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Ursula von der Leyen ist keine Alleinherrscherin – Macht und Einfluss der EU-Kommissionspräsidentin

04.11.2026, Belgien, Brüssel: Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, leitet eine Sitzung des EU-Kommissarskollegiums im EU-Hauptquartier. Foto: Virginia Mayo/AP/dpa

In Internetforen wird häufig so getan, als könne Ursula von der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin nach Belieben Gesetze erlassen, Mitgliedstaaten herumkommandieren oder eigenständig über die gesamte Politik der Europäischen Union entscheiden. Diese Darstellung wird der tatsächlichen Struktur der EU nicht gerecht.

Ursula von der Leyen ist zweifellos eine der einflussreichsten Politikerinnen Europas. Sie bestimmt maßgeblich die politischen Schwerpunkte der Europäischen Kommission, organisiert deren Arbeit, verteilt die Zuständigkeiten der Kommissare und beeinflusst, welche Gesetzesvorschläge ausgearbeitet und vorgelegt werden.

Außerdem koordiniert sie die Arbeit der Kommission und kann von einzelnen Kommissaren den Rücktritt verlangen. Ihre politische Gestaltungsmacht ist daher erheblich.

30.10.2026, Kanada, Montreal: Der kanadische Premierminister Mark Carney (M) trifft zum Kanada-EU-Gipfel ein, begleitet vom Präsidenten des Europäischen Rates, Antonio Costa (l), und der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. Foto: Christopher Katsarov/The Canadian Press/AP/dpa

Allerdings ist die Kommissionspräsidentin nicht mit der gesamten Europäischen Kommission gleichzusetzen. Die Kommission besteht aus 27 Kommissaren und trifft ihre Entscheidungen grundsätzlich als Kollegium.

Die Präsidentin hat zwar eine starke Führungsposition, kann aber nicht jede Entscheidung allein und nach eigenem Gutdünken treffen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gesetzesvorschlägen und tatsächlich beschlossenen Gesetzen. Die Europäische Kommission besitzt in den meisten Bereichen das Initiativrecht und kann Gesetzesvorschläge erarbeiten. Beschlossen werden diese Gesetze jedoch in der Regel gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind. Beide Institutionen können Vorschläge verändern oder ablehnen. Von der Leyen kann also nicht einfach ein Gesetz erlassen, nur weil sie es politisch möchte.

Natürlich verfügt die Europäische Kommission auch über eigene Vollzugs- und Verwaltungsbefugnisse. Dazu gehören beispielsweise die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts, die Kontrolle staatlicher Beihilfen, die Verwaltung des EU-Haushalts und die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten.

16.06.2026, Frankreich, Evian: Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, begrüßt Wolodymyr Selenskyj, Präsident der Ukraine, vor der Arbeitssitzung zu den Themen Welthandel, Iran- und Ukraine-Krieg beim G7 Treffen in Evian. Foto: Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa

In bestimmten Fällen kann die Kommission außerdem delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte erlassen, ohne dass jedes Mal ein neues Gesetzgebungsverfahren durch Parlament und Rat erforderlich ist. Diese Befugnisse sind jedoch durch die EU-Verträge und bereits beschlossene Gesetze begrenzt. Sie stellen keine allgemeine Vollmacht dar, mit der die Kommissionspräsidentin beliebig neue Regeln schaffen könnte.

Auch politisch und rechtlich ist von der Leyen nicht unabhängig. Das Europäische Parlament wählt die Kommissionspräsidentin, muss der gesamten Kommission zustimmen und kann diese durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen.

Der Europäische Gerichtshof kann rechtswidrige Handlungen der EU-Organe überprüfen und gegebenenfalls aufheben. Zudem bestimmen die Mitgliedstaaten über den Europäischen Rat die politische Richtung der EU maßgeblich mit und wirken über den Rat der Europäischen Union an der Gesetzgebung mit.

Die sachliche Einordnung lautet daher: Ursula von der Leyen ist eine äußerst einflussreiche politische Führungspersönlichkeit mit erheblichen exekutiven Befugnissen und großem Einfluss auf die europäische Politik. Sie ist aber keine Alleinherrscherin der Europäischen Union und kann nicht nach eigenem Belieben über Europa bestimmen. Ihre Macht ist an die EU-Verträge, die Zuständigkeiten der Kommission, die Mitwirkung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten sowie an die gerichtliche Kontrolle gebunden. (cre)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

Eine Antwort auf “Ursula von der Leyen ist keine Alleinherrscherin – Macht und Einfluss der EU-Kommissionspräsidentin”

  1. Diese Analyse ist korrekt. UvL ist oft nur der „Sündenbock“ damit die Politiker in den Mitgliedsländern bei unpopulären Entscheidungen „auf Brüssel“ verweisen können obschon sie selbst diese Vorschriften hinter den Kulissen voran treiben. Das ist ein beliebtes Versteckspiel bei „Klimaschutz- und Energiepolitik“ damit die Politiker den Zorn der Wähler auf BX ableiten können. Daher meine Forderung dass diese EU weg muss, ein Konstrukt welches weder für Transparenz noch für eine effektive Verwaltung gut ist. Aus der EU muss wieder die EWG werden, eine WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT mit dem Ziel eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes aber keine „Union“ die das Weltklima retten will, via EZB Geld druckt bis das Papier ausgeht, für offene Grenzen plädiert und eine „bunte Gesellschaft“ als gemeinsames Ziel festlegt. Und zu allem Überfluss auch noch einen Krieg gegen Russland anzettelt.

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