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Mann tötet seine Ehefrau und wird trotzdem freigesprochen

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Das Aachener Landgericht hat am späten Montagabend einen 66-jährigen Mann vom Vorwurf der Tötung seiner Ehefrau freigesprochen. Das meldete die Aachener Zeitung.

Der Angeklagte habe seine 59-jährige Frau im Februar in der gemeinsamen Wohnung in Düren tatsächlich getötet, bestätigte das Gericht. Nach 40 Jahren Ehe soll es zuvor immer wieder Streit und erhebliche familiäre sowie finanzielle Probleme gegeben haben.

Wie die AZ berichtet, eskalierte ein Streit in der Tatnacht. Die Frau soll dabei laut um Hilfe gerufen haben, woraufhin ein Nachbar die Polizei verständigte. Nachdem der Mann den Beamten die Wohnungstür nicht geöffnet hatte, verschafften sich diese Zutritt und fanden dessen Ehefrau leblos im Bereich des Schlafzimmers. Der Mann befand sich ebenfalls in der Wohnung.

Entscheidend für das Urteil war laut AZ die psychische Verfassung des Angeklagten. Im Verlauf des Verfahrens ergaben sich Hinweise darauf, dass der Mann an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Seine Tochter berichtete dem Gericht unter anderem von ungewöhnlichem Verhalten ihres Vaters und davon, dass er ohne nachvollziehbaren Grund überzeugt gewesen sei, seine Frau habe einen Liebhaber. Auch nach der Tat habe er von einem angeblichen Komplott gegen ihn gesprochen.

16.01.2024, Nordrhein-Westfalen, Aachen: Blick auf das Landgericht im Justizzentrum Aachen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Wie die AZ weiter schreibt, erklärte eine Psychiaterin, der Angeklagte befinde sich in einem ausgeprägten Wahnsystem. Er habe unter anderem geglaubt, seine Frau sei gar nicht tot und verschiedene Personen – darunter Ärzte, sein Anwalt und andere Beteiligte – seien Teil einer gegen ihn gerichteten Inszenierung. Die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie halte sie für eindeutig; unklar sei jedoch, wodurch die Erkrankung verursacht worden sei.

Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, dass der Angrklagte bei der Tat in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt oder möglicherweise sogar vollständig aufgehoben war. Aus diesem Grund wurde er zwar freigesprochen, aber nicht in die Freiheit entlassen. Stattdessen ordnete das Gericht seine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an.

Die AZ betont, dass diese Unterbringung im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Freiheitsstrafe nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit endet. Der Mann soll so lange in der Psychiatrie bleiben, bis seine Erkrankung behandelt sei und von ihm keine erhebliche Gefahr mehr für andere ausgehe. Der Vorsitzende Richter appellierte deshalb an ihn, sich auf eine psychiatrische Behandlung einzulassen.

Zum Schluss äußerte der Angeklagte sein Bedauern über das Geschehen und entschuldigte sich insbesondere bei seinen beiden Töchtern. Diese hatten nach dem Tod ihrer Mutter den Kontakt zu ihrem Vater abgebrochen. (cre)

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