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„Mit dem Traktor über die Grenze“: Deutschland erkennt belgische G-Führerscheine an

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Gute Neuigkeit aus Deutschland: Ostbelgische Junglandwirte dürfen jetzt auch in ihrem Tarktor die belgisch-deutsche Grenze passieren. Der belgische G-Führerschein wird vom Nachbarland anerkannt.

In einem Schreiben an den ostbelgischen EU-Abgeordneten Pascal Arimont (CSP-EVP) erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger im Auftrag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), dass „der belgische G-Führerschein in Deutschland anerkannt wird und die Inhaber einer belgischen Fahrerlaubnis der Klasse G auch grenzüberschreitend tätig sein dürfen“.

„Nach vielen Interventionen bei den deutschen und belgischen Verkehrsministerien erhalten wir endlich eine klare Antwort bezüglich des Problems, dass die hiesigen Junglandwirte mit ihren Traktoren bislang nicht über die deutsche Grenze fahren durften“, freute sich Arimont. „Jetzt muss diese Botschaft auch bei den Kontrollbehörden vor Ort ankommen“.

Der ostbelgische EU-Parlamentarier Pascal Arimont im Europaparlament bei einer Wortmeldung.

Der Führerschein der Klasse G für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist seit 2006 für jeden Landwirt verpflichtend, der nach Oktober 1982 geboren wurde. Bislang wurde dieser Führerschein jedoch nur auf belgischem Territorium anerkannt. In Europa besteht für landwirtschaftliche Gefährte, anders als zum Beispiel für den Autoführerschein, keine gemeinsame Führerschein-Regelung, so dass diese in die nationale Zuständigkeit fallen.

Das stellte für viele hiesige junge Landwirte bei Nicht-Anerkennung ein erhebliches Problem dar: Für Futtereinkäufe, Reparaturen oder bestimmte Arbeiten muss oftmals die Grenze überschritten werden. Hierbei kam es in der Vergangenheit in Deutschland mehrmals zu Kontrollen.

In seinem Schreiben an den EU-Abgeordneten Arimont stellt der deutsche Staatssekretär nun klar, dass gemäß des so genannten Wiener-Abkommens Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis grundsätzlich im Umfang ihrer Berechtigung in Deutschland fahren dürfen, wenn sie dort keinen ordentlichen Wohnsitz haben. „Voraussetzung ist jedoch, dass die Klasse G im Führerschein eingetragen ist“, so der Staatssekretär.

„Wir werden weiterhin mit dem Verkehrsministerium in Kontakt bleiben, um sicherzustellen, dass diese Botschaft auch bei den Kontrollbehörden in der deutschen Eifel ankommen wird“, so Pascal Arimont abschließend.

7 Antworten auf “„Mit dem Traktor über die Grenze“: Deutschland erkennt belgische G-Führerscheine an”

  1. Nach meinen Infos gibt es einen entsprechenden Führerschein nicht in Deutschland! Ein Deutscher (oder Franzose, Niederländer …) darf also in Belgien mit dem Traktor fahren, weil es diesen Führerschein im Nachbarland garnicht gibt! Nur wir Belgier (nach Jahrgang ’82) haben ein Problem, wenn wir ohne G-Führerschein mit dem Traktor unterwegs sind! Welches Problem hat Arimont den jetzt gelöst? Das Problem besteht nicht in Deutschland, das haben unsere belgischen Behörden erschaffen!

    • Eupener Jung

      Ich würde sagen er hat einen entscheidenen Faktor für die Landwirte an der Grenze verbessert. Es mag zwar nur wie eine Kleinigkeit wirken, ist jedoch wesentlich komplizierter umzusetzen als man es sich vorstellt in unserem Europa.
      Die betroffenen Bauern werden sich freuen, und nur darum gehts.

  2. In Belgien soll endlich die Prüfung für den Führerschein mit Anhänger Kode 96 abgeschafft werden und wie in den Nachbarländer durch eine Schulung ersetzt werden, da haben viel mehr Leute was von als von diesem Traktor Führerschein G.
    Aber in Belgien haben die Fahrschulen ja eine Monopolstellung und verdienen sich dumm und dämlich !

    • @ rb1976

      Die Verantwortung liegt beim Verkehrsminister nicht bei den Fahrschulen. Die verdienen sich, gleich welche Regelung getroffen wird, dum und dämlich. ….. Und das nicht nur in Belgien sondern überall wo es bindende Vorgaben bezüglich der Führung eines Fahrzeuges gibt.

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