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Alkohol am Steuer kann zum Jahresende teuer werden

Das geht gar nicht: Alkohol am Steuer. Illustrationsfoto: Shutterstock

Am Freitag, dem 28. November 2014, startet die traditionelle BOB-Kampagne zum Jahresende des Belgischen Instituts für Sicherheit im Straßenverkehr (IBSR). Sie dauert bis zum 26. Januar 2015.

Schwerpunkt ist, wie jedes Jahr, die Bekämpfung des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Belgienweit sollen in dieser Zeit insgesamt 250.000 Alkoholkontrollen durchgeführt werden.

Die Polizeizone Weser-Göhl wird sich ebenfalls an dieser BOB-Kampagne beteiligen. Das bedeutet, dass verstärkte Kontrollen zu jeder Tages- und Nachtzeit abgehalten werden.

Jeder Autofahrer soll damit rechnen, egal wann, bei einer Verkehrskontrolle angehalten zu werden und sich einem Alkoholtest unterziehen zu müssen.

Eine der Illustrationen einer Kampagne gegen Alkohol am Steuer des Belgischen Instituts für die Sicherheit im Straßenverkehr (IBSR).

Eine der Illustrationen einer Kampagne gegen Alkohol am Steuer des Belgischen Instituts für die Sicherheit im Straßenverkehr (IBSR).

Zur Erinnerung: Selbst bei geringem Alkoholkonsum z.B. 0,5 Promille ist die Gefahr 1,5 Mal größer einen Verkehrsunfall zu verursachen. Bei einem Alkoholgehalt von 1,5 Promille erhöht sich das Risiko um das 22-Fache.

Wer sich nicht an die Regeln in Punkto Alkohol am Steuer hält, muss mit folgenden Strafen rechnen (siehe auch Tabelle weiter unten):

– Die Strafen für Alkohol am Steuer liegen von 170 Euro bis hin zur Gerichtsverhandlung. Des Weiteren kann der Führerschein direkt vor Ort für eine Dauer von maximal 15 Tagen eingezogen und später eventuell durch das Gericht ebenfalls ein Fahrverbot verhängt werden.

– Bei einem Gerichtsverfahren kommen folgende Strafen auf einen zu:

  • Zwischen 1200 Euro und 12.000 Euro Geldstrafe
  • 8 Tage bis 5 Jahre Führerscheinentzug
  • Bei Trunkenheitssymptome 1 Monat bis 5 Jahre Führerscheinentzug
  • Bei einem Rückfall oder Trunkenheitssymptomen werden diverse Prüfungen auferlegt.
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Eine Übersicht der Geldstrafen (Zum Vergrößern Tabelle anklicken).

Hiervon sind aber nicht nur Privatpersonen im Straßenverkehr, sondern auch die sogenannten Berufsfahrer d.h. Busfahrer, Lkw-Fahrer, Taxifahrer usw. betroffen. Für diese Kategorie Fahrer wird die Promillegrenze ab dem 1. Januar 2015 auf 0,2 Promille runtergesetzt werden. Zwischen 0,2 Promille und 0,5 Promille eine sofortige Erhebung von 100 Euro fällig.

8 Antworten auf “Alkohol am Steuer kann zum Jahresende teuer werden”

  1. Mischutka

    Eine sehr gute Sache. Aber gelten diese Strafen auch für „reiche“ Leute (die Geldstrafen aus der Portokasse bezahlen) ? Oder für Personen die sehr gute Verbindungen nach „oben“ haben ? Müsste man da nicht (hohe) Gefängnisstrafen verhängen – und diese dann auch anwenden ?
    Ein (wahrer) Fall : vor ca. 20 Jahren ist mal ein guter Bekannter von mir in einer (wallonischen) Gemeinde angehalten worden. Er hatte seine Mutter nach Hause gebracht und bei ihr 2 Bier getrunken. Kurz darauf : Kontrolle. Ein (damaliger) Gendarmeriebeamter erklärte ihn (ziemlich frech) für „besoffen“. Ein langes hin und her. Ausserdem hatte er einige Geschenkpackungen einer Biersorte auf dem Rücksitz liegen. Dann ist der Kollege des Beamten aufgetaucht…. den er kannte….Letzteren hatte er mal beobachtet, wie der mal selbst, PRIVAT, nach etlichen (!) Bierchen (in einem Café) nach Hause gefahren ist. Daraufhin angesprochen (mein Bekannter hatte einige Zeugen) war die Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer …..sehr sehr schnell vergessen. Kann ja mal passieren.
    MfG. (besonders an alle die auch an das Leben der anderen denken).

  2. Ein Jeder kennt die traurige Geschichte von vor 2-3 Jahren in Maldingen.
    Der alte Sack fährt noch immer durch die Gegend als ob nichts geschehen sei!!!
    Wie sieht das aus ( dicke Waagen mit gelben Kennzeichen ) oder belgische ,ganz kurze kennzeichen ?
    Was für den kleinen Mann zählt sollte für die angeblichen Vorbilder das Gleiche sein und gelten.
    Harren wir der Dinge die da kommen .
    Politik,Obrigkeit der Polizei,Militär sind dann unter sich und trinken sehr viel Alkohol
    Weinachtsfeiern,Neujahrsempfänge usw,hier bin ich mal gespannt !!!

  3. gerlinde henkes

    also, ich finde es gut, dass die Sauferei mal gestoppt wird/ hab selber mal dadurch was sehr Schlimmes erlebt deshalb durch einen andern und hoffe aber, dass es nicht gemacht wird nur um Kassen aufzufrischen.
    Armut wird eh grösser, aber es soll wirklich darum gehen Mensch und Tier zu schützen, dann hab ich auch nichts dagegen.
    Jetzt weiss ja jeder Bescheid hoffe ich und kann sich an die Regeln halten.

  4. Germano-Belgier

    Strafen gut und schön, und richtig und wichtig, aber wen „strafen“ diese Strafen wirklich?

    Ein Bußgeldkatalog nach finnischem Vorbild fände ich wesentlich „gerechter“: habe mal gelesen dass ein Eishockeyspieler wegen überhöhter Geschwindigkeit ein Protokoll von mehreren 10.000€ berappen musste, da sich die Strafe nach dem Einkommen richtet! Fand ich super und hab mal gut gelacht, über 500 oder selbst 5.000€ lachen doch manche…

  5. @GermanoBelgier (ein Anachronismus an sich)

    Ich vermute mal die Geldstrafe in Höhe von 1.200 bis 12.000 Øre richtet sich, wie in Deutschland, nach dem Einkommen.Berechnet auf der Basis von Tagessätzen.

  6. Es reicht!

    Ich kenne genügend Politiker die regelmäßig alkoholisiert durch die Gegend brettern. Die Polizei unternimmt jedoch nichts. Mein Nachbar fährt auch mit seinem Auto zum Frühschoppen trinkt dort seind fünf bis zehn Bier und fährt wieder nach Hause. Der Ortspolizist kennt diesen Mann und unternimmt rein gar nichts. Eine Riesensauerei!!! Was nützen Gesetze wenn diese nur sporadisch und nach belieben und Personenbezogen von der Polizei kontrolliert werden?

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