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Einbruch, Diebstahl, Unfall mit Wild: Polizei hatte viel zu tun

Ein Einsatzfahrzeug der Polizeizone Weser-Göhl. Foto: Gerd Comouth

Einen sehr umfangreichen Bericht gibt es am Samstag, dem 23/04, von der Polizeizone Weser-Göhl: Einbruch, Diebstahl, Unfall mit Wild, nächtliche Ruhestörung, Trunkenheit am Steuer.

– Diebstahl aus Fahrzeug in Eupen, Auf’m Rain: In der Nacht vom 21.04.2022 auf den 22.04.2022 wurde aus einem nicht verschlossenen Fahrzeug die Brieftasche samt Führerschein, Bankkarte und Kleingeld der Eigentümerin entwendet.

– Einbruchdiebstahl in Pkw, Kelmis Lütticher Straße: Das Fahrzeug von Typ VW CADDY von einer an der Lütticher Straße ansässigen Firma in Kelmis, beindet sich am Freitag, 22/04, um 06.21 Uhr auf dem Abstellplatz links vom Gebäude (von der Straße aus gesehen). Die Heckscheibe wird eingeworfen, ein Makita Baustellenradio sowie ein Werkzeugkoffer werden entwendet. Der Stein liegt noch im Fahrzeug.

Laut Kameraaufzeichnungen ereignet sich der Diebstahl wie folgt: Ein Mann mit Kappe und Nike Air Schuhen begibt sich fußläufig von Lontzen kommend in Richtung Kelmis. Er schaut sich erst um und begibt sich anschließend zu dem Fahrzeug. (06.21 Uhr). Er wirft die linke Heckscheibe mit einem Stein ein. Die Person lehnt sich in das Fahrzeug, um verschiedene Gegenstände herauszuholen. Sie begeht die Lütticher Straße anschließend erneut ohne Gegenstände.

Foto: OD

Kurze Zeit später befährt ein dunkles Fahrzeug (vermutlich Opel Meriva) mit gelbem Kennzeichen die Lütticher Straße in Richtung Kelmis und hält vor dem beschädigten Fahrzeug. (06.27 Uhr). Die Person lädt vermutlich die Gegenstände ein. Das Fahrzeug fährt weiter in Richtung Kelmis.

– Einbruchdiebstahl in Pkw zwischen dem 21/04 (15.30 Uhr) und dem 22/04 (08.00 Uhr) in Kelmis, Lütticher Straße: Ein Lieferwagen einer dort ansässigen Firma wird auf dem hinteren Bereich des Hofs abgestellt. Das Fahrzeug ist nicht verschlossen. Auf der Rückbank werden verschiedene Gegenstände entwendet. Es gibt keine Kameraaufzeichnungen. Vermutlicher Zugangsweg der Täter zum Fahrzeug erfolgte über das Nachbargrundstück auf der Rückseite der Firma.

– Diebstahl in Fahrzeug zwischen dem 19/04 (23.00 Uhr) und dem 20/04 (05.00 Uhr) in Eupen Oestraße: Der Eigentümer parkt seinen Pkw in seiner Garageneinfahrt. Am nächsten Tag bemerkt er, dass die Türen sowie der Koffer nicht richtig verschlossen sind. Er denkt sich jedoch nichts dabei und fährt zur Arbeit. Im Nachmittag bemerkt er jedoch, dass es zu verschiedenen kontaktlosen Zahlungen mit seiner Bankkarte gekommen ist. Nun stellt er fest, dass Gegenstände aus seinem Pkw entwendet worden sind, und zwar Parfum „One Million“ Airpods, eine Winter-Jacke Marke H&M, schwarz, Größe S oder M, sowie seine Brieftasche samt Führerschein, Personalausweis und Bankkarten.

– Einbruchdiebstahl im Keglerheim Eupen, Judenstraße: Die Zugangstüre wird aufgebrochen, diverse Sachen im Inneren werden angefasst (Getränke / Essen , …)

– Verkehrsunfall mit Wild in Eupen, Monschauer Straße am Samstag, 22.04, gegen 22.03 Uhr: Bei der Kollision verendet das Tier und wird vom Förster entsorgt. Die notwendigen Formulare werden vor Ort ausgestellt.

– Versuchter Einbruch in Geschäftsräume, Eupen, Nispert: Der oder die Tatverdächtigen versuchen durch ein Bürofenster in die Geschäftsfläche einzusteigen. Es gelingt dem oder den Tatverdächtigen nicht, das genannte Fenster zu öffnen.
Es sind Hebelspuren am Fenster zu erkennen. Bei dem Hebelversuch wird ein staubiger Schuhabdruck auf dem Fenster hinterlassen. Einige kleinere Objekte, welche sich auf der Innenseite des Fensters, auf der Fensterbank, befinden, fallen zu Boden, wahrscheinlich aufgrund der Biegung des Fensters. Das Fenster mit einer seitlich verlaufenden Sicherungsstrebe aus Metall hält dem Einbruchsversuch stand.

– Nächtliche Ruhestörung: In 2 Fällen muss die Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung in Eupen ausrücken. In beiden Fällen kann die Nachtruhe wiederhergestellt werden.

– Trunkenheit am Steuer: Bei Verkehrskontrollen auf dem Gebiet der Zone stellt die Polizei in 2 Fällen den Tatbestand der Trunkenheit am Steuer fest. Im 1. Fall wird dem Fahrer der Führerschein unmittelbar für die Dauer von 15 Tagen entzogen. Im 2. Fall werden dem Fahrer ein Bußgeld und ein Fahrverbot von 3 Stunden auferlegt.

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