Gesellschaft

Drama von Strépy: „Geschwindigkeitsbesessener“ Paolo Falzone filmte sich selbst für Videos im Internet

05.05.2026, Belgien, Mons: Die beiden Angeklagten Paolo Falzone (l) und Antonino Falzone (r) beim Assisenprozess in Mons. Foto: Belga

AKTUALISIERT – In Mons läuft derzeit der Assisenprozess gegen Paolo Falzone und seinen Beifahrer Antonio Falzone wegen der Todesfahrt von Strépy-Bracquegnies vom 20. März 2022.

Der Prozess gilt als eines der größten Strafverfahren der vergangenen Jahre in Belgien und findet deshalb nicht im Gerichtsgebäude, sondern auf dem Gelände der Mons Expo statt. Dort wurden eigens mehrere Hundert Plätze für Geschworene, Anwälte, Opferfamilien, Medien und Öffentlichkeit eingerichtet. Rund 180 Nebenkläger vertreten insgesamt etwa 216 Opfer.

Im Mittelpunkt der bisherigen Verhandlungstage standen vor allem die Persönlichkeit des Hauptangeklagten sowie die minutiöse Rekonstruktion der Nacht vor der Katastrophe. Laut Anklage war Paolo Falzone in der Nacht nach einem Discobesuch mit seinem BMW unterwegs und raste mit bis zu 174 km/h durch eine auf 50 km/h begrenzte Ortschaft.

23.04.2026, Belgien. Mons: Die beiden Angeklagten Antonio Falzone und Paolo Falzone (im Hintergrund) und ihre Anwälte (im Vordergrund) bei der Zusammensetzung der Geschworenenjury am 23. April 2026. Foto: Belga

Besonders belastend für die Opferfamilien sind die Ermittlungsdetails zu den Handyaufnahmen des Angeklagten: Falzone soll sich während der Fahrt mehrfach selbst gefilmt haben, um Videos für soziale Netzwerke aufzunehmen. Nach Angaben der Ermittler war er mit den Aufnahmen unzufrieden, stoppte den Wagen kurzzeitig und startete anschließend erneut – diesmal im Sportmodus des Fahrzeugs. Auch die eigentliche Todesfahrt soll von ihm gefilmt worden sein.

Vor Gericht wurden bereits erschütternde Einzelheiten der Kollision geschildert. Der BMW raste in den Karnevalsumzug der „Gilles“, der sich im Morgengrauen durch Strépy-Bracquegnies bewegte. Sechs Menschen starben unmittelbar, ein siebtes Opfer erlag zwei Jahre später seinen Verletzungen.

Insgesamt wurden 88 Personen direkt betroffen. Zeugenaussagen und Gutachten zeichnen das Bild eines Fahrers, der seit Jahren als rücksichtsloser Raser bekannt gewesen sein soll. Mehrere Zeugen beschrieben ihn laut Ermittlungsakten als „geschwindigkeitsbesessen“.

20.03.2022, Belgien, La Louvière: Einsatzkräfte treffen am Unglücksort Strépy-Bracquegnies ein. Foto: Nicolas Maeterlinck/BELGA/dpa

Auch das Verhalten unmittelbar nach dem Aufprall ist Thema des Prozesses. Laut Anklage kümmerte sich Falzone zunächst nicht um die Opfer; sein erster Anruf galt seiner Mutter. Sein Beifahrer Antonio Falzone – trotz des gleichen Nachnamens nicht verwandt – soll nach dem Unfall einen Körper weggezogen haben, damit der Fahrer aus dem Fahrzeug steigen konnte, ohne selbst etwas für die Opfer zu tun. Gegen ihn wird deshalb unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung verhandelt.

Juristisch dreht sich der Prozess vor allem um die Frage, ob die Tat als vorsätzlicher Mord oder als extrem fahrlässige Todesfahrt einzustufen ist. Ursprünglich war das Verfahren lediglich als Fall fahrlässiger Tötung eingestuft worden, was bei vielen Angehörigen Empörung ausgelöst hatte. Erst nach jahrelangen Ermittlungen entschied die Anklagekammer, den Fall als mehrfachen Mord und versuchten Mord vor das Schwurgericht zu bringen.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass Falzone durch seine extreme Geschwindigkeit und sein Verhalten bewusst das Risiko tödlicher Folgen in Kauf genommen habe. Die Verteidigung bestreitet dagegen jede Tötungsabsicht. (cre)

32 Antworten auf “Drama von Strépy: „Geschwindigkeitsbesessener“ Paolo Falzone filmte sich selbst für Videos im Internet”

  1. Peter Müller

    Das unser Land zu Grunde geht, sieht man an dem Prozess. Dafür braucht man nur einen Richter.
    Urteilsspruch: schuldig. Wer mit so einer Geschwindigkeit fährt nimmt alles in Kauf. Die Opfer sollten vom Staat entschädigt werden, weil sie solche Personen nicht aus dem Verkehr gezogen haben. Und den Anwalt sollte man auch in eine geschlossene Anstallt einweisen. Aber wir leben ja in einer Demokratie.

  2. Piersoul Rudi

    Ich kann auch nicht verstehen wieso solch einen Aufwand nötig ist.
    174 St/Km schnell, keinen Bremsversuch und immer weiter gefahren.
    Welche „Ausrede“ kann man hier in Betracht nehmen damit irgend eine Erklärung plausibel erscheinen kann.?
    Demokratie hin oder her aber hier ist das ganze Gerichtsgetue eine Zeit und Geldverschwendung.

  3. Besorgte Mutter

    An der schweren Schuld von diesem Typen kann kein Zweifel bestehen, denn wer mit solch einer Geschwindigkeit durch bebautes Gebiet rast, der birgt eine Gefahr für Mensch, Tier und Eigentum anderer Menschen in sich.
    Auf der anderen Seite, und dies sah man gut auf den Videoaufnahmen, waren die Karnevalisten auch sehr unvorsichtig, denn hinter ihnen fuhr kein Sicherheitsfahrzeug um den Zug nach hinten abzusichern. Dies soll aber auf keinen Fall die Schuld der beiden Fahrzeuginsassen schmälern.

  4. Peter Müller

    Man kannte ihn, und war bei der Justiz bekannt. Ausser ihm den Führerschein abzunehmen, ist nichts geschehen. jetzt läuft es auf Unzurechnungsfähikeit zu, kennen wir doch. Und schon ist die Justiz und der Fahrer aus dem Schneider !.

      • meinemeinungdazu

        @Chips
        Im Gegnsatz zu ihrem Heimatland nennt man das in Belgien „Meinungsvielfalt“.
        Aber warum schreibe ich ihnen das? In Deutschland gibt’s nur eine richtige Meinung und das ist die der Regierung, leider ist das aber nicht die Meinung des Volkes.
        Vielleicht sollten sie werter Chips an der Aufarbeitung der Geschehnisse rund um den Buckelwal helfen. Mit ihrem Geschick für das unwesentliche wären sie genau der richtige um den wahren Sachverhalt nicht an die Oberfläche kommen zu lassen.

          • meinemeinungdazu

            @Anstreicher
            Legen sie mal ihren Pinsel beiseite und lesen den Kommentar von Chips vom 06/05/2026 11:00 Uhr.
            Chips kritisiert die verschiedenen Meinungen hier im Forum.
            Darauf habe ich im Geantwortet, dies sei eben die Meinung der Kommentatoren hier, also das Volk.

        • „Einer findet den Prozess überflüssig, ein Anderer weiß schon vorher, wie das Gericht entscheidet. Genial!“
          Beides finde ich erstaunlich. Der eine argumentiert für Lynchjustiz, der andere ist Hellseher.
          Wieder ein anderer, der versucht, mir die Meinungsfreiheit zu erklären, möchte, dass ich meine Meinung zu den obigen Äußerungen nicht schreibe, sondern über den Wal.
          In Deutschland gibt es übrigens Meinungsfreiheit. Die Meinung der Regierung ist eine von mehreren. Extrem langweilig wird langsam dieser Spruch, die Meinung der Regierung sei nciht die „des Volkes“. Wie haben Sie das festgestellt? Die Regierung beruht auf den letzten Wahlen durch das Volk. Das nennt man Demokratie. Wer ist für Sie das Volk? Es gibt da eine Partei, die AfD, die meint, das Volk sei eben ihrer Meinung und umgekehrt. Nach aktuellen Meinungsumfragen könnte die AfD auf etwa 27 % der Stimmen kommen. Ist das dann „das Volk“, oder sind das nur 27 % des Volkes? Die Frage ist nicht schwer zu beantworten. Oder wen meinen Sie sonst mit „das Volk“, sich selbst oder Stimmen aus diesem Forum? Oder wen sonst? Pardon, aber das sind Wahrnehmungsstörungen.

          • Willi Müller

            @ Chips
            Laut Habeck gibt es kein Volk.
            „Es gibt kein Volk, und es gibt deswegen auch keinen Verrat am Volk.“
            Robert Habeck
            Sie sind scheinbar diesem Begriff nicht abgeneigt. Sind Sie Sie eher patriotisch- konservativ unterwegs ?

          • meinemeinungdazu

            @Chips
            Lange Rede kurzer Sinn, lesen sie die letzten Stimmungsbarometer die veröffentlicht wurden. Die veröffentlichten Zahlen sprechen klar und deutlich aus, was das deutsch Volk von der politischen Mehrheit denkt.
            Sie sollten vielleicht doch besser um den verloren gegangenen Buckelwaal Timmi kümmern.

          • @ Chips
            In Sachsen -Anhalt liegt die AfD aktuell bei 41%. Noch 4 % dann haben die die absolute Mehrheit? Auch wenn alle anderen Parteien bei euch da drüben am Rad drehen, lange wird man solche Zahlen nicht mehr einfach ignorieren können, von den Altparteien her. Lasst die doch mal einfach machen, dann wird das Volk entweder wieder zur CDU Grünen SPD zurück kehren, oder es wird tatsächlich besser. Ich mein viel schlechter kann es ja nicht mehr werden

        • „Die Meinung des Volkes …“

          @ meinemeinungdazu

          Leben wir jetzt in einem Rechtsstaat, oder bestimmt die „Meinung des Volkes“ über Recht oder Unrecht, wie vor 2000 Jahren „kreuzigt ihn“, oder wie bei den Hexenprozessen im Mittelalter?!

          Ohne irgendwelche Sympathie für den verrückten Unfallfahrer zu hegen, so steht ihn in einem Rechtsstaat eine faire gesetzliche Behandlung zu und „nicht die Wut des aufgehetzten Volkes“.

          Zu einem Mordvorwurf, passt ganz und garnicht, dass er laut Expertise vor dem Unfall bewiesenermaßen gebremst hat …

            • Humaner volltreffer

              @Peter Müller .
              Sie sollten sich einfach schämen , solchen billigen Stuss den Sie hier verzapfen auf den Rücken all dieser Toten und verletzten .
              Haben Sie wirklich nichts besseres in Ihrem Schilde zu führen , als regelmäßig wirklich solchen niveaulos gesabbels zu verbreiten .

              • Peter Müller

                Ich bin eben nur anders aufgezogen worden. dafür bin ich meinen Eltern dankbar. Das hat mit den betroffenen nichts zu tun,es geht einfach um den Verursacher. Wenn ich lese wie solche Menschen noch verteidigen werden ,könnte ich Kot……

            • Was heißt hier „versucht zu bremsen“?!

              @ Peter Müller

              Ihr geistiges Niveau lässt zu wünschen übrig! Aus der Expertise geht eindeutig hervor, dass er eine Vollbremsung gemacht hat. Am besten bewerben Sie sich mal auf eine Scharfrichterstelle.

              • Peter Müller

                Freispruch ,weil er gebremst hat, und nur 6i Menschen das Leben gekostet hat!. Sind sie auch Rechtsanwalt?. Und ihre geistige Umnachtung sollte man im Auge halten , könnte schlecht enden

          • Der aus der Französischen Revolution stammende Assisenprozess lässt dem durch die Geschworenen repräsentierten Volk die Macht, das Urteil zu fällen. So stark misstraute der Gesetzgeber den professionellen Richtern.

            Sollte nicht auf Mord entschieden werden, so ist das noch kein Freispruch. Es gibt noch andere denkbare Delikte in dem Fall, mit allerdings im Vergleich kurze Haftstrafen.

  5. Georg Kremer

    Vor ca. einem Jahr hat ein 25jähriger Unfallfahrer in Remscheid zwei Frauen angefahren. Eine der beiden wurde dabei getötet. Heute fällte das Landgericht Wuppertal das Urteil: wegen versuchten Mordes muss der Raser eine lebenslängliche Haft verbüßen.
    https://www.focus.de/panorama/welt/lebenslange-haft-fuer-raser-von-remscheid_93387027-41d6-4901-a5a1-89ba2830ea4f.html Zweifellos hat der aktuelle Assisenprozess in Mons seine Berechtigung. Dennoch muss die Frage erlaubt sein, ob der betrieben Aufwand gerechtfertigt ist, denn an der Schuld der von P. Falzone dürfte wohl kein Zweifel bestehen.

  6. Peeren Karl

    Genau wegen der Unberechenbarkeit solcher Menschen, und dem Nichtvermögen diese aus dem Verkehr zu ziehen obwohl anscheinend als Raser bekannt… finde ich die Entwicklung zu immer autonomeren und/oder überwachten Fahrzeugen eher sehr positiv!! Viele hier werden wieder über staatliche Kontrolle oder sonstigem hetzen. Ich vertrete allerdings stolz die Meinung: Wer nichts zu verbergen hat, dem kann Kontrolle (ob staatlich oder anders), welche der Allgemeinhet dient EGAL SEIN!

    • Peeren Karl, stolz und naiv. Der Staat ist eine Krake. Wenn der Fall aufkommt, dass ein autonomes Auto jemanden tot fährt, wer steht dann dafür gerade? Der Fahrer oder der indische Programmierer?

  7. „an der Schuld der von P. Falzone dürfte wohl kein Zweifel bestehen.“

    Und wer stellt das fest, wer unterschreibt das Urteil? Georg Kremer? Dieses Forum mit einfacher Mehrheit, oder mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Oder ein Stammtisch irgendwo? Und gibt es Rechtsmittel oder ist das kurzer und letzter Prozess? Ist ein Verteidiger zugelassen, oder soll man den lieber einsparen, wo wir doch schon alle ganz genau aus dem Internet wissen, was sich zugetragen hat und außerdem doch so eine Art Hobby-Juristen sind? Oder doch ein Gericht? Zwecks Einsparung des ganzen Aufwands Ankläger, Richter und Verteidiger in einer Person? Oder lieber richtige Gerichte mit einem tatsächlich und rechtlich fundierten Urteil, aber nur dann, wenn unser Vorurteil irgendwie doch nicht reicht?

    Rechtsstaat ist doch irgendwie Scheiße, lasst uns den einsparen?

  8. Kontrast

    Wenn ich die Kommentare von Chips hier im Forum so lese fällt mir spontan dazu folgendes ein: Es gibt immer noch den Spruch: am deutschen Wesen soll die Welt genesen „,der müsste wohl abgeändert werden in: “ am deutschen Wesen will die Welt aber nicht verwesen „.

  9. Ich fass es nicht

    Muss immer lachen wenn die Nachbarn aus dem nahen Osten von einem „Rechtsstaat “ schwafeln; nicht wegen der geschichtlichen Vergangenheit, dieses Kapitel ist nicht gemeint sondern man braucht derzeit in diesem sog. Rechtsstaat nur verschiedene Urteile anzusehen
    Da wird es schon zur Gewohnheit, dass Mörder von irgendwelchen Psychatern als nicht schuldfaehig erklärt werden und in Urlaubshaft in eine Psychaterie eingewiesen werden. Nicht selten von „Experten “ nach einer gewissen Zeit als ungefährlich eingestuft dann vorzeitig entlassen werden um dann erneut schwere Straftaten zu begehen. Inzwischen plädieren clevere Anwälte bereits kurz nach der Festnahme ihrer Klienten auf Unzurechnungsfaehigkeit.Und da wundert man sich über den Volkszorn?

  10. Georg Kremer

    Da holen Sie aber sehr weit aus, Chip. Habe ich etwa behauptet, dass das Urteil am Stammtisch und ohne Verteidiger gefällt werden soll? Die besondere Schwere der Tat rechtfertigt selbstverständlich einen Assisenprozess – auch wenn eine gewisse Megalomanie und extreme Mediatisierung unvermeidlich sind. Auf Grund der Tagesaktualität (Gerichtsurteil in Wuppertal) habe ich bloß darauf hingewiesen, dass in D auch Landgerichte „lebenslängliche Freiheitsstrafen“ verhängen können. In der Praxis sind das 18 bis 20 Jahre (Mindesthaft 15 Jahre). Lassen wir uns überraschen, welche Entscheidung das Schwurgericht in ca. 2 Monaten treffen wird. Zweifellos ein Urteil, das in die Geschichte eingehen wird.

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