ist die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. Zudem sind „die blöden die noch Arbeiten und Steuern zahlen“ ebenfalls eine große Anzahl an Mietern, die sich über ein monatliches Plus in der Kasse freuen dürfen.

  2. Peter Müller

    Dieses Gesetz gilt nur für bestehende Wohnmietverträge. Alle anderen Formen von Mietverträgen, wie zum Beispiel Studentenwohnungen, Garagen oder Geschäftsmietverträge, sind davon ausgeschlossen.

    Aha, was soll das denn. Das ist doch wieder nicht Logisch. Was für Garagen, die von seinem Auto, oder Autogaragen. Und wieso nicht Studentenwohnungen.

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern