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Kontrollierter Autofahrer war so betrunken, dass er sich kaum auf den Beinen halten konnte

Das geht gar nicht: Alkohol am Steuer. Illustrationsfoto: Shutterstock

Einen Vorfall mit einem total betrunkenen Autofahrer meldet die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von Donnerstag, dem 22/08.

Am 22/08 gegen 00.10 Uhr meldet ein Anrufer eine sichtlich betrunkene Person auf dem Parkplatz des McDonald’s in Eupen. Ein Polizeidienst fährt vor Ort und trifft zwei männliche Personen an.

Der Fahrer, ein Wiederholungstäter, ist sichtlich betrunken und kann sich kaum auf den Beinen halten. Der auferlegte Alkoholtest fällt so hoch aus, dass ihm der Führerschein sofort entzogen wird.

Knapp 30 Minuten später kreuzt der Polizeidienst das besagte Fahrzeug erneut. Es wird festgestellt, dass das Fahrzeug wieder von derselben Person gesteuert wird. Diesmal werden die Fahrzeugpapiere sowie der Schlüssel beschlagnahmt, ein erneutes Protokoll wird erstellt.

22 Antworten auf “Kontrollierter Autofahrer war so betrunken, dass er sich kaum auf den Beinen halten konnte”

  1. Peter Müller

    Was denkt sich die Polizei denn dabei !. Und wo sind wir!. Was wäre gewesen, wenn die Person nach der ersten Kontrolle jemanden totgefahren hätte ?. In anderen Länder wird der Wagen einkassiert, und verkauft. Wenn das hier Schule machen würde, wären wir einen Schritt weiter.

    • Piersoul Rudi

      @ LDA(22/08/2024 23:11)

      Artikel heute 23/08/2024 in Het Laatste Nieuws…eine flämische Tageszeitung…
      Titel des Artikels;
      …“Strenge verkeersregel in Oostenrijk voor het eerst toegepast: auto van 17-jarige hardrijder geveild“…
      Ich nehme an das Sie die flämische Sprache mächtig sind…wenn nicht gibt es noch Google.
      MfG.

  2. Peter Müller

    In Italien.
    Wer noch mehr Alkohol intus hat, muss sich auf ein drakonisches Strafmaß gefasst machen: Ab einem Wert von 1,5 Promille kann in Italien das Fahrzeug nämlich von der Polizei beschlagnahmt und zwangsversteigert werden – sofern es sich bei dem Fahrer auch um den Halter des Wagens handelt. Ist hingegen jemand anderes als der Halter gefahren, wird von einer solchen Enteignung meist abgesehen.

  3. Zuhörer

    Ich dachte die Unfallrate müsse gesenkt werden? Warum auf Wiederholungstat warten? Alkoholiker können einfach nicht anders. Sie werden es immer wieder tun. Vielleicht helfen da ein paar Monate Freiheitsentzug?
    Auf solche Taten müsste mehr gefahndet werden. Ich bin für mehr Polizisten, und nicht mehr Überwachungskameras. Denn Kameras sehen sowas nicht, und können nicht eingreifen.

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