Gesellschaft

Werden Jugendstreiche unter Strafe gestellt? RdJ schlägt Alarm

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Am Donnerstag stimmt die Kammer in Brüssel voraussichtlich über einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der Verwaltungsstrafen in den Gemeinden ab. Demnach entscheiden die Kommunen selbst, was gegen die öffentliche Ordnung verstößt und was nicht. Künftig könnten selbst Jugendstreiche unter Strafe gestellt und bei Zuwiderhandlungen auch 14- oder 15-Jährige belangt werden.

Bisher liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Gleichzeitig werden Geldstrafen auf maximal 175 € bei Minderjährigen und 350 € bei Volljährigen erhöht.

Der Rat der deutschsprachigen Jugend (RdJ) unterstützt die Initiative der flämischen und wallonischen Jugendräte, welche der geplanten Gesetzesänderung einen Riegel vorschieben möchte. Der Vlaamse Jeugdraad (VJR) und der Conseil de la Jeunesse de la Communauté Française (CJCF) laufen schon länger Sturm gegen die Anpassung der Verwaltungsstrafen

„Lokale Probleme“ anpacken

Bei Zuwiderhandlung könnten in Zukunft schon 14- oder 15-Jährige belangt werden. Foto: Shutterstock

Bei Zuwiderhandlung könnten in Zukunft schon 14- oder 15-Jährige belangt werden. Foto: Shutterstock

Befürworter sagen, dass durch die Verwaltungsstrafen lokale Probleme schnell und effektiv angepackt werden können, doch heißt es dazu in einer Pressemitteilung des RdJ: „Die Definition dieser 'lokalen Probleme' liegt dabei einzig und allein in den Händen der Gemeinden. Inwiefern manche 'Vergehen' als solche gesehen werden können, ist fraglich. Im Gesetzestext ist lediglich die Rede von 'Belästigung'. Was die Gemeinden als solche betrachten, bleibt ihnen überlassen.“

Verwaltungsstrafen können seit dem Gesetz vom 13. Mai 1999 von den Gemeinden verhängt werden. Seitdem schaffen es besonders absurde Regelungen immer wieder in die Medien. Dendermonde und Mechelen haben beispielsweise Klingelstreiche unter Strafe gestellt, in Mol darf man seine Mitmenschen nicht erschrecken, und in Hasselt dürfen nur Sankt Nikolaus, Hans Muff und Osterhase verkleidet in der Öffentlichkeit auftreten. Genannte Beispiele werden auch heute immer noch durchgesetzt.

Alles kann ein Vergehen sein

Jugend Jugendräte RdjVJR und CJCF sehen durch die Änderung selbst die Rechtsstaatlichkeit in Belgien bedroht: Indem man den Gemeinden derartige Kompetenzen übertrage, sei die moderne Gewaltentrennung in Gefahr. Durch seine vagen Formulierungen schaffe das Gesetz Rechtsunsicherheit und Ungleichheit.

„Im Grunde kann jedes Verhalten als Belästigung gesehen werden“, heißt es in der Stellungnahme des RdJ: „Anstatt die freie Entfaltung seiner Bürger zu fördern, kreieren Gemeinden ein Klima, in dem jeder Bürger ständig auf der Hut sein muss, keinen Fehler zu begehen. Und das könnte in Zukunft schon bei 14-Jährigen der Fall sein. Gemeinsam mit seinen Kollegen aus Flandern und der Wallonie sowie 200 weiteren Unterzeichnern aus ganz Belgien schlägt der RdJ Alarm.“ (cre)

Siehe dazu auch „Ecolo kritisiert Reform der Verwaltungsstrafen“

 

17 Antworten auf “Werden Jugendstreiche unter Strafe gestellt? RdJ schlägt Alarm”

  1. Altweltenaffe

    Es werden ja nicht nur Jugendstreiche unter Strafe gestellt, sondern allgemein kleinere Vergehen (Ordnungswidrigkeiten) die man vor Gericht, aus Zeitmangel, nicht verhandeln kann und will.
    Ich finde, dass dieser Gesetzesvorschlag eine sehr gute Sache ist und vor allem weil man sich an lokale Probleme anpassen kann. Das Strafmass ist doch, davon gehe ich zumindest aus, dem Vergehen angepasst und ich glaube, dass auch die Jugend sich daran gewöhnen muss, dass die Freiheit des Einen dort endet wo die Freiheit des Anderen beginnt. Die ôffentliche Ordnung muss deshalb gewahrt bleiben und wer sich nicht daran hällt soll nicht glauben, dass sein Handeln ohne Konsequenzen bleibt.

    • Noah Toen

      Ordnungswidrigkeiten können unter dem neuen Gesetz allerdings so ziemlich alles umfassen. Kortrijk hat beispielsweise den Besitz (ja, den Besitz!) und das Werfen von Konfetti während dem Straßenkarneval und anderen öffentlichen Veranstaltungen unter Strafe gestellt. Was wäre in Ihren Augen denn das „angepasste Strafmaß“ für Konfetti-Besitz?

      Werden Sie das Gesetz immer noch gut finden, wenn Sie das nächste Knöllchen für’s Falschparken ganze €350 kostet? In anderen Gemeinden wird das schon praktiziert.

      • Altweltenaffe

        Man kann jedes Gesetz bis ins Lächerliche steigern, aber die Gesetze werden doch nicht nur von einer Person gemacht, oder? Wenn das mit dem Konfetti so stimmt würde ich versuchen in Erfahrung zu bringen was die Entscheidungsträger dazu veranlasst hat dieses Gesetz zu erlassen. Reden wir womöglich nicht von Papier sondern Kunststoff-Konfetti (Styropor-Kügelchen …)? Kunststoff verrottet nicht und lässt sich nur schwer aus den Fugen entfernen. Die angemessene Strafe wäre dann in meinen Augen die Reinigung zu bezahlen.

        Gleiches gilt für die Falschparker: Wenn durch diese Falschparker eine Gefahrensituation entsteht, die Leben gefährdet, dann würde ich das Bussgeld von 350 € für gut heissen. Dann jedoch würde ich zusätzlich zu der klassischen Beschilderung ein entsprechendes Warnschild aufstellen, denn Strafzahlungen sind in meinen Augen die letzte Massnahme die man einsetzen kann wenn alles Andere nichts nützt.

        • Altweltenaffe

          Ein Beispiel: Ein Falschparker blockiert den Fussgängerweg und die Fussgänger sind genötigt über die Strasse zu gehen und befinden sich in einem Risikobereich. Daneben ein entsprechender Warnhinweis, dass hier 100 € Bussgeld drohen. Wer trotzdem stehen bleibt muss zahlen. So ist es MIR schon geschehen als ich krank zu einem Arzttermin musste, aber nachdem ich mich erstmal geärgert habe, hab ich verstanden weshalb es diese Strenge Regel dort gibt. Wenn das vor Gericht hätte gehen müssen wär ich NIE verurteilt worden und würde heut noch auf dem Bürgersteig parken ;-)

        • Noah Toen

          In der offiziellen Polizeiverordnungen der Stadt Kortrijk heißt es wörtlich:

          „Art. 161
          Het is tijdens carnavaloptochten en andere openbare manifestaties verboden confetti en andere materialen bestaande uit kunststof (plastiek) te werpen of te bezitten, of spuitbussen met kleur- en scheerschuim, spuitbussen met haarlak, schoensmeer of enig ander middel dat kwetsuren of schade kan veroorzaken aan personen of goederen op de openbare weg of in de op enbare inrichtingen te gebruiken of te bezitten.“ (Quelle: http://www.kortrijk.be/files/kortrijk/Sofie_Derweduwen/APV_12.12.11_-_kopie.pdf)

          Mit „Konfetti und andere aus Kunststoff bestehende Materialien“ wird also nicht verdeutlicht, woraus das Konfetti an sich bestehen darf. Liegt also im Ermessen des Beamten, ob er eine Verwaltungsstrafe auferlegt oder nicht. Das Problem ist einfach die Vagheit des Gesetzestextes.

          In Antwerpen gab es tatsächlich schon Fälle wo ein einzelner Beamter neue Regelungen erfunden hat. Und bei anderen hat man den Eindruck dass einfach nur ’ne Katze über’s Keyboard gelaufen ist. Normalerweise entscheidet der Gemeinderat.

          Falschparker sind in den Verordnungen schlichtweg Falschparker… Kurz mal stehengeblieben um Brötchen zu holen (ob gefährlich oder nicht): €250 – oder in Zukunft eben €350.

          Strafzahlungen werden so nicht zur letzten Maßnahme, sondern zur ersten Reaktion!

          • Altweltenaffe

            Ich weiss, dass heutzutage am liebsten Kunststoffkonfetti geworfen wird, weil das billiger ist als Papier und auch besser fliegt (Styropor). Im Text steht aber nicht, dass Papier erlaubt sei, DAS ist das Problem, bzw der Punkt über den es sich lohnt zu diskutieren.
            Falschparker zahlen bei uns (Sankt-Vith), soviel ich weiss, 50 Euro. Die Verdopplung auf 100 € und der Anschlag am Eingang zum Wartezimmer sind hier also schon eine Reaktion.
            Die 250 bzw 350 Euro sind schon hart, aber wer richtig parkt braucht auch nicht zu zahlen, oder?

      • Altweltenaffe

        Es ist auch nicht verwunderlich, dass der Besitz von Konfetti schon geahndet wird. Das Zeug ist zum werfen gedacht und wenn es geworfen worden ist kann man den Besitzer nur schwer wieder ausfindig machen.
        Natürlich kann man das Gesetz dann auch auf anderen „Wurfmüll“ wie Kippen und Kaugummi ausweiten, aber der wird nicht hergestellt um geworfen zu werden. Beim Konfetti ist aber schon eine gewissen Absicht erkennbar, oder kaufen sie sich Konfetti um ihn in der Tasche zu behalten oder im Mülleimer zu entsorgen?

        • Noah Toen

          Sie finden es also verständlich, dass der Besitz von Konfetti geahndet wird? Es tut mir Leid, aber wenn es in der DG so weit kommt dass man noch nicht einmal mehr Papierschnipsel mit sich rumtragen darf, dann frage ich mich wann wir vollends im Polizeistaat leben…

          • Altweltenaffe

            Wir reden hier glaube ich nur über Kunststoff-Konfetti (den es früher nicht gegeben hat, also gehts auch ohne), der ist übrigends auch in Sankt-Vith verboten. Wenn ein Karnevalswagen mit zentnerweise Kunststoff-Konfetti ankommt, dann haben die Leute auch vor das zu schmeissen. In dem Falle würde ich, als Kontrollbeamter, aber nochmal vorwarnen, auch wenn es eigentlich alle wissen müssten. Wenn dann das Zeug auch wirklich weggebracht wird würde ich von einer Anzeige absehen. Die Schaulustigen kann man nicht alle kontrollieren, es sei denn, man treibt das ganze wieder auf die Spitze.
            Wenn das Kunststoffzeug erstmal in den Fugen, Ritzen und Grünanlagen liegt, dann bleibt es auch da liegen weil Kunststoff nicht verrottet. Bei trocknem Wetter kriegt man das Zeug wegen statischer Aufladung und Wind beim besten Willen nicht aufgekehrt, bei Schnee kriegt man es auch nicht weg, es verteilt sich und bleibt da liegen wo eine Bürste meist nicht ran kommt oder läuft mit ins Abwasser und dann in die Bäche und Flüsse. Das sieht nicht schön aus und es wird nicht weniger über die Jahre! Um genau das zu verhindern gibt es diese Regel! Es geht nicht an, dass die Strassen und die Umgebung einer Stadt zum Spass von ein paar Leuten voll Kunststoffmüll liegt. Genau das versteht man unter „meine Freiheit hört da auf wo die der Anderen anfängt“.
            Auch wenn ihnen der Kunststoffmüll oder die Sprayer-Tags oder sonstige Schmierereien nichts ausmacht, den Anderen macht es was aus. Das nennt man die öffentliche Ordnung im Sinne aller bewahren, und nicht alles dulden nur weil einige Spass daran haben oder es sie nicht stört oder weil es billiger ist als Papier-Konfetti.

          • jedenfalls scheint es so, dass das Mitführen, bzw. Werfen von Konfetti, aus welchem Material auch immer, teurer zu stehen kommt, als der Besitz an kleinen Mengen von Drogen! Gute Nacht, Belgien…

          • Ich kann Sie da nur vorwarnen, Noah Toen. Führen Sie in Zukunft weder eine Zeitung, sonstiges Papier noch einen Papierlocher mit sich! Bei einer Kontrolle könnte der Beamte dies nämlich als mobile Werkstatt für die Herstellung von Konfetti ansehen

  2. Es reicht!

    Was Du nicht willst dass man Dir tut dass für auch keinem Anderen zu.
    Finde dies ist eine tolle Idee dann kann die Gemeinden Sozialstunden aufbrummen. Zum Beispiel können die Leute auferlegt bekommen als Strafe anstatt Geld zu bezahlen Müll aufheben zu müssen. Arbeitsstrafen ist eine gute Idee. Ab morgens zum Arbeiterdienst dort gibt es genug Säuberungsarbeiten die in der Gemeinde anstehen.

  3. Hallo „Die Wahrheit“!
    Würden alle Menschen die 10 Gebote beachten und wirklich danach leben , dann wären tausende Gesetze und Vorschriften überflüssig.
    Selbst aus Nächstenliebe würde niemand zu schnell und rüchsichtslos mit dem Auto unterwegs sein.
    Jugendstreiche würden nie die Grenzen der Nächstenliebe überschreiten.
    Usw……….

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