Sport

Kassationshof bestätigt Verurteilung des früheren AS-Managers Theissen

Manfred Theissen (rechts, hier bei der Verabschiedung von Zonenchef Harald Schlenter, links, im Januar 2017). Foto: Gerd Comouth

Die Verurteilung des ehemaligen Managers der AS Eupen, Manfred Theissen, ist durch den Kassationshof in Brüssel bestätigt worden. Ihm bleibt jetzt nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Unklar ist, welche Auswirkungen die Entscheidung des Kassationshofes auf die Situation Theissens im Polizeidienst haben wird.

Das Lütticher Berufungsgericht hatte Theissen im Juni 2017 der Fälschung in betrügerischer Absicht für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Daraufhin hatte sich Theissen in Absprache mit seinem Rechtsanwalt Axel Kittel dazu entschlossen, vor den Kassationshof zu ziehen.

Der damalige AS-Manager Manfred Theissen (links) und Rechtsanwalt Axel Kittel im Jahre 2011 anlässlich einer Verhandlung vor dem Sportgericht des Fußballverbandes. Foto: Belga

Die Vorfälle, die Theissen zur Last gelegt wurden, ereigneten sich zum Ende der Fußballsaison 2010-2011, als die AS Eupen nach ihrem ersten Jahr in der 1. Division um den Klassenerhalt kämpfte – auf dem Platz und auch vor Gericht.

AS-Manager Theissen soll damals ein Schreiben an den belgischen Fußballverband, mit dem er gegen die Spielberechtigung eines Spielers des SK Lierse, Konkurrent der AS im Abstiegskampf, in einem Nachholspiel gegen den KV Mechelen Beschwerde einreichen wollte, absichtlich auf den 15. März 2011 rückdatiert haben, um innerhalb der vorgesehenen Frist zu bleiben.

Beschwerdebrief wurde rückdatiert

Die Gerichte in Eupen und Lüttich waren der Meinung, dass Theissen erst nach Ablauf der Frist erfahren habe, dass der Spieler Jason Adesanya vom SK Lierse für das Nachholspiel gegen den KV Mechelen am 15. Februar 2011 möglicherweise nicht spielberechtigt gewesen sei.

Theissen selbst hat immer behauptet, den Klagebrief in ein und demselben Briefumschlag zusammen mit seiner Bewerbung für das Exekutivkomitee des Fußballverbandes am 15. März 2011 – also noch fristgerecht – per Einschreiben nach Brüssel verschickt zu haben.

Manfred Theissen bei seiner Vorstellung als Generaldirektor der AS Eupen im Sommer 2010. Foto: Grégoire Derouaux

Nach Auffassung der Gerichte kann Theissen jedoch den Beschwerdebrief an den Verband unmöglich am 15. März 2011 verschickt haben. Vielmehr sei er erst am 23. März 2011 verfasst worden – also nach Ablauf der Frist. Und Theissen habe dann das Schreiben rückdatiert. Für die Gerichte ein Fall von Fälschung in betrügerischer Absicht.

Für die AS Eupen gab es vom Appellationshof in Lüttich, wie auch schon in der Ersten Instanz, einen Freispruch. Demnach handelte Theissen nach Auffassung der Gerichte auf eigene Faust, ohne Mitwissen und ohne Mitwirkung des Vereins.

Durch die Entscheidung des Kassationshofs vom 13. Dezember 2017 ist das gesamte Urteil des Lütticher Appellationshofs rechtskräftig. Dem früheren AS-Manager bleibt jetzt nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg.

Wie sich das Urteil auf Theissens berufliche Situation auswirken wird, ist unklar. Wie das Grenz-Echo berichtete, liegt die Entscheidung in der Zuständigkeit der Polizeizone Weser-Göhl, wo Theissen als Abteilungsleiter für Personal, Finanzen und Logistik tätig ist. (cre)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf „Ostbelgien Direkt“:

19 Antworten auf “Kassationshof bestätigt Verurteilung des früheren AS-Managers Theissen”

  1. Ostkantönler

    Manfred Theissen hat gegen das Gesetz verstoßen, so lautet definitiv das Urteil gegen ihn. So weit so gut.Wie heißt es so schön : „dem Gesetz wurde Genüge getan“ Wenn man sich dann aber betrachtet, wie gegenandere „Gesetzesbrecher“ vorgegangen wird, kommen in einem dann doch einige Zweifel hoch…..
    Nur ein Beispiel, da es auch bei uns bestens bekannt ist, nämlich die sog. „Publifin-Affäre“. Erst vor ein paar Tagen wurde durch die Medien bekannt, dass die „Empfänger“ der Publifin-Gelder nichts von amts wegen, wie anfangs nach Bekanntwerden der Affäre noch publiziert, zurückerstatten sollten, nein, jetzt sollen die Herrschaften dies auf freiwilliger Basis tun; konkret so um die 15 Prozent! Wenn nichts zurückzahlt wird, wäre es auch ok. Zudem ist von maßgeblicher Seite kürzlich schriftlich festgelegt worden, dass das Thema „Publifin“ jetzt endgültig zu den Akten gelegt worden ist, dass über diese Sache keine öffentlichen Äußerungen mehr seitens der betroffenen VR-Mitglieder mehr gemacht werden dürfen; die ganze Sache bleibt ab jetzt quasi geheim und unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
    Wenn ich dann sehe, was Manfred Theissen dagegen „verbrochen“ hat (ohne für ihn Partei zu ergreifen)
    also keine persönliche Bereicherung, sondern seinen Ruf, bzw.seinen Beruf aufs Spiel gesetzt hat für „seinen“ Verein, dann fehlt mir schon die Verhältnismäßigkeit bei der Be-und Verurteilung.
    Aber, wie gesagt, das ist nur mein persönliches Empfinden in Sachen „Justizia“

    • @ Ostkantönler

      Das Problem ist, Herr Theissen hat sich strafbar gemacht. Die „Publifin – Bande“ hat sich zwar die Taschen vollgemacht, aber gegen kein Gesetz verstossen.
      Charakterlosigkeit und Unmoral machen vor Parteigrenzen nicht halt. Wie sehr sich die Parteien angleichen sieht man hier auch. Früher sind die Sozialisten durch Korruption und die „Christlichen“ durch Sex-Skandale aufgefallen. Heute ziehen sich beide Vergehen über die Parteigrenzen hinweg.

      • Andre Darrigade

        @ Edig , zwischen Korruption und Sex gibt es aber einen gewaltigen Unterschied . Korruption ist Feigheit verbunden mit Hinterlisstigkeit , aber Sex kann man als wahre Wohltat ansehen……, ja darüber läßt sich diskutieren .

        • @ Andre Darrigade

          Ich sprach von Sex-Skandalen.
          In England musste seinerzeit der (Tory-) Verteidigungsminister Profumo zurücktreten weil er ein Verhältnis mit einer Prostituierten hatte die gleichzeitig den russischen Botschafter in ihrer Kundenliste hatte. Labour dagegen ist durch Korruptions- und Finanzskandale aufgefallen.
          Sex ist, per se, etwas schönes, Er muss nur da bleiben wo er hingehört. Die „unappetitlichen Veranstaltungen“ die uns derzeit von A- bis C-„Promis“ aus Politik, Wirtschaft und Showgeschäft zugemutet werden gehört eindeutig nicht in diese Kathegorie.

  2. Justitia?

    In der Justiz wird mit zweierlei Maß gemessen. Dort werden einige „gehängt“, andere lässt man laufen. Ich erinnere nur an die nachgewiesene Urkundenfälschung in der „Akte Espeler“, die jedoch straffrei blieb. Vielleicht hätte der Beschuldigte sich bei deren „Rechtsverdrehern aus dem Süden“ schlau machen sollen.

    Hier nachzulesen:
    https://ostbelgiendirekt.be/akte-espeler-aussetzung-urteilsverkuendung-berufungsverfahren-58482

    https://ostbelgiendirekt.be/akte-espeler-gericht-wurde-erhalt-20780

  3. Schirifreund

    Es ist nicht gut, dass ein Mann, der einem Verein gedient hat, öffentlich gekreuzigt wird. Es war bestimmt nicht rechtens, was er getan hat, aber ein Verbrecher ist er dafür nicht. Hoffentlich hat der Gang zum EU Gerichtshof aufschiebende Wirkung.
    Ich drücke dir die Daumen Manfred

  4. Ein wegen Urkundenfälschung rechtskräftig verurteilter Straftäter ist als Polizeibeamten, noch dazu als Kommissar, noch dazu verantwortlich für Personal und Finanzen nicht mehr tragbar.
    Welches Ansehen hat er noch bei seinen Kollegen und welche Autorität in der Bevölkerung. Wie will er noch gegen andere ermitteln oder sie protokollieren ?
    Die Bürgermeister Klinkenberg, Goebbels, Lecerf und Laschet im Polizeikollegium müssen handeln, wenn die Polizeizone Weser-Göhl nicht (eur)regional und national als Bananenrepublik verspottet werden soll.

  5. Mme Delphine

    Es ist schlimm, wenn schon “ Polizisten“ eine Straftat verüben dürfen und dann noch auf hohem Posten auf die Rente warten.Die Polizei soll ein Vorbild darstellen, nicht vormachen wie man nach der begangenen Straftat weitermacht.Gute Nacht Rechtssystem.

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