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12 Jahre Haft für Anführer von Sharia4Belgium

Fouad Belkacem, Anführer der verbotenen islamistischen Bewegung Sharia4Belgium. Foto: Belga

Fouad Belkacem, Anführer der verbotenen islamistischen Bewegung Sharia4Belgium, ist am Mittwoch in Antwerpen zu einer Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt worden. Sharia4Belgium wird als terroristische Organisation angesehen, die Jugendliche für den bewaffneten Kampf in Syrien anwarb.

Es ist der größte Terrorismus-Prozess bisher in Belgien. Insgesamt standen 45 Mitglieder von Sharia4Belgium in Antwerpen vor Gericht. Einige Angeklagte waren bei der Urteilsverkündung anwesend, die anderen wurden in Abwesenheit verurteilt. Sie befinden womöglich in Syrien oder sind dort zu Tode gekommen.

Der zuständige Richter ordnete die sofortige Festnahme aller im Saal anwesenden Angeklagten an und erließ Haftbefehl für jene, die dem Prozess ferngeblieben sind.

Das Gericht folgte der Darstellung der Staatsanwaltschaft, derzufolge Sharia4Belgium eine terroristische Organisation ist. Unter ihrem Anführer Belkacem heuerte sie junge Menschen an, radikalisierte sie und schickte sie in den Kampf nach Syrien.

Die Verteidigung pochte hingegen darauf, dass Sharia4Belgium nie einen Anschlag geplant habe. Außerdem ist das Gericht in Antwerpen ihrer Ansicht nach für diesen Fall nicht zuständig, weil es hier um internationales Recht gehe.

8 Antworten auf “12 Jahre Haft für Anführer von Sharia4Belgium”

  1. Politikus

    12 Jahre sind noch zu wenig. Nach einigen Jahren kommt er sowieso raus Und in der Zwischenzeit im Gefängnis kann er weiter seine Fäden ziehen.Das lief doch bisher immer so, dass die „Kommandozelle“ der
    inhaftierten Islamisten sich in den Gefängnissen befindet. Schade, dass dieser
    Typ nicht nach Syrien ausgewiesen werden
    kann , ohne Rückkehr-Option.

  2. @ Politikus

    Wie jedes Problem gäbe es auch für dieses eine Lösung

    Zitat.

    Die Verteidigung pochte hingegen darauf, dass Sharia4Belgium nie einen Anschlag geplant habe. Außerdem ist das Gericht in Antwerpen ihrer Ansicht nach für diesen Fall nicht zuständig, weil es hier um internationales Recht gehe.

    Zitatende

    Wenn das belgische Gericht nicht zuständig ist hätte man ihn vielleicht in einem Islamischen Land z.B. Pakistan oder Jordanien vor Gericht stellen können.

    • Ein Japaner

      Das wäre mit Sicherheit die beste Lösung: Die Scharia. Sie wollen sie? Sie kriegen sie. Da kann man – und auch Frau – nicht von „undemokratischen Mitteln“ sprechen, erhalten diejenigen genau das, was sie wollen…

  3. 4701Kettenis

    Was würde jmd. erwarten in deren Land?
    Schnipp Schnapp Kopf ab, oder Steinigung…
    Also bitte…aber da kommen Amnesty wieder usw…leider muss man sich heute Alles Gefallen lassen in UNSEREM Heimatland…

  4. ist doch so!

    einem nachrichtenbericht des deutschen fernsehens zur folge erbringt ein zugezogener 3.300,– euro Staatseinnahmen. im Gegenzug sagt h.w. sinn, dass ein zugezogener dem Staat 1.800,– euro kostet. die heutigen deutschen Nachrichten bestätigen, dass die zugezogenen aus dem Kosovo nicht als Flüchtlinge zu betrachten sind, sondern Deutschland als soziale Anlaufstelle und Sicherstellung empfinden. es bedürfe einer sofortigen Ausweisung. das wird im Verhältnis auch für Belgien gelten. was und wem kann man noch glauben?

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