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Regierung Paasch macht Geld locker: Über 35 Millionen Euro für Einrichtungen in der DG

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In ihrer Sitzung von Mittwoch, 9. Januar 2019 hat die Regierung der DG zahlreiche Erlasse gutgeheißen. Haushaltsmittel von insgesamt 35.047.757 Euro wurden zur Auszahlung freigegeben.

Empfänger sind Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales, Erwachsenenbildung, die Gemeinden und Öffentlichen Sozialhilfezentren sowie die Wohn- & Pflegezentren für Senioren auf dem Gebiet der DG.

Infolge der 6. Staatsreform hat die DG ab dem 1. Januar 2019 die Bezuschussung der Wohn- und Pflegezentren für Senioren (vorher „Alten- und Pflegewohnheime“) übernommen. Erstmals finden sich die Zuschusszahlungen an diese Einrichtungen also in dieser Auflistung wieder.

Außerdem wurden alle am 31. Dezember 2018 bei den öffentlichen und privatrechtlichen Arbeitgebern bestehenden sog. „BVA“-Arbeitnehmerverhältnisse gemäß dem Dekret zur Beschäftigungsreform vom 28. Mai 2018 in „AktiF“- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen umgewandelt, die ab dem 1. Januar 2019 auf Grundlage des neuen Dekrets direkt bezuschusst werden.

Im Einzelnen gestalten sich die Beträge wie folgt:

  • ABM öffentl. Arbeitgeber (AktiF Konventionen) 4.458.000 €
  • ABM privatrechtl. Arbeitgeber (AktiF-Konv.) 4.896.000 €
  • ABM Betriebe der Sozialökonomie 309.000 €
  • ASL 236.818 €
  • SOS-Hilfe VoG 942.479 €
  • Zentrum Mosaik 2.386.726 €
  • Verbraucherschutzzentrale VSZ 411.150 €
  • VHS-FL-KAP 277.188 €

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