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Tanzvereine in der DG werden wieder eingestuft

Die Tanzgruppe Amel beim letzten Brauchtumsabend der DG.

Mit Inkrafttreten des neuen Kulturförderdekrets am 1. Januar 2014 hat es ebenfalls eine wichtige Neuerung im Tanzbereich gegeben. Auch für Tanzvereine in der DG wird es wieder einen Einstufungswettbewerb geben.

Musik- und Theatervereine werden im Rahmen der Auftrittsförderung bereits seit mehreren Jahrzehnten unterstützt. Um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen, müssen die Vereine sich alle vier Jahre der Einstufung stellen.

Dieselbe Förderung war im Prinzip auch für die Tanzvereine vorgesehen. Allerdings liegt die letzte Einstufung lange zurück. Das neue Dekret sieht nun verpflichtend für alle Kunstsparten der Amateurkunst, d.h. Musik, Theater und Tanz, die regelmäßige Durchführung von Einstufungswettbewerben vor! Die erste Einstufung der Tanzvereine wird 2015 stattfinden.

Alle Vereine sollen gleich behandelt werden

Zur Teilnahme an der Einstufung ist jeder Verein berechtigt, der

  • die Basisbezuschussung einer der neun deutschsprachigen Gemeinden erhält;
  • seinen Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat;
  • seit mindestens einem Jahr besteht und in der DG kulturelle Aktivitäten organisiert oder an solchen teilnimmt;
  • keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgt.
Ministerin Isabelle Weykmans. Foto: OD

Ministerin Isabelle Weykmans. Foto: OD

Erfolgreich eingestufte Vereine erhalten die Auftrittsförderung der DG sowie Zuschüsse für Auftrittsfahrten.

Für Ministerin Isabelle Weykmans (PFF) wird dank dieser Einstufung eine Ungerechtigkeit beseitigt: „Alle sollen gleich behandelt werden, das setzen wir mit dem neuen Dekret um. Deshalb haben wir auch bereits alle vierzehn der DG bekannten Amateurtanzvereine einzeln angeschrieben, um auf diese Einstufung aufmerksam zu machen. Sollte sich jemand von dieser Einstufung angesprochen fühlen und keine Post von uns erhalten haben, hat er wie die anderen Vereine auch bis Ende November Zeit, sich für die Einstufung anzumelden.“

Infos zur Einstufung sowie das betreffende Formular sind erhältlich bei der zuständigen Referentin des Kulturdienstes des Ministeriums der DG, Frau Melanie Wirtz (Tel: 087/ 789 655; E-Mail: melanie.wirtz@dgov.be).

 

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