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EuGH-Urteil im Streit um Standort des EU-Parlaments: Brüssel schlägt Straßburg 1:0

Der Plenarsaal des EU-Parlaments in Brüssel. Foto: Michael Kappeler/dpa

Frankreich hat im Streit mit dem EU-Parlament über Beschlüsse am Standort Brüssel eine Niederlage kassiert.

Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag, dass der EU-Haushalt 2018 in Brüssel angenommen werden durfte (Rechtssache C-92/18). Dahinter steht der Grundsatzstreit über den „Wanderzirkus“ zwischen den beiden Parlamentssitzen in Brüssel und im französischen Straßburg.

Der Sitz in Straßburg ist in den EU-Verträgen festgelegt. Frankreich pocht darauf, dass wichtige Entscheidungen nur dort fallen. In Brüssel finden nur gelegentlich sogenannte zweitägige Mini-Plenen statt.

Der Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Indes haben alle 705 Abgeordneten ihre Büros und Mitarbeiter in der belgischen Hauptstadt. Zum Plenum in Straßburg reist regelmäßig ein Tross mit Tausenden Mitarbeitern und tonnenweise Akten. Viele Abgeordnete sind genervt von dem Hin und Her, können es aber auch nicht ändern.

Vor diesem Hintergrund entspann sich der Streit zwischen Frankreich und dem Parlament um den Haushaltsbeschluss 2018. Dieser wurde nach einem Vermittlungsverfahren bei einer ohnehin geplanten „zusätzlichen Plenartagung“ in Brüssel am 30. November 2017 verabschiedet und am selben Tag auch von den EU-Staaten gebilligt. Der Parlamentspräsident stellte fest, der Haushalt 2018 sei damit erlassen.

Dagegen klagte Frankreich wegen eines Verstoßes gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Denn darin sei festgehalten, dass das Parlament seine Haushaltsbefugnisse grundsätzlich in Gänze in Straßburg auszuüben habe.

Der EuGH urteilte nun, dass diese Klausel nicht über den Regeln für ein ordentliches Haushaltsverfahren stehe, sondern rechtlich gleichrangig sei. Grundsätzlich sei das Parlament zum Haushaltsverfahren in Straßburg verpflichtet. Doch dürfe es eine Aussprache und Abstimmung in Brüssel abhalten, wenn es für den reibungslosen Ablauf des Verfahrens zwingend sei. Es sei im Einzelfall Sache des Parlaments, beides in Einklang zu bringen. (dpa)

Eine Antwort auf “EuGH-Urteil im Streit um Standort des EU-Parlaments: Brüssel schlägt Straßburg 1:0”

  1. Volkshochschule

    Die Pendelei zwischen Brüssel und Straßburg kostet jedes Jahr 80 Millionen Euro Steuergeld eigentlich für nichts. Dazu kommt noch die unnötige Umweltbelastung der Umzüge, hin und wieder her. Herr Macron könnte dies sofort ändern macht er aber nicht, auch dafür gehört er abgewählt. Die EU hat es besser verdient, sie braucht einen Neuanfang mit Vernunft.

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