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Corona-Krise belastet Prozess um Vergabe der Fußball-WM 2006 an Deutschland – Eine Verjährung des Falls droht

11.03.2020, Schweiz, Bellinzona: Wolfgang Niersbach (M), ehemaliger Präsident des Deutschen Fussballbundes (DFB), und seine Anwälte treffen am Bundesstrafgericht in Bellinzona ein. Foto: Samuel Golay/KEYSTONE/Ti-Press/dpa

Der Prozess um die Vergabe der Fußball-WM 2006 an Deutschland, der in der Schweiz stattfindet, steht still. Ob es nach der Corona-Krise weitergeht, ist fraglich. Auch die Ermittlungen gegen Ex-FIFA-Chef Joseph Blatter laufen schleppend. Ganz anders als die gegen weitere Ex-Funktionäre in den USA.

An der jüngsten Verzögerung im sogenannten Sommermärchen-Prozess ist die Schweizer Justiz schuldlos. Durch die Coronavirus-Pandemie ist auch das Bundesstrafgericht in Bellinzona lahmgelegt – möglicherweise sogar bis zum 27. April, dem Tag, an dem die Vorwürfe gegen die drei ehemaligen DFB-Granden eigentlich verjähren.

Doch für Aufklärung haben die Ermittler auch in den Jahren zuvor nicht gesorgt, weder im Fall der deutschen Heim-WM 2006 noch in anderen Verfahren rund um den einst so skandalträchtigen Weltverband FIFA. Die USA legen ein anderes Tempo vor.

18.11.2005, Hessen, Frankfurt/Main: Das Präsidium des Organisationskomitees für die Fußball-WM 2006 in Deutschland (l-r): Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger, Franz Beckenbauer und Wolfgang Niersbach im Waldstadion. Foto: DB Kunz/-/dpa

Die 70-seitige Anklageschrift der New Yorker Staatsanwaltschaft aus der vergangenen Woche erneuert den Vorwurf maßloser Selbstbereicherung einstiger Top-Funktionäre. Offen schreiben die US-Ermittler von Korruption im Rahmen der WM-Vergaben 2010, 2018 und 2022 an Südafrika, Russland und Katar.

Nach den ersten Festnahmen von FIFA-Funktionären kurz vor der Wiederwahl des damaligen Weltverbandschefs Joseph Blatter im Mai 2015 gab es in den USA mehr als 40 Anklagen, 26 Geständnisse wurden öffentlich bekannt.

Die Schweizer Ermittlungen in mehrere Richtungen wurden dagegen durch die fragwürdigen Treffen des Bundesanwaltes Michael Lauber mit FIFA-Präsident Gianni Infantino belastet. Am Samstag bestätigte die Bundesanwaltschaft zudem, dass ein Teil des 2015 eröffneten Verfahrens gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph S. Blatter eingestellt werden soll.

Blatter muss sich zudem wegen einer dubiosen Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken an den damaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini im Jahr 2011 verantworten. Dieser Strang des Verfahrens ist von der Absichtserklärung nicht betroffen.

“Was lange währt, wird endlich gut – auch wenn es bis jetzt nur ein Teilerfolg ist“, teilte Blatter (84) der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. „Aber besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“

09.03.2020, Schweiz, Bellinzona: Urs Linsi (2.v.r), ehemaliger Generalsekretär des Fußball-Weltverbandes FIFA, und seine Anwälte kommen ins Bundesstrafgericht. Foto: Samuel Golay/KEYSTONE/Ti-Press/dpa

Konkret ging es um den Vorwurf, Blatter habe 2005 einen für die FIFA unvorteilhaften Vertrag mit der Karibischen Fußball-Union (CFU) abgeschlossen. Der damalige CFU-Präsident war Jack Warner – in der US-Anklage erneut als Skandal-Schlüsselfigur gebrandmarkt.

Der von der FIFA längst lebenslang gesperrte 77-Jährige spielte auch im deutschen Sommermärchen-Skandal eine Rolle. In der Schweiz geht es allerdings nicht um Warner, sondern um jene 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) verschleiert über die FIFA an den inzwischen verstorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus gingen.

Drei Jahre zuvor hatte der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer ein Darlehen über die gleiche Summe beim einstigen Adidas-Chef aufgenommen.

Angeklagt sind die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (74) und Wolfgang Niersbach (69) sowie der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (78) und dessen Amtskollege bei der FIFA, Urs Linsi (70). Niersbach muss sich wegen Gehilfenschaft zum Betrug verantworten, die weiteren drei Angeklagten wegen Betrugs.

Aufgrund der Coronavirus-Krise wird aber seit Mitte März nicht mehr verhandelt. Auf Anfrage verwies das Gericht am Wochenende auf den 20. April als avisiertes Datum für den Wiederbeginn. Der Schweizer Lockdown wurde allerdings jüngst bis zum 27. April verlängert.

Der damalige FIFA-Präsident Joseph Blatter (l) und Franz Beckenbauer beim Sepp Blatter-Fußballturnier in Ulrichen (Schweiz ) am 09.08.2014. Foto: Anthony Anex/KEYSTONE/dpa

Inwieweit das die Verjährung des Falls tangiert, ist noch offen. Die Coronavirus-Krise hat neue, völlig unvorhergesehene Voraussetzungen geschaffen. „Wenn es bei der Verjährung am 27. April bleibt, werde ich bei der bekannten Sachlage um einen Freispruch gebracht“, sagte Zwanziger der Deutschen Presse-Agentur. Alle vier Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.

Bereits am 17. März hatte das Bundesstrafgericht festgestellt, die Beweislage sei mit Bezug auf Zwanziger „hinsichtlich der subjektiven Tatseite diffus“. Weil Zwanziger und Schmidt wegen ihres Gesundheitszustandes nicht zur Verfahrenseröffnung in die Schweiz gereist waren, ist zudem offen, ob unter diesen Umständen überhaupt ein Urteil gegen die beiden Ex-Funktionäre ergehen könnte.

Der DFB hatte die 6,7 Millionen im Jahr 2005 als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand. Die 6,7 Millionen aus dem Jahr 2002 verschwanden – von Beckenbauer und dessen Vertrauten angewiesen – auf Konten des damaligen FIFA-Finanzchefs Mohamed bin Hammam. Wofür, ist heute immer noch unklar.

Das Verfahren gegen Beckenbauer hatten die Schweizer bereits im vergangenen Jahr aufgrund dessen Gesundheitszustandes abgetrennt. (dpa)

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