Der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) will bis zum Jahr 2030 rund 100.000 Langzeitkranke wieder in Arbeit bringen. Würde nichts geschehen, würden bis dahin rund 150.000 mehr Menschen arbeitsunfähig sein.
Derzeit gibt es 526.000 Langzeitkranke, die die Sozialversicherung jährlich 11 Milliarden Euro kosten. Bis 2030 will die Föderalregierung die Zahl der Langzeitkranken um 100.000 gegenüber den Prognosen senken. Das Ziel ist, dass nicht mehr als 588.000 Belgier länger als ein Jahr arbeitsunfähig sind. Das sind zwar mehr als heute, aber weniger als in den Prognosen vorgesehen. Dies entspricht einer Einsparung von 1,9 Milliarden Euro.
– Was sich für LANGZEITKRANKE ändern wird: Langzeitarbeitslose müssen sich mehr anstrengen, wenn sie ihre Beihilfe behalten wollen. Es war bereits beschlossen worden, dass nach 10 Wochen Krankschreibung ein Fragebogen ausgefüllt und im ersten Jahr der Krankschreibung mindestens dreimal ein Arzt aufgesucht werden muss. Andernfalls kann eine Sanktion bis hin zum vollständigen Entzug der Beihilfe folgen.
Nun wurde beschlossen, dass ab 2026 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch ein Jahr lang gültig sein wird. Jede Person, die langfristig arbeitsunfähig ist, muss sich daher mindestens einmal pro Jahr von einem Arzt untersuchen lassen, damit dieser feststellt, ob der Patient weiterhin zu krank ist, um zu arbeiten. Ist dies der Fall, kann die Arbeitsunfähigkeit um ein Jahr verlängert werden. Wenn der Arzt jedoch der Meinung ist, dass der Patient arbeitsfähig ist, oder wenn die Untersuchung nicht stattfindet, wird die Krankengeldzahlung einfach eingestellt.
Diese Maßnahme dürfte dazu führen, dass drei Prozent der Langzeitkranken aus der Arbeitsunfähigkeit entlassen werden, was eine Einsparung von 869 Millionen Euro bedeutet.
Menschen mit einer sehr schweren Erkrankung müssen dieses Attest nicht jedes Jahr erneuern lassen. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit Krebs oder Demenz (frühzeitiger oder nicht).
– Was sich für ÄRZTE ändern wird: Die Tatsache, dass ein Arzt jedes Jahr überprüfen muss, ob ein Patient weiterhin arbeitsunfähig ist, ist nicht die einzige Maßnahme, die eingeführt wurde, um die Art und Weise, wie Ärzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, zu regeln.
So darf ein Arzt eine erste Krankschreibung nur für maximal drei Wochen ausstellen. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser Frist erneut ein Arzt aufgesucht werden muss, um eine neue Bescheinigung zu erhalten.

Jede Person, die langfristig arbeitsunfähig ist, muss sich mindestens einmal pro Jahr von einem Arzt untersuchen lassen. Foto: Shutterstock
Für die folgenden Bescheinigungen kann der Arzt Sie jeweils für maximal drei Monate krankschreiben. Ab einem Jahr Krankheit kann die Bescheinigung jedoch einen Zeitraum von einem Jahr abdecken: Ab diesem Zeitpunkt spricht man offiziell von „Langzeiterkrankung” oder „Arbeitsunfähigkeit”.
Die Details müssen noch festgelegt werden, aber dies betrifft vor allem psychische Störungen wie Burn-out. Jemand, der sechs Wochen lang einen Gips trägt und seine Arbeit nicht ausüben kann, muss wahrscheinlich nicht schon nach drei Wochen wieder zum Arzt gehen.
Künftig müssen Ärzte auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie mögliche Anpassungsmöglichkeiten wie Telearbeit oder Arbeitszeitverkürzung angeben.
Ärzte, die übermäßig viele oder zu lange Krankschreibungen ausstellen, werden ebenfalls zur Ordnung gerufen. Dies wird möglich sein, weil alle Bescheinigungen künftig in einer Datenbank gespeichert werden, sodass die INAMI mithilfe von „Datamining” Unregelmäßigkeiten erkennen kann.
– Was sich fûr die KRANKENKASSEN ändern wird: Nicht weniger als 218.000 Menschen mit einer Langzeiterkrankung können bis 2029 mit einer Vorladung ihrer Krankenkasse rechnen. Ein Vertrauensarzt muss überprüfen, ob sie nicht wieder arbeiten können. Der Schwerpunkt liegt auf jungen Menschen, Menschen mit psychischen Störungen und Rückenschmerzen, da diese am häufigsten und am längsten krank sind.
Auch Personen, die bis zu ihrer Pensionierung arbeitsunfähig sind, werden häufiger kontrolliert. Nach einer Stichprobe des INAMI hat ein Viertel dieser Gruppe die Beihilfe verloren.
Mit diesen gezielten Kontrollen will die Regierung 949 Millionen Euro einsparen und 37.000 Belgier wieder in Arbeit bringen. Krankenkassen, die nicht kooperieren, „werden dies in ihrer Finanzierung zu spüren bekommen”.
– Was sich für UNTERNEHMEN ändern wird: Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, zahlt der Arbeitgeber vier Wochen lang das volle Gehalt weiter. Danach erhält der kranke Arbeitnehmer eine Leistung von der Krankenkasse. Nach einem Monat Krankheit hat der Arbeitgeber also wenig finanzielle Anreize, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu fördern.
Das soll sich ändern, denn Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen vier Monate lang 30 Prozent der Krankengeldzahlungen übernehmen. Die Regierung hofft, dass die Arbeitgeber dadurch mehr in die Prävention psychischer Probleme investieren und aktiver nach geeigneten Arbeitsplätzen suchen werden.
Die Arbeitgeberverbände sind davon alles andere als begeistert. Sie sind der Meinung, dass sie nicht verantwortlich sind, wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund eines Skiunfalls arbeitsunfähig ist. Gesundheitsminister Vandenbroucke verspricht jedoch, dass dieses Geld in Form von Abgabenermäßigungen wieder in die Unternehmen zurückfließen wird. Die Prämie wird auch für Unternehmen erhöht, die einen Langzeitkranken einstellen und mindestens drei Monate lang beschäftigen. (cre)


Statt „Was sich für LANGZEITARBEITSLOSE ändern wird“ muss es wohl heißen „Was sich für LANGZEITKRANKE ändern wird“.
👍
Genauso sollte der belgische Staat aber auch mal gegen alle notorischen Steuerhinterzieher im Lande vorgehen. Oder macht man das nicht in ausreichender Weise weil die eine bessere Lobby haben.
Jetzt also mal die aller schwächsten rupfen, um sich danach wieder Gedanken zu machen, was man dagegen tun kann, dass die Kranken den gesunden, die noch seltenen Arbeitsplätze wegnehmen werden und im Anschluss grübeln, wie man diese zusätzlichen Arbeitslosen wiederum finanzieren kann, bzw endgültig alles nehmen kann.
Bravo Herr Vandenbroucke. Sie sind auch kein schlechter Schauspieler.
Mein Vorschlag. Halten Sie doch mal auf hoher See Ausschau, oder in der Statistik der Zulassungen ,für Yachten und Learjets von denen sich nicht selten, die Besitzer mit nur einer Yacht oder nur einem Jet zufrieden geben.
Die Preise muss ich ja wohl nicht veröffentlichen, Sondern sollten Ihnen bestens bekannt sein.
Und selbst wenn sie noch nicht mal die Kosten berechnen der Yachten und Fluggeräte selbst, sondern nur die Verbrauchskosten pro Stunde, dann könnten sie die Kranken dort lassen wo sie hingehören, nämlich in pflegende Hände zu Hause oder krankenhausähnliche Einrichtungen. Aber klar dass ihr nur immer das wehrlose Volk rupfen wollt, weil die Rechnung schnell gemacht ist und euch der Durchblick fehlen will, bei der Einnahmen von Ganoven, weil ihr teilweise selbst dazu gehört.