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Netflix und Co. ab 2018 auch auf Reisen verfügbar

„Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar“: Im Internet gibt es noch viele Grenzbarrieren. Foto: Screenshot Youtube

Ab Frühjahr 2018 muss während des Urlaubs nicht mehr auf das Staffelfinale der neuen Lieblingsserie verzichtet werden: Kunden von bezahlten Online-Diensten wie Amazon Prime oder Netflix können dann auch bei Reisen im europäischen Ausland ihre Abonnements nutzen.

Das EU-Parlament hat am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzestext in Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedet. Somit fallen die lästigen Beschränkungen für Online-Abos bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten in naher Zukunft weg.

Bislang war die „Mitnahme“ oder „Portabilität“ des Online-Abos ins EU-Ausland oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch das sogenannte Geoblocking nicht möglich.

Der EU-Abgeordnete Pascal Arimont. Foto: OD

Die neuen Regeln, die in Straßburg verabschiedet wurden, sollen diese Beschränkungen für vorübergehende Auslandsaufenthalte beseitigen.

Explizit gelten die neuen Regeln vor allem für kostenpflichtige Dienste wie Netflix, HBO Go, Amazon Prime, Spotify, Deezer usw. Aber auch Anbieter von kostenlosen Dienstleistungen werden die Möglichkeit haben, ihre Inhalte EU-weit übertragbar zu machen. Der Urheberrechtsschutz für Content-Hersteller bleibt bestehen, so dass die Urheber für den Inhalt, den sie produzieren, angemessen vergütet werden.

„Im Internet werden Verbrauchern noch viel zu oft Angebote vorenthalten. Im Falle von Online-Abos ist das besonders ärgerlich, schließlich wird ein Dienst eingeschränkt, für den man bereits gezahlt hat. Diese künstlichen Grenzen sollte es in einem funktionierenden europäischen Binnenmarkt nicht geben“, erklärte der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP), Verhandlungsführer des EU-Parlaments für den grenzüberschreitenden Online-Handel.

3 Antworten auf “Netflix und Co. ab 2018 auch auf Reisen verfügbar”

  1. Dann können wir deutschsprachigen Ostbelgier es trotzdem noch nicht nutzen?
    Man muss eine Deutsche Adresse haben, auf der das Abo registriert ist. Zudem ist expliziet die Rede davon „….Online-Abos bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten….“
    Und vorübergehend ist halt nicht dauerhaft. Wenn es dort eine Kontrolle wie bei der Handynutzung im Ausland und den neuen Roaming-Gebühren gibt. Wenn man sich dauerhaft im Ausland befindet gelten die Regelungen nicht.

    • Nein, egal wo man ist, kann man die Sprache auswählen.
      Und man kann kein Abo auf eine deutsche Adresse registrieren. Der Computer oder das Handy erkennt sofort, wo man sich befindet.
      Und dies wird gelockert. Es ist falsch erklärt von OD.
      Wir können in Deutschland unser ABO in deutscher Sprache nutzen.
      Andersrum aber bald genau so. Es wird kein Blocking mehr geben.
      Für uns ist im Ausland alles ok! Ich freue mich jedes mal wenn ich in Urlaub bin und mein Abo in deutscher Sprache geniessen kann.
      Gruss

  2. Ja ggaaaaanz tolle Sache Europa.
    Wir wäre es denn mal Euch intensiv oder noch intensiver darum kümmert, endlich mal alles in den offiziellen Landessprachen zu übersetzen. Proximus und Co haben schon seit 30 jahren nur eine Seite auf Deutsch, will man was anklicken, wird man halt wieder umgeleitet. Dies ist nicht wirklich legal. Aber das scheint wirklich niemand hinzubekommen

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