Der Windpark in Raeren befindet sich derzeit weiterhin in Planung, ist aber deutlich verkleinert worden. Dies stößt im Allgemeinen auf Unverständnis.
Ursprünglich waren fünf Windkraftanlagen im Gebiet Vennbusch vorgesehen. Nach einem langen Genehmigungsprozess mit Einsprüchen und Überarbeitungen wurden jedoch von einem gemischten Berufungsausschuss der Wallonischen Region und der DG nur drei Anlagen genehmigt. Das wird als Rückschlag für das Projekt gewertet.
Die Schwierigkeiten hängen vor allem mit Umwelt- und Anwohnerfragen zusammen, etwa den Abständen zu Wohngebieten sowie möglichen Störungen von Funkverbindungen. Ende 2025 war das Projekt zeitweise sogar vollständig abgelehnt worden, bevor es in reduzierter Form wieder grünes Licht bekam.
Der Windpark ist damit nicht gestoppt, sondern soll voraussichtlich mit drei Anlagen umgesetzt werden. Ein genauer Zeitplan ist allerdings unklar, da sich die ursprüngliche Planung (Inbetriebnahme etwa 2026) durch die Verzögerungen verschoben hat.

Abgelehnt wurden die Windräder 2 und 4 auf dem Plan (Zum Vergrößern Bild anklicken). Quelle: Gemeinde Raeren
Mit der Reduzierung auf drei Anlagen wird die ursprünglich geplante Stromproduktion deutlich verfehlt. Statt einer Versorgung von mehr als 25.000 Haushalten kann der Windpark in der genehmigten Form nur rund 60 Prozent der angestrebten Leistung erbringen.
Ehemalige Gemeindeverantwortliche wie Hans-Dieter Laschet (Ehrenbürgermeister), August Boffenrath, René Chaineux, Ulrich Deller, Ludwig Gielen und Bodo Lux (Ehrenschöffen) haben in einem Schreiben (siehe Link unten) die Entscheidung, nur drei der geplanten fünf Windräder zu genehmigen, kritisiert. Sie meldeten Zweifel an, dass die Entscheidung klar begründet, nachvollziehbar und in sich stimmig sei.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben des Ehrenbürgermeisters und der Ehrenschöffen: „Gerade in einer Zeit wachsender energiepolitischer Herausforderungen erwarten wir, dass vorhandene Spielräume sorgfältig ausgelotet und Entscheidungen in ihrer Tragweite vollständig offengelegt werden. Unser Anliegen ist es nicht, eine bestimmte Lösung vorzugeben. Unser Anliegen ist es, an den Anspruch zu erinnern, dass Entscheidungen dieser Art auf einer nachvollziehbaren, differenzierten und verantworteten Grundlage getroffen werden.Diesen Anspruch sehen wir hier nicht (in jeder Hinsicht) erfüllt.“ (cre)
Nachfolgend das Schreiben von Ehrenbürgermeister und Ehrenschöffen: