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Die heimliche Spritztour eines 16-Jährigen endete nach waghalsiger Verfolgungsjagd an einem Laternenmast

Foto: Polizei Aachen

Die heimliche Fahrt eines 16-Jährigen und seiner 15-jährigen Freundin endete am Donnerstag an einem Laternenmast auf der Lütticher Straße in Aachen. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Zuvor hatte sich der Mann jedoch eine waghalsige Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert.

Gegen 22.00 Uhr wurde der Leitstelle ein verdächtiges Fahrzeug in der Forckenbeckstraße gemeldet. Der Anrufer teilte mit, dass ein Pkw viel zu schnell und mit quietschenden Reifen durch ein Parkhaus fahren soll.

Eine Streife der Polizei konnte den Wagen wenig später auf der Vaalser Straße ausfindig machen. Als die Beamten das „Stop“-Signal einschalteten, gab der Fahrer Gas in Richtung Innenstadt. An der Kreuzung zum Kronenberg überfuhr der Flüchtende eine rote Ampel und bog auf den Amsterdamer Ring ab.

Ein deutsches Polizeiauto mit eingeschaltetem Blaulicht (Foto mit Zoomeffekt). Foto: Carsten Rehder/dpa

Beim Rechtsabbiegen auf die Lütticher Straße touchierte das Fahrzeug eine Mittelinsel, wodurch der linke Vorderreifen platzte. Aufgrund der Beschädigung geriet das Fahrzeug auf der Lütticher Straße zeitweise in den Gegenverkehr. Eine entgegenkommende 60-jährige Fahrerin aus Kelmis konnte noch geistesgegenwärtig ausweichen, einen Streifunfall aber nicht völlig verhindern.

An der Kreuzung zum Brüsseler Ring verlor der 16-Jährige beim Linksabbiegen endgültig die Kontrolle über den Wagen und prallte frontal gegen einen Laternenmast.

In seiner späteren Vernehmung gab er an, dass er sich den Wagen ohne Wissen der Eltern genommen hatte, um eine Spritztour zu machen. Ein auf der Wache durchgeführter Drogenvortest zeigte ein positives Ergebnis bei Marihuana. Bei der 15-Jährigen wurden Utensilien zur Herstellung von Joints und geringe Menge an Drogen gefunden.

Da der 16-Jährige zudem keinen Führerschein hat, wurden gleich mehrere Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, u.a. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Seine Begleiterin muss sich wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Der stark beschädigte Unfallwagen musste abgeschleppt werden.

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