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Grenz-Echo geht in Berufung – Fristlose Entlassung des Chefredakteurs war rechtswidrig

Grenz-Echo-Verleger Alfred Küchenberg.

Im Zusammenhang mit der fristlosen Entlassung von Chefredakteur Gerard Cremer vor knapp zwei Jahren hat sich die Grenz-Echo AG dazu entschlossen, gegen das Urteil des Eupener Arbeitsgerichts vom 27. März 2014 in Berufung zu gehen.

Das Arbeitsgericht hatte die fristlose Entlassung des Chefredakteurs am 2. Mai 2012 für rechtswidrig erklärt und die Grenz-Echo AG zur Zahlung einer substanziellen Entschädigung verurteilt.

Zudem muss die beklagte Partei eine weitere Entschädigung für die vorzeitige Auflösung des Chefredakteur-Vertrags zahlen und darüber hinaus für die Verfahrenskosten aufkommen.

„Objektiv, sachlich und ausgewogen“

Gerard Cremers Rechtsbeistand, das Brüsseler Anwaltsbüro Kocks & Partners, erklärte: „Das Grenz-Echo hat gegen das erstinstanzliche Urteil zwischenzeitlich Berufung eingelegt, obschon das Urteil des Arbeitsgerichtes Eupen sehr objektiv, sachlich und ausgewogen abgefasst war. Hiermit gibt das Grenz-Echo zweifelsfrei zu erkennen, dass mit der Kündigung seines ehemaligen Chefredakteurs auch persönliche Animositäten verbunden waren, die nun der Berufungshof Lüttich aufklären muss.“

Gerard Cremer war nach seiner Entlassung als Grenz-Echo-Chefredakteur vors Arbeitsgericht gezogen und hatte wenige Monate später das Online-Magazin “Ostbelgien Direkt” gegründet.

4 Antworten auf “Grenz-Echo geht in Berufung – Fristlose Entlassung des Chefredakteurs war rechtswidrig”

  1. Auszug aus dem betreffenden Grenz-Echo Artikel :
    „Weiter sagt das Urteil: „In Wirklichkeit ist es viel eher Herr Cremer, der in der Öffentlichkeit zu viel Aufhebens um seine Kündigung gemacht bzw. die Umstände der Kündigung in der Öffentlichkeit bekannt gegeben hat.“

    Ein merkwürdiges Vokabular („…zu viel
    Aufhebens“) in einem schriftlichen Gerichtsurteil, wo sonst nur „Amtsdeutsch“
    formuliert wird.Fehlte nur, dass da von „Gedöns“ die Rede gewesen wäre.

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