Gesellschaft

Auch für Schulen und Kinderbetreuung gelten andere Test- und Quarantäne-Regeln – Mehr Selbsttests

Eine Schulklasse beim Präsenzunterricht. Foto:: Shutterstock

Nach der Änderung der allgemeinen Test- und Quarantäne-Regeln durch die belgischen Minister für Gesundheit (siehe Bericht an anderer Stelle) werden auch für die Schulen und die Kinderbetreuung die Vorschriften angepasst.

Ziel sei es, „die Einrichtungen so weit wie möglich offen zu halten und das Testsystem in der 5. Welle zu gewährleisten“, hieß es in einer E-Mail von DG-Ministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) an die Schulleiter.

Kurz zusammengefasst: Es wird deutlich weniger getestet, umso wichtiger ist daher die Einhaltung der Präventionsmaßnahmen, insbesondere der Lüftung und der Maskenpflicht.

Kindergärten, Primarschulen und Kinderbetreuung

– In der Regel tragen alle Schüler ab dem ersten Schuljahr einen Mundschutz. Dadurch können Klassenkameraden eines infizierten Kindes als Kontaktpersonen mit geringem Risiko angesehen werden.

Dies gilt auch für Kinder im Kindergarten: Hier besteht keine Maskenpflicht, aber die Klassen müssen wie überall gut gelüftet werden.

16.03.2020, Belgien, Helecine: Stühle stehen in einem leeren Klassenzimmer. Foto: Hatim Kaghat/BELGA/dpa

– Erst wenn 4 Infektionen in einer Klasse auftreten oder wenn 25 Prozent der Klasse infiziert sind, wird die gesamte Klasse für 5 Tage unter Quarantäne gestellt. Diese sogenannte Notbremse ersetzt das frühere Cluster-Management (Schließung der Klasse ab 2 Fällen in einer Gruppe innerhalb von 7 Tagen). Im Gegensatz zum früheren Cluster-Management (Testung der gesamten Klasse und Möglichkeit der Rückkehr in den Unterricht nach einem negativen Testergebnis an Tag 1) kann die 5-tägige Quarantäne im Falle einer Notbremse nicht abgekürzt werden.

– Wenn ein Schüler einen risikoreichen Kontakt außerhalb der Klasse hatte und deshalb in Quarantäne gehen muss, darf das Kind die Quarantäne verlassen, um zur Schule zu gehen.

Sekundarschüler und Personalmitglieder

In der Sekundarschule gelten die neuen Regeln, die seit Dienstag auch für die Allgemeinheit gelten:

Bildungsministerin Lydia Klinkenberg (M) beim Besuch der Pater-Damian-Grundschule in Eupen am Mittwoch, 1. September 2021. Für weitere Fotos siehe Fotogalerie. Foto: Gerd Comouth

– Schüler, die ihre Grundimpfung (die ersten beiden Impfungen) erhalten haben, müssen nach einem Risikokontakt nicht in Quarantäne gehen und keinen PCR-Test machen.

– Diejenigen, die nur eine Impfung erhalten haben, müssen für 7 Tage in Quarantäne gehen; ab dem 4. Tag kann die Quarantäne nach täglichen negativen Selbsttests und strikter Anwendung der Präventivmaßnahmen verlassen werden.

– Jugendliche, die nicht geimpft sind, müssen für 10 Tage unter Quarantäne gestellt werden; ab dem siebten Tag kann die Quarantäne nach täglichem negativen Selbsttest und strikter Anwendung von Präventivmaßnahmen verlassen werden.

Selbsttest

Künftig wird aufgrund mangelnder Kapazitäten deutlich weniger getestet. Während der 5. Welle werden daher Selbsttests für Personalmitglieder, Primar- und Sekundarschüler bereitgestellt, damit diese sich einmal pro Woche zu Hause selbst testen können.

Jemand macht vor Unterrichtsbeginn einen Corona-Antigen-Schnelltest. Foto: Marius Becker/dpa

Die Eltern werden aufgefordert, ihr Kind am Montagmorgen nach den Weihnachtsferien einem Selbsttest zu unterziehen und diesen bis zu den Karnevalsferien wöchentlich vorsorglich durchzuführen.

NB: Tests können in Geschäften und Apotheken gekauft werden. Für bestimmte Personen gilt der ermäßigte Preis von 1 Euro für einen Schnelltest in der Apotheke.

Alle Eltern werden aufgefordert, ihre Kinder zu Hause zu behalten und einen Arzt aufzusuchen, wenn diese Krankheitssymptome haben.

Maskenpflicht

Eine strikte Einhaltung der Präventionsmaßnahmen, insbesondere der Lüftung und der Maskenpflicht, ist laut Experten dringend erforderlich, um das neue Verfahren anwenden und die Schulen offenhalten zu können. Da aufgrund mangelnder Testkapazitäten das neue Verfahren vorsieht, dass deutlich weniger getestet wird, dienen die Masken zum einen dem Schutz von Schülern und Personalmitgliedern und deren Familien und zum anderen der Vermeidung von andauernden Unterrichtsausfällen.

Ohne Masken, die bei der Einstufung als Niedrig- bzw. Hochrisikokontakte eine entscheidende Rolle spielen, steigt die Gefahr, dass einzelne Schüler oder ganze Klassen in Quarantäne müssen, aus der sich in Ermangelung von Testungen niemand freitesten kann.

15.05.2020, Belgien, Antwerpen: Eine Lehrerin unterrichtet mit Mundschutz. Foto: Dirk Waem/BELGA/dpa

Bekanntlich hat der Konzertierungs-Ausschuss beschlossen, dass in den Schulen und in der außerschulischen Betreuung – wie in der Gesellschaft – eine allgemeine Maskenpflicht ab 6 Jahren gilt. Gemäß dem Beschluss des Konzertierungs-Ausschusses und dem Königlichem Erlass über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Folgen der ausgerufenen epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 für die Volksgesundheit zu verhindern oder einzuschränken, gilt für alle Schulen im Land:

– In den Innenbereichen der Schule müssen nicht nur die Personalmitglieder, sondern auch die Primar- und Sekundarschüler einen Mundschutz tragen.

– Wenn die Schüler ruhig im Klassenzimmer sitzen, genügend Abstand vorhanden ist und ausreichend gelüftet wird, kann die Maske abgenommen werden.

– Draußen können die Masken abgenommen werden, wenn die Schüler intensiven Körperkontakt vermeiden.

– In den Förderschulen gilt die Maskenpflicht nicht für Schüler, deren Beeinträchtigung das Tragen einer Maske unmöglich macht.

Abschließend betonte Ministerin Klinkenberg: „Wir bedauern die jüngsten Entwicklungen und versichern Ihnen, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird, sobald es die Infektionslage erlaubt.“ (cre)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

8 Antworten auf “Auch für Schulen und Kinderbetreuung gelten andere Test- und Quarantäne-Regeln – Mehr Selbsttests”

  1. Al Bundy

    Einführung der Maskenpflicht für Erwachsene; Minister Antoniadis: „Wir bedauern die jüngsten Entwicklungen und versichern Ihnen, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird, sobald es die Infektionslage erlaubt.“
    Einführung der Maskenpflicht ab 16 Jahren; Minister Paasch: „Wir bedauern die jüngsten Entwicklungen und versichern Ihnen, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird, sobald es die Infektionslage erlaubt.“
    Einführung der Maskenpflicht ab 12 Jahren; Ministerin Klinkenberg: „Wir bedauern die jüngsten Entwicklungen und versichern Ihnen, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird, sobald es die Infektionslage erlaubt.“
    Einführung der Maskenpflicht ab 9 Jahren; Ministerin Klinkenberg: „Wir bedauern die jüngsten Entwicklungen und versichern Ihnen, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird, sobald es die Infektionslage erlaubt.“
    Einführung der Maskenpflicht ab 6 Jahren; Ministerin Klinkenberg: „Wir bedauern die jüngsten Entwicklungen und versichern Ihnen, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird, sobald es die Infektionslage erlaubt.“
    Einführung der Maskenpflicht ab 3 Jahren im Oktober 2022; Ministerin Klinkenberg: „Wir bedauern die jüngsten Entwicklungen und versichern Ihnen, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird, sobald es die Infektionslage erlaubt.“
    Einführung der Maskenpflicht für Neugeborene im Februar 2023; Minister Paasch: „Eine letzte Anstrengung noch…“

  2. Der Eynattener

    Im Gegensatz zum früheren Cluster-Management (Testung der gesamten Klasse und Möglichkeit der Zitat: „Rückkehr in den Unterricht nach einem negativen Testergebnis an Tag 1) kann die 5-tägige Quarantäne im Falle einer Notbremse nicht abgekürzt werden.

    – Wenn ein Schüler einen risikoreichen Kontakt außerhalb der Klasse hatte und deshalb in Quarantäne gehen muss, darf das Kind die Quarantäne verlassen, um zur Schule zu gehen.“ – Zitat Ende

    Welcher Vollpfosten hat sich den Quatsch ausgedacht?????????

    Die Quarantäne hat nie die Zeit 5 Tage entsprochen. Schreiben von Kaleido kann vorgelegt werden!!!

    Bei negativer Testung kann die Quarantäne sofort beendet werden, wobei dennoch ein 2. Test gemacht werden MUSS! Sind beide negativ ist es positiv! (!!Wortspiel!!). Ist der 2 Test positiv, beginnt die Quarantäne von vorne.

    Positiv getestete brauchen KEINEN 2. Test, da sie (lt. Corono-Hotline Ostbelgien) fälschlicherweise positiv sind!!! (Richtig gelesen: FALSCH POSITIV!!)

    Bei positivem Test muss 14 Tage Quarantäne eingehalten werden.

    OHNE Testung ist die Quarantäne 10 Tage einzuhalten!

    WOHER KOMMT DER SCHWACHSINN „5 TAGE“???

  3. Der Eynattener

    Während der 5. Welle werden daher Selbsttests für Personalmitglieder, Primar- und Sekundarschüler bereitgestellt, damit diese sich einmal pro Woche zu Hause selbst testen können.

    NB: Tests können in Geschäften und Apotheken gekauft werden. Für bestimmte Personen gilt der ermäßigte Preis von 1 Euro für einen Schnelltest in der Apotheke.

    Also was denn jetzt: werden bereit gestellt oder muss man sie kaufen? Wenn sie bereit gestellt werden, sollten die Kosten auch vom Gesundheitsministerium. Schließlich haben die das beschlossen!

    MEIN KIND IST JEDEN MONTAG NEGATIV! DIES GILT BIS ZUM ENDE DER POLITISCHEN WILLKÜR … ähm, Plandemie…. oder sind wir doch in der Endemie?!

  4. Erst hat man den Kindern die Masken ankonditioniert, jetzt also die Selbsttestung. So zieht man sich genau die psychisch zerstörten Persönlichkeiten heran, die es im New Normal braucht. Es ist beeindruckend, wie brav die Regierung der DG diesem Irrsinn folgt.
    Zwischen Anfang März und Ende Mai lagen in der Bundesrepublik etwa 500 Kinder nach einem Selbstmordversuch auf Intensiv. Das entspricht einer Steigerung um 400 Prozent. Aber wen interessiert das schon.

  5. Realist01

    Maskenpflicht, Testpflicht, Impfpflicht, etc..
    Bei dem ganzen Mist und Lügen den uns Minister und Politik seit ca. zwei Jahren erzählen,
    wird es Zeit, für eine tägliche Drogentestpflicht für Politiker und Minister.

    Bis dato haben Minister und Politik erwiesen, nur Märchen und Lügen über die Pandemie erzählt, keine einzige ihrer Voraussagen ist eingetreten. Vieleicht sollten Antondinadis, Paasch, De Croo und Co. Mal ihre Crystallkugel polieren, denn mit der Realität haben dessen Aussagen nichts zu tun.

    Entweder die Minister und Politik sind,
    – patologische Lügner.
    – völlig Inkompetent und Realitätsfremd.
    – oder einfach nur mit Drogen vollgepumpt.

    Wdie versprach man dem Volk.
    – es wird keine zweite Welle geben.
    – es wird keine Schulschließungen geben.
    – die Impfung ist sicher.
    – die Masken sind sicher.
    – es wird keinen Loockdown geben.
    – es wird nicht teurer.
    – es wird keine Impfpflicht geben.
    – eine Ausgangssperre ist nicht nötig.
    – Sozial schwachen, Kranken und Alten wird in der schweren Zeit geholfen.
    etc.,pp..

    UND MEIN LIEBLINGSVERSPRECHEN, an welches sich auch nicht gehalten wurde.
    Antondinadis, Mollers und Paasch versprachen auf einen Teil ihres Gehaltes zu Verzichten,
    zugunsten der Bekämpfung der Pandemie und Unterstützung sozial Schwacher.

    Statt auf einen kleinen Teil ihres Gehaltes zu Verzichten, ( wie sie Versprachen ) haben sich unsere Minister ihr Gehalt einfach heftig erhöt.

    Sorry, wer auf der Arbeit soviel Mist baut wie unsere Minster, der fliegt achtkantig aus der Firma und erhält noch eine Sperre des Stempelgeldes. Jede Firma wäre an sovielen Fehlentscheidungen wie unsere Minister sie treffen, schon lange Pleite gegangen.

    Sorry, aber ich habe berechtigte Zweifel daran, dass unser Minister im vollbesitz ihrer geistigen Kräft sind.

  6. „Mehr“ Selbsttests mit nur 1 Test auf 5 Tage??
    Das ist der nächste „Witz“ den sich Klinkenberg und Verbündete leisten!
    „1 mal“ auf 5 Tage testen ist gleichzustellen mit „keinmal“ testen!
    Und dieser soll dann auch noch zu Hause durchgeführt werden, wobei die meisten Erwachsenen einen Selbsttest, vor ihren feierlichen Zusammenkünften, grundsätzlich abgelehnt haben? Noch lachhafter! Denn diese werden bestimmt keinen Selbstest an ihren Kindern vornehmen.
    Was das regelmäßige und ordentliche Durchlüften der Klassen betrifft, wird ab und zu ein Fensterchen auf Kipp gestellt. Das war’s dann auch schon mit dem ordentlichem Durchlüften! Schließlich will man ja nicht permanent frösteln oder bei jeder ordentlichen Durchlüftung die Klasse verlassen.

  7. Peter Müller

    Da werden Millionen für Energieeinsparungen in öffentlichen Gebâuden investiert, und dann Fenster und Türen aufreissen. Ich fahre auch vorsichtshalber immer mit allen Fenstern runter im Auto.

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