Drei Meldungen umfasst der Bericht der Polizeizone Weser-Göhl von Sonntag, dem 04/06.
– Verkehrskontrollen: In der Nacht vom 03/06 auf den 04/06 werden im Rahmen der BOB-Sommerkampagne u.a. Fahrzeugkontrollen auf dem Gebiet der Polizeizone Weser-Göhl durchgeführt. Dabei werden 10 Protokolle wegen Fahren unter Einfluss von Alkohol bzw. Betäubungsmitteln erstellt. Es wird ein sofortiges Fahrverbot für die Dauer von 3 Stunden bis 15 Tage auferlegt. Die Fahrer sind zwischen 27 und 64 Jahre alt. Zudem wird ein Fahrzeug aufgrund fehlender Pflichtversicherung und abgelaufener technischen Kontrolle sichergestellt.
– Zechprellerei: Am 03/06 gegen 17.30 Uhr meldet eine Gaststätte in Lichtenbusch eine Person, die ihre Zeche nicht zahlen kann bzw. sich weigert diese zu zahlen. Eine Polizeistreife begibt sich vor Ort. Es kann festgestellt werden, dass der 83-jährige Gast aus einem betreuten Wohnheim aus Aachen kommt. Nach Vermittlung wird der Mann zum einen abgeholt und zahlt zum anderen die Rechnung.
– Verbrennen von Abfällen: Am 03/06 gegen 08.30 Uhr wird festgestellt, dass in Raeren, Bergstraße, ein Anwohner ein Feuer auf einer Wiese gemacht hat. Vor Ort wird festgestellt, dass eine schwarze stinkende Rauchwolke aufsteigt. Es ist klar sichtbar, dass u.a. Plastik verbrannt wird. Der Verursacher wird aufgefordert, das Feuer sofort zu löschen. Ein Protokoll zu seinen Lasten wird erstellt.
*Raeren:Da verbrennt einer dauernd Plastik. Hoffe mal den richtigen erwischt.
*Kelmis: Zufällig auch kontrolliert worden und die Kontrolle des nicht versichtern beobachtet.
War ein Araber mit deutschem Kennzeichen
Es kann festgestellt werden, dass der 83-jährige Gast aus einem betreuten Wohnheim aus Aachen kommt. Wie hoch war denn die Rechnung ?. Er dachte bestimmt, dass es da auch ein betreutes Tinken gibt.
Zu den Fahrverboten: Auf Classic21 der RTBf habe ich in den Nachrichten gehört – nur einmal –, dass die Promillegrenze seit 1. Juni bei 0,2 Promille liegt.
Mir hat letzte Woche ein Eifler erzählt, die läge bei 1,8. Da war er auch nicht von abzubringen😬
@ – Water Keutgen 18:59
Das habe ich auch ziemlich beiläufig im BRF oder auf 100,5 erfahren.
Da ich zwischen beiden Sendern häufig wechsele, weiß ich es nicht mehr genau.
Anscheinend bleibt diese Information jedoch etwas am Rande , bzw spärlich, um so viele Leute wie möglich bestrafen zu können, die beim Essen ein Bier oder ein Glas Wein getrunken haben und im Anschluss sofort fahren.
Es könnte bei dem neuen Höchstwert von 0,2 Promille schon zu viel sein.
9102Anoroc, eigentlich wollten sie 0,0 setzen. Aber der Körper generiert beim Stoffwechsel selbst Ethanol. Und da kann man schon mal 0,2 haben, ohne Alkohol getrunken zu haben.
Walter Keutgen 23:06
Oha . Das bedeutet also ;
Wenn ich gerade den Moment habe, bei dem mein Körper selbst Ethanol generiert und ich dann noch zusätzlich mein lieblings Bier -Radler Alkoholfreitrinke , bin ich ein fahrender Straftäter, weil selbst auf dem Etikett des Alkoholfreien Bier zu lesen ist;
dass dieses Getränk einen Alkoholgehalt von 0,5% hat. ( kleingedruckt natürlich )
Auch der Pastor braucht also nach der Messe ab sofort ein Taxi, weil ich Zweifel habe , dass der Messwein völlig alkoholfrei ist.
Jetzt noch alle Kreuze abhängen und der Religion zugehörig sein , bei der Alkohol generell untersagt ist und schon kommen wir der Diktatur wieder ein Stück näher.
Aber danke für die Info , werde mich in Zukunft mit Cola vergiften 😉.
Falsch, die Grenze liegt noch immer bei 0,5 Promille. nur wird der Führerschein ab 1,2 Promille sofort für 15 Tage einkassiert (vorher 1,5). 0,2 ist die Grenze für Berufskraftfahrer (Taxi, Bus, LKW,…)
ne Hondsjong, hier steht etwas anderes: https://monamende.be/fr/Actualit%C3%A9s/controle-alcoolemie-en-belgique-droits-et-sanctions.
Herr Keutgen, ich denke das diese Seite die Offizielle und somit richtig ist :
https://www.awsr.be/securite-routiere/alcool/
Achtung : nicht verwechseln, Alkohol in der Atemluft (max. 0,22 mg/l) und Alkohol im Blut (max. 0,5 g/l)
Also bei diesen schweren Vergehen fühle ich mich bald wie in Mexiko