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Am Donnerstag beginnt der Straßenkarneval: Polizei warnt vor Alkoholexzess und kündigt schärfere Kontrollen an

Das sollten Karnevalisten auf keinen Fall machen: Wer Alkohol trinken möchte, sollte aufs Autofahren verzichten. Foto: dpa

Am Donnerstag beginnt der Straßenkarneval. In den Hochburgen des ostbelgischen Karnevals wird dann getanzt und geschunkelt, was das Zeug hält. Leider kommt es immer wieder zu Exzessen, insbesondere beim Alkoholkonsum.

Während dieser ausgelassenen Zeit fühlen sich besonders Jugendliche oftmals dazu verleitet, Alkohol zu trinken. So mancher wird dabei sein Limit überschreiten oder die Wirkung von Alkohol unterschätzen. In einer Pressemitteilung weist die Polizeizone Weser-Göhl auf die Gefahren von überhöhtem Alkoholgenuss hin.

Kinder und Jugendliche

Das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen sollte allen Erwachsenen am Herzen liegen. Da sich der Körper und das Gehirn im Jugendalter noch im Wachstum befinden, sollten Kinder und Heranwachsende überhaupt keinen Alkohol konsumieren.

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Die Erwachsenen sollten sich ihrer Vorbildrolle jederzeit bewusst sein. Auch die spätere Einstellung zum Alkoholkonsum wird maßgeblich durch das geprägt, was in der Familie vorgelebt wird.

Ein maßvoller, verantwortungsbewusster Umgang mit alkoholischen Getränken ist gefragt. Reden Sie mit Ihrem Kind über Alkohol und seine Risiken, je nach Alter und Interesse, offen und ehrlich.

Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, sich zu einer starken und selbstbewussten Persönlichkeit zu entwickeln. Nicht nur Kinder und Jugendliche – auch Erwachsene sollen auch mal „Nein“ sagen können.

Was besagt die Gesetzgebung?

Wie in jedem Jahr möchte die Polizeizone Weser-Göhl abermals Veranstalter und Jecken daran erinnern, auch und besonders während den Karnevalstagen die Vorschriften die Gesetzgebung zu beachten.

Was ist verboten und was ist erlaubt? (Zum Vergrößern Bild anklicken). Quelle: Polizeizone Weser-Göhl

Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bei Tanz- und Abendveranstaltungen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet.

An Kinder und Jugendliche dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Unter 16 Jahren sind alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt tabu (> 0,5 Vol.%).

Hochprozentiger, destillierter Alkohol (über 1,2 Vol.%), darf auch in gemixter Form von Jugendlichen unter 18 Jahren nicht konsumiert werden. Beispiele: Alkopops, Cocktails, Schnaps, Likör usw.

Es ist verboten, Jugendlichen unter 18 Jahren alkoholhaltige, gegorene Getränke über 22 Vol. % zu verkaufen, zu servieren oder anzubieten.
Bei Verstoß gegen diese Auflagen werden Protokolle erstellt und es ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen.

Polizeikontrollen an den tollen Tagen

Die Polizeibeamten der Polizeizone Weser-Göhl (sowohl in Uniform als auch in ziviler Kleidung) werden an den tollen Tagen verstärkt Alters- und Alkoholkontrollen durchführen.

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Bedenken Sie, dass auch an den karnevalistischen Tagen das Lenken eines Fahrzeuges ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille untersagt ist. Achtung: Für Führerscheinneulinge gilt während zwei Jahren die 0,0 Promille-Grenze.

Nicht zu unterschätzen ist der Restalkohol, der am Tag danach noch auftreten kann. Der Körper baut normalerweise rund 0,1 Promille pro Stunde ab. Der Abbau von Alkohol kann nicht durch Ausnüchterungshilfen (Beispiele: Kaffee, Cola, Wasser, fettiges Essen, an die frische Luft gehen usw.) beschleunigt werden. Selbst Ausschlafen garantiert keine 0,0 Promille am nächsten Tag.

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf „Ostbelgien Direkt“:

21 Antworten auf “Am Donnerstag beginnt der Straßenkarneval: Polizei warnt vor Alkoholexzess und kündigt schärfere Kontrollen an”

  1. Alle Erwachsenen sollten vorbildlich schon ab dem Babyalter komplett auf Alkohol und Zigaretten verzichten. Das sind schließlich nichts Anderes als Drogen, wenn auch legalisiert.
    Unsere Politiker sind uns ein mahnendes Beispiel.

    • Es geht im Artikel um Alkoholexzess in Verbindung mit Autofahren. Dass hier Polizeikontrollen angesagt werden, ist mehr als richtig. Es geht nicht darum, Alkohol zu verbieten und wenn ich ein ganzes Fass neben einem Polizisten saufe, ist es doch schnuppe, solange ich das Auto stehen lasse….man man Müller…lesen müsste man können ;)

  2. Polarlicht

    Karneval, oder “ die Lizenz zum saufen und fremdgehen“. An jeder Ecke findet man spätestens an frühen Montagabend Erbrochenes…. einmal im Jahr sind ALLE lustig, und wenn der Quatsch vorbei ist, wieder die üblichen langen Gesichter

  3. Diese Tage sind da um mal richtig lustig zu sein. Um das ganze ernste Leben und den Altag mal zu vergessen. Die jenigen die den Karneval nicht mögen können ja dahin verschwinden wo es ihn nicht gibt. Dann sieht man es auch nicht.
    Gruss

  4. Alfons Van Compernolle

    Feiern & Alkohol (angemessen) ist doch OK.
    Aber Feiern & Alkohol & Autofahren NEIN DANKE !!! 6 Monate Fahrverbot um zu begreifen, dass derartiges mehr als nur gefaehrlich ist.

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