Ab dem 1. November 2026 gelten in Belgien strengere Vorschriften für Personen, die sich über ein gerichtlich verhängtes Fahrverbot hinwegsetzen.
Künftig müssen die Polizeigerichte bei einem Verstoß gegen ein Fahrverbot grundsätzlich die Beschlagnahmung des Fahrzeugs anordnen. Das betroffene Fahrzeug geht damit in das Eigentum des Staates über und kann anschließend öffentlich versteigert werden. Der Erlös aus dem Verkauf fließt in die Staatskasse.

07.04.2025, Belgien, Brüssel: Mehrere belgische Polizeimotorräder stehen nebeneinander in der Innenstadt von Brüssel. Foto: Anna Ross/dpa
Die Beschlagnahmung ist allerdings nur dann möglich, wenn das Fahrzeug der Person gehört, die trotz des Fahrverbots gefahren ist. In besonders außergewöhnlichen Fällen können die Richter von der verpflichtenden Maßnahme absehen, müssen ihre Entscheidung jedoch ausführlich begründen.
Initiator der verschärften Regelung ist der Abgeordnete Wouter Raskin von der Partei N-VA. Er begründet die Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, konsequenter gegen Verkehrsteilnehmer vorzugehen, die bestehende Fahrverbote missachten.
Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass bestimmte Personen, beispielsweise Fahrer von Firmenwagen oder Leasingfahrzeugen, von der Beschlagnahmung möglicherweise nicht in gleicher Weise betroffen sind, da das Fahrzeug nicht ihnen selbst gehört. Raskin arbeitet deshalb nach eigenen Angaben an einer ergänzenden Regelung, die auch für diese Fälle eine angemessene Sanktion ermöglichen soll. (cre)
Gute Idee! Ich hoffe, daß dadurch allein im Großbereich von Kelmis etwa 20 bis 30 motorisierte Axxxxgesichter aus dem Verkehr gezogen werden können.
Ein paar Namen hätte ich noch in petto …
Also, wenn das Fahrzeug mir nicht gehört, kann es nach einem positven Test auch nicht beschlagnahmt werden.
Im Klartext, nach einer durchzechten Nacht mit meinem Freund tauschen mein Freund und ich ganz einfach die Autos. Ich fahre mit seinem und er mit meinem. Wird einer erwischt, bleibt das Auto zwar stehen, kann aber nicht beschlagnahmt werden.
Absolut richtig so! Und lebenslanges Fahrverbot.
Bei Unfall mit Personenschaden GEfängnis!