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28 Fahrer hatten zu tief ins Glas geschaut

Das geht gar nicht: Alkohol am Steuer. Illustrationsfoto: Shutterstock

Wir bereits in den vergangen Jahren wurde auch im Winter 2014-2015 die landesweite Bob-Kampagne durchgeführt, an der die Polizeizone Weser-Göhl beteiligt war. Jetzt wurden die Ergebnisse für das Gebiet der Gemeinden Eupen, Kelmis, Raeren und Lontzen mitgeteilt.

Die diesjährige Kampagne, bei der es sich übrigens um die 20. ihrer Art gehandelt hat, dauerte vom 28. November 2014 bis zum 26. Januar 2015. Ziel dieser Aktion ist es, den Autofahrer auf die Gefahren durch Alkohol und/oder Drogen am Steuer aufmerksam zu machen.

Bei den speziellen Kontrollen, die auf dem Gebiet der Zone Weser-Göhl durchgeführt wurden, überprüfte die Polizei insgesamt 1593 Fahrzeuge. Insgesamt 1340 Fahrer unterzogen sich einem Atemtest. Bei insgesamt 18 Personen wurde ein Wert über 0,8 Promille festgestellt, was in 11 Fällen zum sofortigen Führerscheinentzug für eine Dauer von 14 Tagen führte.

In insgesamt 10 Fällen wurde ein Alkoholwert zwischen 0,5 Promille und 0,8 Promille festgestellt, was ein Fahrverbot von 3 Stunden und einer Geldstrafe von 170 Euro zur Folge hatte. Drei Mal wurde dieser Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille bei Verkehrsunfällen ermittelt. Bei 3 Fahrern war es nicht möglich, einen Atemtest durchzuführen, so dass eine Blutprobe angeordnet wurde.

Neue Gesetzgebung

Eine der Anzeigen im Rahmen der Jahresendkampagne BOB 2014-2015.

Eine der Anzeigen im Rahmen der Jahresendkampagne BOB 2014-2015.

Anlässlich dieser Jahresendkontrollen kam ebenfalls die neue Gesetzgebung im Verkehrsbereich zur Anwendung, die unter anderem die folgenden neuen Strafen vorsieht:

  • Zw. 0,5 und 0,8 Promille: 170 Euro & 3 Stunden Fahrverbot
  • Zw. 0,8 und 1 Promille: 400 Euro & 15 Tage sofortiger Führerscheinentzug
  • Zw. 1 und 1,12 Promille: 550 Euro & 15 Tage sofortiger Führerscheinentzug
  • Ab 1,14 Promille wird die Angelegenheit für in Belgien wohnende Person an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und im Ausland wohnende Personen müssen an Ort und Stelle ein Bußgeld in Höhe von 1200,- Euro bezahlen und den Führerschein für 15 Tage abgeben.
  • Ab einem Grenzwert von 1,49 Promille müssen die im Ausland wohnhaften Personen eine Sicherheitsleistung von 1200 Euro hinterlegen und ihr Fall wird genauso, wie der der in Belgien wohnhaften Personen an die Staatsanwaltschaft verwiesen, die die Angelegenheit vor Gericht bringen kann.
  • Kommt ein Fall vor Gericht, so sind Geldstrafen bis zu 12.000 Euro möglich, im Wiederholungsfall sogar bis zu 30.000 Euro.

Im gleichen Zeitraum wurden ebenfalls 3 Fahrer positiv auf Drogen gestestet, was zu einer Blutprobe und zu seinem sofortigen Führerscheinentzug von 15 Tagen führte.

3 Antworten auf “28 Fahrer hatten zu tief ins Glas geschaut”

  1. Mischutka

    Der Ausdruck „zu tief ins Glas geschaut“ hört sich immer sehr lustig an…. (ist aber üblich). Denn niemand wird bestraft, wenn er zu tief in ein Glas schaut…. man soll nur vorher -ehe man ins Glas schaut- nicht den alkoholhaltigen Inhalt trinken.
    Ich schaue nämlich jeden Tag mehrfach tief in ein Glas (ob z.B. keine Fruchtfliege darin sitzt). Bin aber noch nie für das „schauen“ bestraft worden…… (:-)
    MfG.

  2. Statistiken

    Die Zahlen sind alles andere als repräsentativ (18 positiv von 1593): in Kelmis zum Beispiel wurden die meisten dieser Kontrollen zwischen 11 h und 13 h ausgeführt: zum 2. Mal in Folge übrigens ….

    Welchen Sinn es macht am 24.12 und 31.12 vormittags Kontrollen durchzuführen bleibt ebenfalls dahingestellt … .

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