Allgemein

Kurt Ortmann 1995 trotz Fälschung freigesprochen – Manfred Theissen 2017 wegen Fälschung verurteilt…

Prozessauftakt gegen Manfred Theissen im Juni 2015 vor dem Eupener Strafgericht: Catherine Brocal (Bildmitte) hatte als einzige nicht befangene Richterin in der Verhandlung vor dem Eupener Strafgericht den Vorsitz. Foto: OD

Der Prozess gegen den ehemaligen Manager der AS Eupen, Manfred Theissen (siehe Artikel an anderer Stelle), erinnert an den Fall des früheren Sportdirektors und Präsidenten des Eupener Tennisclubs, Kurt Ortmann, der 1995 ebenfalls wegen Fälschung vor Gericht stand, im Gegensatz zu Theissen aber mit einem glatten Freispruch davonkam. Ortmann habe „wie ein guter Familienvater gehandelt“, wurde die Fälschung damals sogar vom Richter rechtfertigt. Misst unsere Justiz mit zweierlei Maß?

Wie letzte Woche bekannt wurde, hat der Kassationshof in Brüssel das Urteil gegen Manfred Theissen bis auf die Geldstrafe, die von 5.500 auf 5.000 Euro reduziert wurde, bestätigt: Der Ex-Manager der AS Eupen wurde zu einer halbjährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt.

Ein Fall von Subsidienbetrug

1995 stand mit Kurt Ortmann ebenfalls ein Verantwortlicher eines Eupener Sportvereins wegen Fälschung vor Gericht. Ortmann war zu jener Zeit Sportdirektor des KTC Eupen.

Der frühere Eupener Schöffe und Parlamentspräsident sowie drei weitere führende Mitglieder des Eupener Tennisclubs wurden beschuldigt, Rechnungen gefälscht zu haben, um in den Genuss von Zuschüssen durch die DG zu kommen. Zwei Unternehmer sollen dabei Schützenhilfe geleistet haben.

Kurt Ortmann, ehemaliger Eupener Schöffe, RDG-Präsident und Präsident des KTC Eupen. Foto: PDG

Ortmann und die anderen Angeklagten gestanden sogar vor Gericht, die Fälschungen tatsächlich begangen zu haben. Sie gaben zu, dass Rechnungen umdatiert wurden, damit bereits getätigte Arbeiten und Anschaffungen nachträglich noch von der DG bezuschusst werden konnten.

Trotzdem wurden die vier Verantwortlichen des KTC Eupen freigesprochen. Das Vervierser Strafgericht befand sogar, die Angeklagten hätten „wie gute Familienväter“ gehandelt.

Der Richter folgte damit der Argumentation der Verteidigung, die in ihrem Plädoyer betont hatte, durch die schnelle Ausführung der nach dem Hochwasser in der Unterstadt dringend notwendigen Arbeiten sei sogar verhindert worden, dass der entstandene Schaden um ein Vielfaches größer gewesen wäre.

Der Richter unterstrich in seinem Urteil die „Ehrenhaftigkeit“ der Verantwortlichen des Eupener Tennisclubs, die durch ihre „totale und selbstlose Aufopferung“ ein Zentrum geschaffen hätten, das allen sozialen Schichten und vor allem auch der Jugend und den Behinderten die Ausübung des Tennissports ermögliche.

Und wenn schon gefälscht wurde, dann laut Gericht mit Sicherheit nicht in betrügerischer Absicht. Freispruch!

Happy-End für Fälscher und DG

Weil der KTC Eupen der DG vorab 1,2 Millionen Franken zurücküberwiesen hatte, hatte sich diese als Zivilpartei bzw. Nebenklägerin in dem Verfahren zurückgezogen. Der Prozess endete somit für die Fälscher und für die DG mit einem Happy-End.

Der einzige Verlierer in diesem Prozess war der Grenz-Echo-Redakteur Werner Keutgen, der wegen seiner sachlichen und objektiven Berichterstattung über das Gerichtsverfahren nachher von Kurt Ortmann regelrecht geächtet wurde.

22 Jahre später wird ein Manager der AS Eupen wegen Fälschung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss jetzt auch noch eine Disziplinarstrafe im Polizeidienst befürchten.

Handelte Manfred Theissen nicht auch „wie ein guter Familienvater“, nachdem er sich ebenfalls in „totaler und selbstloser Aufopferung“ für seinen Verein engagiert hatte? Oder anders formuliert: Misst unsere Justiz mit zweierlei Maß? (cre)

Zum Thema siehe auch folgende Artikel auf „Ostbelgien Direkt“:

 

 

57 Antworten auf “Kurt Ortmann 1995 trotz Fälschung freigesprochen – Manfred Theissen 2017 wegen Fälschung verurteilt…”

  1. Dieden Jean-Marie

    Das Eupener Strafgericht Misst mit zweierlei Maß ,das kennt fast Jeder .Wie ist es mit der Schule Espeler. Der wollte auch nur Gutes tun. Müßte man nochmal Aufrollen als 1 ter Gemeinde Vertreter.

  2. Singing in the rain

    Zu behaupten Herr Theissen hat nur im Sinne des Vereins gehandelt kann man in Frage stellen. Sein Posten als Manager oder Direktor mit dem dazugehörigem Gehalt stand schließlich auf demSpiel.

  3. Ekel Alfred

    So wie der Ortmann Urkunden gefälscht hat….so haben wir im College Patronne die Wochenzeugnisse gefälscht….wir bekamen von unseren Eltern nicht nur Freispruch, sondern auch extra Sonntagsgeld….wenn das natürlich nachher herauskam….das will ich natürlich nicht erzählen….

    • Bemerkenswerte Satzstellung: “haben wir (!) im College Patronne…”. Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht zu den Angestellten gehörten. Somit hat die „Beschönigung“ dieser Dokumente nichts mit dieser Schule zu tun.
      Die Verbindung „Fälschung Ortmann – College Patronne – wir“ (im Kollektiv ist alles einfacher) erscheint mir etwas simplistisch. Ist die Verquickung von Einzelereignissen Bein Ihnen Methode?

    • Tribunal

      „wenn der Mann nicht entlassen wird…..“ na? wem sagen Sie denn das ? anders ausgedrückt; wem kann man in Ostbelgien als Mensch /der/die im Rampenlicht steht noch vertrauen ? Weiter als 10 % komme ich nicht !

  4. dieweltamabgrund

    Mir kommt die Kotze ? wenn ich mir die ostbelgischen Justiz Hambeln anschaue! Das ist fast so wie im Mittelalter und die Heilige Inquisition. Oder besser gesagt, mir gefällt deine Fresse nicht. Dumm gelaufen.

    • Kartentrickser

      Aber er hatte die richtige Parteizugehörigkeit, nämlich die der CSP mit dem ganz großen „C“! In Espeler waren es auch die CSP-Trickser, die alte Seilschaften nutzten. Und weshalb ein Polizist moralischer sein sollte als ein Bürgermeister, Schöffe oder im vorliegenden Fall sogar ein pdg-Präsident bleibt mir schleierhaft!

      • Zu berücksichtigen bleiben die Jahrzehnte der C-Parteien als dieieie Macht im Lande, wobei das bei uns etwas länger gedauert hat. Zu Zeiten der Espeler Affäre war das aber schon nicht mehr der Fall.

        Politisch Exponierte Personen gelten im Geldwäschebereich als Risikofaktor, Polizisten nicht. Unabhängig davon sind solche Klassifizierungen verallgemeinernd.

  5. Ekel Alfred

    @ Zaunkönig, wir hatten als junge Männer auch mal eine körperliche Auseinandersetzung im Vollrausch, wofür wir am Gericht in VERVIERS mit unseren Rechtsanwälten zur Urteilsverkündung antreten mussten….der Richter hat uns letztendlich alle in einen Topf geworfen, sowohl Kläger wie Angeklagte….denn nach seinen Äusserungen hätten wir allemal in sieben vorausgegangenen Verhandlungstagen mit Tatzeugen so was von gelogen, dass sich die Balken im ehrwürdigen Gerichtsaal biegen würden….die zu zahlenden Geldstrafen waren empfindlich….und meinem Vater hatte ich immer gesagt, wenn ich wieder zu einem Verhandlungstag nach Verviers musste, ich wäre dort als Zeuge geladen….und nicht als Hautangeklagter….

    • Die Story gefällt mir. Ihr Vater war ein guter Mann; hätte eigentlich nur fragen müssen, was Sie mit dem Zeugengeld (Aufwandsentschädigung) gemacht haben. :)
      In einem ähnlichen Kontext gab es (gefühlte) 10 Jahre später 1000 Franken für 2 Stunden Auftritt.

  6. Wenn man bisher Herrn Cremer CSP-Nähe vorgeworfen hat, könnte man sich mit diesem Artikel Fragen stellen. Es sei denn, Flügelkämpfe, der (damalige) Feind des Grenz-Echo, …? Spekulation.
    Gerichtsurteile über 22 Jahre zu vergleichen, ist jedoch sicherlich ein bedenklicher Ansatz. Dem Richter bleibt immer ein Ermessensspielraum vorbehalten; Recht sprechen ist keine mathematische Angelegenheit. Heute würde ein KO mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit verurteilt werden. Herr Theissen hat sich sein Elend eher selber gesucht bzw. hat irgendwie die Staatsanwaltschaft zu besonderem Eifer motiviert. Überraschend ist, dass er als „Einzeltäter“ da steht, obwohl er nicht im Eigeninteresse handelte. Fakt ist, dass eine solche Verurteilung seine beruflichen Rolle nicht gerade förderlich ist. Ob der Gang nach Straßburg das noch hinbiegen kann, muss sein Anwalt bewerten.

    Meine Erinnerung an Kurt Ortmanns Sportunterricht: in ein, zwei Fällen emotional (Einzelmissverhalten motivierten ihn zu Gruppenstressbestrafung). Andererseits: wer wegen mangelnder Motivation seinem Unterricht grundsätzlich ein Verweilen bei Loos vorzog, jedoch ca. jede fünfte Stunde präsent war, konnte mit einer 14/20 rechnen. In der Beziehung habe ich eine positive Erinnerung an ihn.

  7. Zaungast

    „Gerichtsurteile über 22 Jahre zu vergleichen, ist jedoch sicherlich ein bedenklicher Ansatz. Dem Richter bleibt immer ein Ermessensspielraum vorbehalten; Recht sprechen ist keine mathematische Angelegenheit.“

    Stimmt hundertprozentig.

    Natürlich gibt es Fehlurteile, selbst in höchster Instanz, und es gibt auch einzelne Mitglieder der Dritten Gewalt, die schwarze Schafe sind. Erinnert sei da nur an einen gewissen Ersten Generalanwalt, der seine Position missbraucht hat. Allerdings konnte er ziemlich lange sein (Un-)Wesen treiben, da alle Angst vor ihm hatten.

    • @ Zaungast

      Ohne die Fakten beurteilen zu wollen glaube ich dasa das Urteil im Falle Ortmann auch dem „laissez-faire“ dieser Zeit geschuldet ist. Früher hat man das alles nicht so eng gesehen. Heute sehen wir das kriminelle Handlungen nicht durch caritatives Handeln zu rechtfertigen sind.

      • Rechtsgelehrter

        Das sehen sie völlig falsch. 20 Jahre sind erstens noch nicht so lange her und zweitens war Herr Ortmann einflussreicher CSP-Politiker und ehemaliger RDG- Präsident.
        Wäre Herr Ortmann einfacher Bürger gewesen, wäre er mit Sicherheit verurteilt worden.
        Die Seilschaften reichten bis in die Gerichte. Bei der Verurteillung, vor allem aber bei der staatsanwaltlichen Untersuchung muss die Frage erlaubt sein, ob die Beteiligten unbefangen und ohne Vorurteile an die Sache herangegangen sind.
        Herr Theissen hat kein Dokument dritter gefälscht (Wie Herr Ortmann) sondern sein eigenes Dokument rückdatiert, damit es noch zur Begutachtung akzeptiert werden konnte.
        Der Fußballverband hat das Schreiben schließlich, aus eigener Verantwortung, akzeptiert und die Untersuchung durchgeführt.
        Dass sich dennoch die Staatsanwaltschaft verpflichtet sah, zu ermitteln, obwohl keinerlei betrügerische Absicht, keine Bericherung und auch keine Schädigung Dritter beabsichtigt war, liegt wohl einzig in der Tatsache begründet, dass Theissen kein ehemaliger RDG-Präsident sondern Polizeibeamter war. Die interessante Frage, ob die Staatsanwältin nicht selbst bei ihrer Untersuchung befangen war, ist, soweit ich weiß, bis heute nicht geklärt. Der Gang zum Europäischen Gerichtshof erscheint deshalb naheliegend.

        • Justiziar

          @ Rechtsgelehrter,
          werter „Kollege“ , Ihr Zitat:
          „Herr Theissen hat kein Dokument dritter gefälscht (Wie Herr Ortmann) sondern sein eigenes Dokument rückdatiert, damit es noch zur Begutachtung akzeptiert werden konnte.“

          Dies ist in meinen Augen eine der interessantesten und wesentlichsten Aspekte aller Beiträge die bisher zu diesem Thema hier erschienen sind und der springende Punkt in dieser Sache: Ich stelle mir die ganze Zeit nämlich die Frage, welche URKUNDENfälschung Herr Theissen denn wohl begangen hat? Sein eigenes Schreiben ist keine Urkunde ; auch wenn er es auf einem Briefbogen der AS Eupen abgefasst und auf diesem beispielsweise ein Datum manipuliert hat, aus welchen Gründen auch immer; Dies mag den Tatbestand des Betruges, der Fälschung, bzw. des Gebrauchs der Fälschung in betrügerischer Absicht erfüllen, ist nach meinem Dafürhalten aber, wie gesagt, keine URKUNDENFÄLSCHUNG, welche strafrechtlich nämlich auch höher eingestuft wird als die von mir zuvor angedeuteten „normalen“ Fälschungen, und die Tatsache, dass es sich bei der Person des Herrn Theissen um einen Beamten im Öffentlichen Dienst handelt, kommt dieser Umstand strafrechtlich noch erschwerend hinzu…..

  8. Guter Artikel Herr Cremer!
    Herr Ortmann hat Dokumente gefälscht, um Subsidien zu erhalten.
    Herr Theissen hat ein Dokument gefälscht, um Einspruch gegen ein Spielergebnis einzulegen, ohne unmittelbaren Vorteil daraus zu erzielen, da das Ergebnis der Prüfung des Einspruches ja völlig offen war.
    Vor dem Gesetz sind angeblich alle Menschen gleich. Einige jedoch gleicher.

    • fellowes

      @Top. Kann mich ihrem Kommentar nur anschließen. Beide habe betrogen, aber unterschiedlich abgeurteilt. Schade, aber dass waren ja auch noch die CSP Glanzjahre. Hoffentlich bleibt uns diese Partei noch 20 Jahre erspart.

  9. Ex - Eupener

    „totaler und selbstloser Aufopferung“ für seinen Verein engagiert . Ich sehe da eher Habgier . Meines Wissens nach darf doch ein Polizeibeamter keinen Nebenverdienst haben und das die Rolle die er in der AS spielte Ehrenamtlich war glaubt man ihn auch nicht . Ich sehe für ihn nur die Lösung in Rente zu gehen , was in seinem alter im Polizeidienst möglich ist . So könnte er der unehrenhaften Entlassung entgehen .

        • Wenn sie Kommentare nicht in ihrem Kontext lesen können dann enthalten sie sich doch bitte sinnloser Anworten. Mein Hinweis, dass Theissen vom Polizeidienst freigestellt und hauptamtlicher Manager der AS war bezog sich eindeutig auf die Aussage von Ex-Eupener, der äußerte, ein Polizeibeamter dürfe keinen Nebenverdienst haben.
          Er war zu dem Zeitpunkt kein Polizist und hatte auch keinen Nebenverdienst.

  10. Der absolute Strippenzieher in jener Zeit war der ehemalige Generalanwalt Joseph Schmitz. Die CSP, das Grenz Echo und alle die in ihrem Sinne weiterkommen wollten krochen in seinen allerwertsten..
    Die CSP hat sich nie klar davon distanziert, das sie auf den Hund gerät liegt auch an der Arroganz der Herrschaften jener Tage..

  11. Pensionierter Bauer

    Das war typisch ostbelgische Justitz, der große Kurt Ortmann wurde freigesprochen und die kleinen kelmser Ringer wurden abgeurteilt. An solche Geschichten sollte man sich bei der kommenden Kommunalwahl nochmal erinnern.

  12. Ex - Eupener

    Politiker können die Leute belügen – Polizisten sollten es nicht tun .
    Wieso gibt es bei der Polizei keine Degradierung wie beim Militär .
    Runter gesetzt auf den niedrigsten Rang und dem entsprechen
    fällt dann auch die Rente aus .

      • Ex - Eupener

        Jetzt ist er aber wieder Polizist und lügt weiter . Es ist ein Zweischneidiges Schwert . Ob er jetzt die Fälschung als freigestellter Polizeibeamter oder als Polizist gemacht hat ist irrelevant . Er hat es gemacht . Es gibt aber auch noch andere Polizeibeamte die nicht auf dem rechten Pfad waren noch im Dienst in einem kleinen Büro auf der dritten Etage . Es wird viel unter dem Teppich gekehrt . Herr Theissen ist nicht alleine .

  13. Also ich denke wenn Herr Theissen seinen Fehler eingeräumt hätte,wie damals Herr Ortmann,wäre das Problem seit langem erledigt.Das Festhalten an einer bewiesenen Manipulation hat schon was von spezieller Sturheit.Oder gar Dummheit?

    • Selbst bei einem Einräumen der Fälschung wäre die Sache nicht erledigt gewesen, da die Staatsanwaltschaft sich auf Herrn Theissen „fixiert“ hatte.
      Angesichts der möglichen beruflichen disziplinarischen Folgen war es die einzig mögliche Strategie der Verteidigung, einen Freispruch zu erzielen. Dieser konnte jedoch nur erzielt werden, wenn man die Fälschung bestritt. Kein Gericht hätte einen Polizisten freigesprochen, wenn er zugegeben hätte, sein Dokument rückdatiert zu haben. Möglicherweise wäre das Strafmaß anders ausgefallen, aber das hätte in der Sache nichts geändert.
      Kurt Ortmann wurde freigesprochen weil es Kurt Ortmann war. Theissen wurde belangt und verurteilt, weil er Polizist ist.

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern