Das Strafermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten ist von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Lindemann „sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen“ habe, begründete die Staatsanwaltschaft am Dienstag ihre Entscheidung in einer ausführlichen Mitteilung.
Der Anwalt von Lindemann teilte am Dienstag mit, die schnelle Einstellung belege, „dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.“ Im Internet und in den Medien sei es zu „schwerwiegenden Vorverurteilungen“ ohne Grundlage gekommen. Man werde weiter juristisch gegen unzulässige Darstellungen vorgehen.
Die Strafermittlungen waren Mitte Juni nach Berichten über Vorwürfe von Frauen gegen Lindemann eingeleitet worden. Mehrere Frauen hatten zuvor – teilweise anonym – Lindemann beschuldigt und Situationen zum Teil von Partys nach Konzerten geschildert, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Erhält die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom Verdacht einer Straftat, muss sie ermitteln. Auch Medienberichte können dafür der Auslöser sein.
Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, dass Opfer oder Zeugen sich nicht gemeldet hätten oder nicht auffindbar seien. „Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten.“ Es sei daher nicht möglich gewesen, Vorwürfe „ausreichend zu konkretisieren“ oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären.
Zu dem als Erstes bekannt gewordenen Vorwurf einer Nordirin, der sich auf ein Konzert in Litauen bezog, hätten sich nach Auswertung der Unterlagen „keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten“ ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Die Herkunft eines Blutergusses lasse sich nicht konkret zuordnen.
Die Angaben einer weiteren Zeugin, die zunächst über Youtube Vorwürfe erhoben habe, „blieben in den Vernehmungen zu unkonkret“, sie habe auch keine strafrechtlichen Vorfälle geschildert, die sie selbst erlebt habe, erklärte die Ermittlungsbehörde. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Andere von ihr genannte mögliche Zeugen hätten entweder ebenfalls nichts Strafrechtliches beobachtet oder hätten nicht identifiziert werden können. (dpa)
Bravo! Kein Problem mehr für Lindemann. Da ich selbst in der Jugend im Hard – Rock unterwegs war, kenne ich auch das Thema der sog. Groupies = gleich Bandnutten. Wo ist das Problem? Wenn die „Tante“ nun Honorare kassiert ist das Ihr Thema. Die Presse ist dumm genug dem Thema zu folgen!
Schluß mit dem Me2 Quatsch!
Ich mag diesen ganzen Rammstein-Zirkus nicht und der Typ schaut irgendwie potthässlich aus-
Trotzdem würde ich es begrüßen, wenn er allen „Bandnutten“, Back-Stage-Tussen, VIP-Torten und Fummelanten eine fulminante Schadensersatzklage in deren xanthippenhaften Schreimäulern stopft wegen geschäftsschädigendem Rufmord und Verleumdung wider besseren Wissens.
Genau.
Aber besser sind all diejenigen die laut schreien, aber gleichzeitig Michael Jackson toll finden und noch immer Musik davon hören und weiter im Radio laufen lassen.
Bei Kinderschändern ist das ja egal,aber wenn ein Erwachsener mit Erwachsenen Groupies auf Drogen Sex hat wird ein Fass aufgemacht ,obwohl das schon seit Jahrzehnten bei vielen Musikern und Bands normal ist und war.
Ist denn irgendwas bewiesen bei Michael?
Kinder im Bett… Hat er doch selber gesagt!
Kommt nur auf die Phantasie drauf an.
Hatte schon unseren Hund im Bett. Mehrfach!
Dann war mit Sicherheit keine Fussballspielerin dabei die er geküsst hat.
Was sagt die UN dazu?
Ich sehe in dieser Affaire nur eins: ein weiteres Versagen des sogenannten „Journalismus“. Es mag zwar sein Gutes haben wenn Journalisten Ihre Quelle nicht unbedingt preisgeben müssen, doch treibt dies wohl einige dazu egal was über egal wen zu schreiben. Indem man sich auf „anonyme Quellen“, bzw. Quellen die „anonym“ bleiben wollen beruft kann man egal was schreiben und sogenannte „Journalisten“ tun dies auch ohne Skrupel.
Selbst im TV sind Aussagen von anonym bleibenden Personen lange schon Normalkost. So kommen auch Geschichten in die Presse die eventuell frei erfunden sind und kein Hand und Fuss haben.
Auch bei „anonymen Quellen“ muss ein Journalist den Wahrheitsgehalt prüfen und ein so genanntes „Vergewaltigungsopfer“ das keine Anzeige erstattet hat und auch nicht erstatten will ist und bleibt keine seriöse Quelle wenn es keine stichhaltigen Beweise vorlegen kann.
Für einmal sind die Quellen gar nicht so anonym! Zwei bekannt Youtuberinnen haben Vorwürfe erhoben. Die eine hatte angeblich etwas mit „Flake“ (dem Keyboarder der Band), angeblich wurden ihr Drogen verabreicht, aber sie hatte NICHTS mit Lindemann. Die Andere hat sich bis ins „Separée“ führen lassen. Als Lindemann hereinkam hat sie erklärt, sie wäre nicht einverstanden mit sexuellen Handlungen, woraufhin Lindemann wutschnaubend abhaute (laut Aussage der Frau). Auch dort Lindemann sich nichts vorzuwerfen, denn er hat sie ja nicht angefasst.
Mehr als diese beiden Anschuldigungen gab’s nicht! Andere Opfer waren nicht bereit vor Gericht auszusagen. Warum nicht? Die einen mutmaßen, dass Schweigegeld geflossen ist. Es kann aber auch sein, dass diese Leute sich nur wichtig machen wollten und sich bewusst sind, dass eine Falschaussage vor Gericht Konsequenzen nach sich zieht. Die dritte Option ist natürlich die Scham der Opfer, aber wenn sie nichts aussagen kann man ihnen nicht helfen.
Die Staatsanwaltschaft hat sogar einen Rechercheverband der öffentlichen rechtlichen Medien gebeten nach weiteren Opfern zu suchen. So etwas ist mir auch neu, das bereits VOR der Erhebung einer Anklage die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in die Öffentlichkeit trägt. Für gewöhnlich laufen Ermittlungen anders ab.