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Manfred Theissen lässt nicht locker und zieht jetzt vor den Kassationshof

Manfred Theissen bei seiner Vorstellung als Generaldirektor der AS Eupen im Sommer 2010. Foto: Grégoire Derouaux

Auch nach sechs Jahren ist die ominöse Affäre SK Lierse noch nicht zu Ende – nicht für die AS Eupen und schon gar nicht für deren ehemaligen Manager und Direktor Manfred Theissen.

Nach seiner Verurteilung vor dem Eupener Strafgericht und dem Lütticher Appellationshof hat sich Theissen in Absprache mit seinem Rechtsanwalt Axel Kittel dazu entschlossen, vor den Kassationshof zu ziehen.

Das Lütticher Berufungsgericht hatte vor einigen Wochen Theissen der Fälschung in betrügerischer Absicht für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt.

„Eine Kassationsbeschwerde wurde eingereicht, nunmehr verfügen mein Mandant und ich über eine Frist von zwei Monaten, um diese zu begründen. Die Begründung der Kassationsbeschwerde ist auch bereits vorbereitet, ich muss sie noch mit Herrn Theissen abstimmen“, erklärte Kittel am Mittwochmorgen auf Anfrage gegenüber „Ostbelgien Direkt“.

Manfred Theissens Rechtsanwalt Axel Kittel. Foto: OD

Wir wollten außerdem von Kittel wissen, ob er für seinen Mandanten Aussichten auf Erfolg sehe oder ob es Theissen vielleicht eher darum gehe, Zeit zu gewinnen, um so lange wie möglich zu verhindern, dass seine Verurteilung rechtskräftig wird, was für ihn unter Umständen disziplinarische Folgen (als Polizist) haben könnte.

Die Gefahr einer Schadensersatzklage durch den belgischen Fußballverband im Fall einer endgültigen Verurteilung von Manfred Theissen besteht nicht mehr, wie Rechtsanwalt Kittel „Ostbelgien Direkt“ mitteilte (siehe 1. Kommentar zu diesem Artikel).

„Die Kassationsbeschwerde hat durchaus Erfolgsaussichten, sonst hätte ich sie nicht eingereicht, es geht also nicht um einen Zeitgewinn“, so Kittel.

Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, auch nicht für die AS Eupen, die in beiden Instanzen freigesprochen wurde. Beide Gerichte gingen davon aus, dass Theissen auf eigene Faust, also ohne Mitwissen des Vereins (damals unter Investor Antonio Imborgia), gehandelt hat.

Was Manfred Theissen zur Last gelegt wird und worum es in seinem Fall damals ging, entnehmen Sie dem Bericht von Anfang Juni unter nachfolgendem Link. (cre)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf „Ostbelgien Direkt“:

3 Antworten auf “Manfred Theissen lässt nicht locker und zieht jetzt vor den Kassationshof”

  1. Ostbelgien Direkt

    ZUSATZ – In einer E-Mail an „Ostbelgien Direkt“ betont Axel Kittel, Rechtsanwalt von Manfred Theissen, dass eine eventuelle Zivilklage des Fußballverbandes auf Schadensersatz gegen Manfred Theissen inzwischen obsolet sei. Wörtlich schrieb RA Kittel:

    „Was die Frage eventueller zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegen Herrn THEISSEN angeht, weise ich darauf hin, dass die Union Royale Belge des Sociétés de Football Associations, also der Fußballverband, auf der Sitzung des Appellationshofes LÜTTICH vom 11. Mai 2017 erklärt hatte, auf ihre Bestellung als Zivilpartei zu verzichten und keine Forderungen mehr gegen die damals Angeklagten zu stellen. Ich kann Ihnen über den Grund des Verzichts keine Auskunft geben, da dieser mir nicht bekannt ist. Die Kassationsbeschwerde betrifft also nur die strafrechtlichen Bestimmungen des Entscheids des Appellationshofes.“

    Mit anderen Worten: Sollte die Verurteilung irgendwann rechtskräftig werden, hätte Manfred Theissen keine Schadensersatzklage durch den Fußballverband, wohl aber eine Disziplinarstrafe als Polizeibeamter zu befürchten.

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