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Unterbesetzung von Stadtrat St. Vith: Ministerin Weykmans rät von einer Neuwahl ab

Der St. Vither Bürgermeister Christian Krings. Foto: OD

Wie letzte Woche angekündigt, hat der PFF-Abgeordnete Christoph Gentges am Dienstag im zuständigen Ausschuss des DG-Parlaments die für die Lokalen Behörden zuständige DG-Ministerin Isabelle Weykmans (PFF) in Bezug auf das Problem der Unterbesetzung des Gemeinderates von St. Vith befragt.

Die St. Vither FBL-Liste hatte bei den Wahlen vom 14. Oktober 2012 20 der 21 Sitze erhalten. Anfang 2016 trat eine FBL-Gemeindemandatarin zurück und wurde durch die einzig verbleibende Ersatzkandidatin ersetzt.

DG-Ministerin Isabelle Weykmans. Foto: OD

Ende September 2017 bereitete jedoch ein weiterer Rücktritt der FBL-Liste von Bürgermeister Christian Krings ein dickes Problem, denn es gab keinen Ersatzkandidaten mehr.

Gentges wollte deshalb von Weykmans wissen, ob der Stadtrat von St. Vith auch mit nur 20 Ratsmitgliedern die Legislaturperiode beenden könne und wie die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall ausschaue.

Laut Ministerin Weykmans greift in diesem Fall zuerst Artikel L4145-14 §2 des Kodex über die Lokale Behörden: „Sind keine Ersatzmitglieder vorhanden, werden ein oder mehrere im Rat freigewordene Sitze neubesetzt. Dies erfolgt gemäß den Regeln der Artikel L4145-5 ff. Das neue Ratsmitglied übt das Mandat seines Vorgängers bis zum Ende der Mandatsdauer aus.“

Eine Neuwahl wäre „wenig sinnvoll“

Dies bedeutet, dass die Tabelle der Wahlresultate wieder herangezogen und berechnet wird, welcher Liste, die noch über Ersatzkandidaten verfügt, der frei gewordene Sitz zufällt.

In St. Vith stehen jedoch keinerlei Ersatzkandidaten mehr zur Verfügung, da die einzige Oppositionsliste (Liste Behrens), die den Sitz erhalten hätte, ohne Ersatzkandidaten angetreten ist.

Der PFF-Abgeordnete Christoph Gentges. Foto: OD

In diesem Fall könne der Gemeinderat oder die Regierung, so Weykmans, gemäß Artikel L 4124-1 §1 Absatz 2 des Kodex beschließen, Neuwahlen für diesen vakanten Sitz abzuhalten:„Die Wähler können aufgrund eines Gemeinderats-Beschlusses oder eines Erlasses der Regierung zwecks Zuteilung frei gewordener Stellen ebenfalls zu einer außerordentlichen Versammlung einberufen werden. Sie findet immer an einem Sonntag statt, und zwar innerhalb von fünfzig Tagen nach dem Beschluss oder Erlass der Regierung. Der genaue Zeitplan der Wahlverrichtungen wird von der Regierung bestimmt.“

Weykmans: „In Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse in der Stadtgemeinde St. Vith, die durch dieses eine Mandat nicht berührt werden, erachtet die Regierung es als wenig sinnvoll, eine Neuwahl, die mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre, anzuordnen. Dies umso mehr, als die nächsten Wahlen bereits in einem Jahr stattfinden werden und der Gemeinderat in keiner Weise in seiner Arbeit gelähmt oder behindert wird, wenn er diese Amtszeit mit 20 statt 21 Mitgliedern beendet.“ (cre)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf „Ostbelgien Direkt“:

4 Antworten auf “Unterbesetzung von Stadtrat St. Vith: Ministerin Weykmans rät von einer Neuwahl ab”

  1. Wiesenbacher

    Wird sich alles ändern wenn Herbert (erst 55) – also nicht der aus Emmels, Bürgermeister wird.
    Dann kommt endlich ein neue Koalition zustande.
    Aus dem jetzigen Schöffenkollegium bleibt dann nur noch der René (erst 54) – und das ist auch gut so!

    • Réalité

      Wir nehmen Sie mal beim Wort, Herr aus Wiesenbach!? Schaun wir mal, ob Sie und Ihre Vermutungen auch Grund und Boden haben. Bis dahin sind ja noch etwas Zeit?? Freuen Sie sich nicht all zu früh.

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