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Ostbelgier dürfen auch in Zukunft zu einem Facharzt nach Deutschland

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Auch in Zukunft wird der Ostbelgier im benachbarten Deutschland einen Facharzt aufsuchen können, wenn er dies möchte. In den vergangenen Monaten haben die Krankenkassen, die Regierung der DG und das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) an einer Lösung gearbeitet, um den Patienten im Grenzgebiet weiterhin eine grenzüberschreitende fachärztliche Behandlung in deutscher Sprache zu ermöglichen.

Wie bereits öffentlich bekannt, wird das ursprüngliche IZOM-Projekt ab dem 1. Juli 2017 der Vergangenheit angehören und durch ein neues „Ostbelgien-Abkommen“ ersetzt.

In einem auf ihrer Website veröffentlichten Newsletter an ihre Abonnenten nannte die Christliche Krankenkasse erste Einzelheiten der Vereinbarung in Bezug auf die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.

Es sind allerdings noch einige legislative Hürden zu überwinden. Außerdem muss das genaue Verfahren vom Versicherungsausschuss des LIKIV genehmigt werden.

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Das Abkommen gilt für die neun deutschsprachigen Gemeinden und die Randgemeinden im Norden und Süden. Die Einwohner der folgenden belgischen Gemeinden dürfen das „Ostbelgien-Abkommen“ nutzen: Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Raeren, Eupen, Kelmis, Lontzen, St. Vith, Weismes, Malmedy, Baelen, Plombières (Bleyberg) und Welkenraedt.

Deutsche Fachärzte, die in folgenden deutschen Städten ihre Tätigkeit ausüben, dürfen aufgesucht werden: Stadt Aachen, Wegberg, Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Selfkant, Gangelt, Geilenkirchen, Übach-Palenberg, Jülich, Niederzier, Inden, Langerwehe, Düren, Merzenich, Nörvenich, Hürtgenwald, Kreuzau, Vettweiss, Nideggen, Heimbach, Baesweiler, Herzogenrath, Alsdorf, Würselen, Eschweiler, Stolberg, Roetgen, Simmerath, Monschau, Zülpich, Weilerswist, Mechernich, Euskirchen, Schleiden, Kall, Nettersheim, Bad Münstereifel, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim, Bitburg , Daun, Prüm.

Neue Erstattungsregeln

Folgende Bereiche sind von den neuen Erstattungsregeln für Behandlungen in Deutschland ab dem 1. Juli 2017 direkt betroffen:

– Ambulante fachärztliche Behandlungen
– Krankenhausaufenthalte
– Medikamente und Hilfsmittel
– Paramedizinische Leistungen
– Ambulante Behandlungen

Sie begeben sich auf eigene Initiative zu einem deutschen Facharzt, der im deutschen Geltungsbereich des „Ostbelgien-Abkommens“ seine Tätigkeit ausübt?

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In diesem Fall müssen Sie als Patient das vom Facharzt geforderte Honorar vorstrecken. Anschließend können Sie eine Erstattung bei Ihrer belgischen Krankenkasse beantragen.

Rechnungen bis zu 200 Euro werden zu 75% erstattet. Die übrigen 25% tragen Sie als Patient selbst. Bei Rechnungen ab 200 Euro nimmt die belgische Krankenkasse die Erstattung nach belgischem Recht (Art. 294) vor.

Die prozentuale Erstattung betrifft nur die fachärztlichen Leistungen. Die verschiedenen paramedizinischen Leistungen beziehungsweise Medikamente und/oder Hilfsmittel werden separat nach den belgischen Abrechnungsvorschriften bearbeitet.

Von der Kostenübernahme sind auch die Leistungen ausgeschlossen, die nicht im Leistungsverzeichnis der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind, beispielsweise Akupunktur, Osteopathie und Psychologie.

Anspruchsschein „S2“

Sie müssen keine Honorarkosten vorstrecken, wenn Sie einen Anspruchsschein „S2“ von Ihrer belgischen Krankenkasse erhalten haben. Dieser wird in folgenden Fällen erstellt:

– Psychiatrische oder kinderpsychiatrische Behandlungen;
– Behandlungen bei einem Facharzt (außer Kinderfacharzt), wenn diese von einem in Belgien tätigen Facharzt schriftlich und vorab beantragt wurden;
– Behandlungen bei einem Kinderfacharzt, wenn diese von einem Kinderfacharzt, der im belgischen Geltungsbereich des Ostbelgien-Abkommens tätig ist, verschrieben wurden.
– Bildgebende Verfahren : CT Scan, Kernspintomographie, NMR, PET Scan, verordnet von einem deutschen Arzt, der im Rahmen des „Ostbelgien-Abkommens“ aufgesucht wird.

Die Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Anspruchsscheins S2 ist, dass die beantragten Leistungen im Leistungsverzeichnis der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung stehen

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In folgenden Fällen wird es möglich sein, einen Anspruchsschein „S2“ der belgischen Krankenkasse für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts zu erhalten:

– wenn seitens der belgischen Krankenkasse bereits ein Anspruchsschein „S2“ für ambulante Leistungen ausgestellt wurde (siehe oben);
– bei der Überweisung eines Facharztes, der im belgischen Geltungsbereich des Ostbelgien-Abkommens praktiziert, vorausgesetzt, der Überweisungsschein wird VORHER bei der belgischen Krankenkasse hinterlegt;
– bei einem schriftlichen Antrag eines deutschen Facharztes für den das im Ostbelgien-Abkommen vorgesehene Erstattungsprinzip angewandt wurde. Auch in diesem Fall muss der deutsche Arzt einen Antrag an die belgische Krankenkasse stellen.

Voraussetzung ist auch hier, dass die beantragten Leistungen im Leistungsverzeichnis der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung stehen.

Medikamente und Hilfsmittel

Für Arzneimittel und andere Hilfsmittel (zum Beispiel orthopädisches Material), die in Deutschland gekauft werden, muss der Patient selbst zahlen. Anschließend kann er eine Rückerstattung bei seiner belgischen Krankenkasse beantragen. Die Erstattung erfolgt nach den belgischen Erstattungsregeln.

Im Falle eines Krankenhausaufenthalts, der vor dem 30. Juni begonnen hat und über den 1. Juli hinaus fortgeführt wird, kann die belgische Krankenkasse für die fortdauernde stationäre Behandlung eine Sondergenehmigung erteilen. Sonderregelungen gelten auch für Patienten, die seit langem von Fachärzten im deutschen Grenzgebiet behandelt werden und dort spezielle ambulante Therapien in Anspruch nehmen. (ckk-mc.be)

15 Antworten auf “Ostbelgier dürfen auch in Zukunft zu einem Facharzt nach Deutschland”

  1. Die S2-Regel ist in der EU-Direktive so vorgesehen,

    dagegen kann man also nichts machen. Die zukünftige 200€-Regelung für Ostbelgier hätte seit 2013 für alle Belgier gelten müssen, und zwar für jeden Betrag, aber was schert die Föderalregierung (die jetzige wie die vorige) verbindliches EU-Recht? Nur die Ostbelgien-Regelung BIS 200€ ist ein echtes Entgegenkommen, denn Erstattung nach B-Recht (wie nämlich ab 200€ für Sie), also 75% vom belgischen Kassensatz, entspricht keineswegs auch 75% einer deutschen „Privatrechnung“, sondern meist vielleicht mal 50% von ihr oder darunter, was andersrum also heisst, wenn man Ihnen bis oder unter 200€ wenigstens 75% erstattet, ist das deutlich mehr, als wie Sie nach der 200€-Regelung bzw. nach dem EU-Recht, was in Belgien aber rechtswidrig nicht angewandt wird, erhalten würden.

    Insofern ist das EU-Recht (und die 200€-Regelung für Sie) durchaus auch eine Art Danaergeschenk, denn mit ein bisschen Pech zahlen Sie sich dabei dumm und dämlich, während Sie bis 200€ wenigstens halbwegs auf der sicheren Seite sind: Von z.B. 60€ für die Konsultation kriegen Sie also, so Gott will, immerhin 45 zurück, und nicht nur z.B. 22.

    Alle Infos unterm Vorbehalt der bisherigen Propaganda der Behörden, rechtlich einwandfreie Texte sind ja noch nicht raus.

    Ich habe es hier ja schonmal erklärt: ALLE Beteiligten waren GEWINNER im bisherigen System, incl. gar der D-Krankenkassen, wenn die B-KK denen für die Verwaltung ein bisschen vom Gewinn abgegeben hätten, was ja wohl selbstverständlich hätte sein müssen. Jetzt VERLIEREN ALLE, ausser, wenn man in Rechnung stellen wollte, auf belgischer Seite werde mit Frühableben von Patienten kalkuliert.

    Denn Erstattung von meist nur 20-30€ deutschen Kassensatzes fürs ganze Quartal war in jedem Fall billiger, als es nun 75% von 40, 50 oder 60€ pro Konsultation sind (und auch billiger, als die Ärzte und Erstattungen in Belgien selbst gewesen wären) – es sei denn eben, derjenige geht gar nicht mehr zum Arzt.

    Ein Schulmädchen im 2. Schuljahr kann Ihnen das vorrechnen.

    Ach ja, und die Direktive, Sie sollen’s ja nachprüfen können: Directive 2011/24/UE du 9 mars 2011 – sicher auch auf Deutsch erhältlich; kann sich um deren vollständige Umsetzung (wäre wie gesagt ab 2013 belgische Pflicht gewesen) nicht mal der Herr Paasch kümmern?

  2. …Und wieder ein Schritt zurück… Vereinigtes Europa? Da sind wir als Belgier noch weit von entfernt..
    In meinen Augen machen wir uns bei den Deutschen nur noch lächerlich… Und was wird das wieder für ein Chaos geben, jede
    Menge Papierkram , Laufereien usw… Nicht nur für uns… Manche Menschen, die nur eine kleine Rente haben,müssen ja
    echt Angst haben eines Tages mal ernsthaft krank zu werden, was man natürlich niemanden wünscht… Denn in Eupen lasse ich mich nicht mehr behandeln , so ein Durcheinander was da herrscht da kann man nur mit dem Kopf schütteln… Da fahre ich lieber nach Deutschland und werde anständig behandelt, auch wenn ich jetzt was drauf zahlen muss…. Ich weiss nicht, was unsere Gesundheitsministerin sich dabei gedacht hat , denn diejenigen die immer in Deutschland behandelt wurden werden auch weiterhin dort zurückgehen, da bin ich mir ganz sicher…. Und wir Belgier müssen uns mal wieder blamieren, nach dem Thema: Nach dem Fortschritt kommt der Rückschritt…

    • Gemein(d)e

      Ich kann ihnen garantieren, das auch in Aachen,Daun ,Prüm oder Bitburg etc. die Ärzte nur mit Wasser kochen , durcheinander und Verwechslungen, so wie unhygienische Zustände gibt es auch dort täglich.
      Auch Fehler mit fast Todesfolge gibt es dort zu Hauf. Durch die Kosteneinsparungen wird eher der neue junge Arzt/Krankenpfleger verpflichtet, anstatt auf Erfahrung zu setzen.
      Das gilt für Deutschland genau wie für Belgien.
      Der einzige Grund warum ich dennoch nach Deutschland gehe ist ,dass ich mit meinem Arzt in meiner Muttersprache , in der ich mich nicht missverstanden fühle, reden kann.

  3. Krunchie

    und was ist mit den deutschsprachigen, die nicht in diesen Gemeinden wohnen? Wieso sollen die nicht mehr die Möglichkeit haben Erstattungen zu erhalten? Was soll das Ganze? Schlimmer noch wenn es insgesamt nur Nachteile bringt.

  4. Peter Mûller

    Baelen, Welkenradt, Plombieres, Geht es nicht um Deutschsprachige Gemeinden. Wer in die Wallonie zieht, als Ausländer, sollte auch schon die Sprache beherrschen.. Schon im Grenzecho ist nichts zu lesen von den Gemeinden, wenn es um den Sport geht, da Wallonie

  5. War gestern im Eupener Krankenhaus. MRT wurde in St.Vith gemacht und jetzt sollte ein Facharzt sich diese Aufnahmen ansehen und raten was zu tun ist.
    „Bonjour…“ na kein Problem da antworte ich doch mal stur mit „Guten Tag“. Der Arzt fragte, auf französisch, wo ich Schmerzen habe und wie die Intensität denn sei. Ich spreche , relativ, gut französisch. Da ich aber wirklich alles genau verstehen wollte, es ging ja auch darum ob und was für eine OP es geben könnte, habe ich ihn gebeten mir das bitte in deutsch zu sagen.
    „Spreken fast kein deuts…“ war die Antwort und ich würde doch super französisch sprechen, also kein Problem für mich?!. Es kot… mich an weil ich schon mehrfach solche Gespräche hatte. Darf ich jetzt zur Krankenkasse gehen und eine Überweisung nach Deutschland beantragen? Und das Arzthonorar hätte ich eigentlich auch gerne zurück, habe eh nur die Hälfte verstanden. Ehe ich mich, eventuell, von solch einem Arzt operieren lasse werde ich alles tun um wo anders operiert zu werden.

    • Anstatt zu lamentieren , sollen sie froh sein das ihnen geholfen wird . Aber allem Anschein nach pochen immer dieselben Besserwisser auf ihre persönliche Rechten und wollen diese dann auch noch breittragen . Mit solchen Darstellungen ist keinem geholfen .

      • In jedem kleinen Betrieb wo neu eingestellt wird, muss man heutzutage mind. 3, wenn nicht sogar 4 sprachig sein. Da sollte es kein Problem sein für einen Arzt, der jahrelang in der Schule sass, 2 sprachen gut zu behersschen.

    • Gemein(d)e

      @Patient Ich glaube nicht das Fachärzte „raten“ was zu tun ist.Ich glaube sie haben ein sehr verzerrtes Bild von Fachärzten. Vielleicht sollten sie einen Psychiater aufsuchen, wenn sie denken ein Arzt kann kein MRT aus einem anderen Krankenhaus lesen. So wie ich sie einschätze gehen Sie erst zu 3 Ärzten in Belgien und dann stur zu 3 Ärzten in Deutschland ,die Ihnen alle das gleich „raten“ . Menschen wie sie sind genau der Grund, warum die Kassen kein Geld mehr haben.

  6. Treesche

    Fakt ist, dass ich ab Juli meine Behandlung in Aachen fast vollständig selbst bezahlen muss. Den S2 will die Krankenkasse nur bei Einweisung ins Krankenkasse herausgeben. Welcher Facharzt aus Belgien Überweist mich denn nach Aachen?

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