In einer schriftlichen Frage an Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) brachte Vivant-Fraktionssprecher Michael Balter Fälle von betrügerischer Erschleichung von Energieprämien zur Sprache. Es wurden Scheinverträge und Scheinrechnungen genutzt, um unberechtigt an Fördergelder zu gelangen.
Laut Balter haben die bisherigen Kontrollmechanismen nicht oder zu spät gegriffen, insbesondere, wenn Scheinrechnungen und -verträge nicht direkt auffielen. Es brauche ein belastbares Kontrollkonzept für die Zukunft.
Vom Ministerpräsidenten wollte der Fraktionssprecher von Vivant wissen, wie viele bestätigte Betrugsfälle bei den DG-Energieprämien seit Einführung des Systems bekannt seien, welchen verbindlichen Maßnahmenplan mit konkreten Fristen er vorlegen könne, um Fälle von Subventionserschleichung zu verhindern.

Blick auf Podium und Publikum im Alten Schlachthof in Eupen bei der Vorstellung des neuen Energieprämien-Systems Ende Oktober 2021. Foto: Linda Zwartbol
In seiner Antwort erklärte Paasch, von mittlerweile über 3.300 Anträgen und 1.595 genehmigten Auszahlungen (Stand Ende Oktober 2025) hätten zwei Dossiers zu Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft geführt. „Im zweiten Fall wurde eine Rechnung gestellt und ein technischer Nachweis ausgefüllt, obwohl
keine Arbeiten ausgeführt wurden. Darüber hinaus gab es zahlreiche weitere Verdachtsmomente.“
Paasch: „Grundsätzlich werden nach Eingang der Unterlagen diese geprüft und eine interne Berechnung der erreichten energetischen Werte vorgenommen. Wenn bei dieser Prüfung oder bei Rückfragen an den Antragsteller Unstimmigkeiten festgestellt werden, erfolgt eine Kontrolle vor Ort. In den genannten Fällen wurden die Unregelmäßigkeiten rechtzeitig erkannt, sodass keine Prämien ausgezahlt wurden und kein finanzieller Schaden entstanden ist. In einem Fall wurde dem Bürger inzwischen ein Protokoll ausgestellt und eine Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft Eupen verhängt. Das Verfahren im zweiten Fall ist noch offen und es wurden bislang keine weiteren Informationen seitens der Staatsanwaltschaft übermittelt.“
Laut Paasch ist es wichtig zu betonen, dass während der Bearbeitung der Anträge zahlreiche
Auffälligkeiten festgestellt und korrigiert würden, die statistisch nur schwer erfassbar seien (unter anderem aufgrund fehlender Software). Dabei handele es sich häufig um „versehentliche“ Falschangaben. Diese würden im Verfahren korrigiert, was z. B. dazu führen könne, dass bestimmte im Antrag aufgeführte Arbeiten nicht für eine Prämienzahlung berücksichtigt würden. So werde bereits im Vorfeld versucht, Missbrauch zu vermeiden und ungerechtfertigte Zahlungen zu verhindern, wodurch auch Strafanzeigen vermieden würden.

Vivant-Fraktionssprecher Michael Balter (l) und DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (r). Fotos: Patrick von Staufenberg
Weiter erklärte der Ministerpräsident: „In Zweifelsfällen wurden Kontrollen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass in etwa 60 Prozent der Fälle eine Reduzierung der Prämie bis hin zum vollständigen Verlust des Anspruchs erforderlich war. In einigen Fällen wurde den Antragstellern eine Nachbesserung empfohlen, um die Kriterien für die Prämiengewährung zu erfüllen. Einige dieser Fälle hätten sicherlich als Betrugsversuch gewertet werden können. Insgesamt wurden bisher 254 Anträge aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt, unter anderem wegen unvollständiger Unterlagen, Antragstellung nach Beginn der Arbeiten, Nichterreichen von Dämmwerten, Verwendung unzulässiger Materialien, Fristversäumnissen oder nicht anerkannten Firmen.“
In Einzelfällen, so Paasch weiter, haben auch ausführende Unternehmen Rechnungen ausgestellt und technische Anhänge ausgefüllt, die nicht der tatsächlich erbrachten Leistung entsprachen. Es seien bislang jedoch keine Energieprämien ausgezahlt, die nachträglich hätten zurückgefordert werden müssen.
„Alle auffälligen Fälle wurden vor Auszahlung überprüft und gegebenenfalls korrigiert oder abgelehnt. Auch für die genannten Fälle, die zur Anzeige gekommen sind, wurde keine Prämie ausgezahlt. Um weitere Missbrauchsfälle bzw. -versuche zu verhindern, wird der Erlass zu den Energieprämien derzeit überarbeitet. Er wurde schon in zweiter Lesung verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2026 müssen zu den eingereichten Rechnungen auch Zahlungsbelege und eine Fotodokumentation der ausgeführten Arbeiten vorgelegt werden. Darüber hinaus wird das gesamte Prämiensystem umfassend reformiert. Ziel ist es, die Prämien so effizient wie möglich einzusetzen und Missbrauch auszuschließen.“ (cre)