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Polizei stoppt Motorradfahrer ohne Licht, ohne Helm und ohne Zulassung

Foto: OD

Ein Motorrad, das ohne Licht fuhr, keine Zulassung hatte und zwei Personen ohne Helm beförderte. Darüber berichtete die Polizeizone Weser-Göhl am Dienstagmorgen. Außerdem wurde in Eupen ein Autofahrer ohne Führerschein angehalten.

– Lontzen, Limburgerstraße: Am Samstag, dem 4. April, um 20.22 Uhr treffen die Polizeidienste auf ein Motorrad, welches ohne Licht die Tivolistraße befährt. Auf dem Motorrad sitzen zwei männliche Personen ohne Helm.

Als der Fahrer das Dienstfahrzeug erblickt, gibt er Vollgas. Das Fahrzeug kann durch die Polizei gestoppt werden. Bei der Kontrolle wird festgestellt, dass das Motorrad weder zugelassen noch versichert ist. Das Fahrzeug wird sichergestellt. Gegen den Fahrer und Beifahrer werden diverse Protokolle erstellt.

– Eupen, Gospertstraße: Am Samstag, dem 4. April, kontrollieren Polizeibeamte um 22.10 Uhr einen Pkw, der die Gospertstraße befährt. Es wird festgestellt, dass der Fahrer (männlich 18 Jahre) nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Gegen den Fahrer wird ein Protokoll wegen Fahren ohne Führerschein erstellt.

– Eupen, Gospertstraße: Zwischen Freitag, dem 3. April, um 17.00 Uhr und Sonntag, dem 6. April, um 20.00 Uhr begeben sich der oder die Täter zu einem Verwaltungsgebäude in der Gospertstraße. An der Rückseite versuchen sie ein Fenster aufzubrechen. Dies gelingt jedoch nicht, und es gelangt niemand ins Innere des Gebäudes.

5 Antworten auf “Polizei stoppt Motorradfahrer ohne Licht, ohne Helm und ohne Zulassung”

  1. Mischutka

    Ich bin auch einmal ohne Licht, ohne Helm und ohne Zulassung (für ein Motorrad) gestoppt worden ! Bin aber nicht bestraft worden, sondern habe sogar ein Küsschen bekommen !
    (Ach ja : gestoppt wurde ich allerdings von einer jungen Dame aus Aachen, die nach dem Weg fragte und ich ihr diesen -bei starkem Regen und Kälte- fein säuberlich auf Papier gemalt habe)…..
    MfG.

  2. Magengeschwür

    Fahren ohne „gültigen“ Führerschein bedeutet wohl Lizenz-Fahrer…Gesetz ist Gesetz!

    Le candidat âgé de moins de 24 ans n’est pas autorisé à conduire de vingt-deux heures jusqu’au lendemain à six heures le vendredi, le samedi, le dimanche, la veille des jours fériés légaux et les jours fériés légaux.

    Also 10 Minuten zu spät…hatte wohl die Uhr noch nicht umgestellt…

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