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Fall Theissen: Anwalt erwägt Gang zum Europäischen Gerichtshof

Dieses Archivfoto zeigt AS-Manager Manfred Theissen (Mitte) im Sommer 2010 nach dem Aufstieg der AS Eupen in die 1. Division mit dem damaligen Investor Antonio Imborgia (links) und Ralph Lentz (rechts). Foto: Grégoire Derouaux

Nachdem der Kassationshof in Brüssel die Verurteilung des ehemaligen Managers der AS Eupen, Manfred Theissen, bestätigt hat (siehe Artikel an anderer Stelle), hält dessen Anwalt Axel Kittel es für möglich, „dass wir die Sache dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg vorlegen“.

Wie an anderer Stelle berichtet, hat der Kassationshof mit Datum vom 13. Dezember 2017 die Verurteilung des früheren AS-Managers zu einer Freiheitsstrafe von einem halben Jahr auf Bewährung bestätigt. Lediglich die verhängte Geldstrafe wurde für illegal erklärt und laut Grenz-Echo von 5.500 Euro auf 5.000 Euro reduziert.

Manfred Theissens Rechtsanwalt Axel Kittel. Foto: OD

Gegenüber „Ostbelgien Direkt“ erklärte Theissens Rechtsanwalt Axel Kittel: „Leider hat der Kassationshof sich in völlig überraschender Weise durch eine einfallsreiche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über den Kassationshof geweigert, das hauptsächliche Rechtsmittel des Herrn Theissen zu prüfen.“

Laut Kittel ging es dabei um „eine Frage der Befangenheit einer der Gerichtsräte, von der Herr Theissen erst nach dem Entscheid des Appellationshofes Kenntnis erhielt. Der Kassationshof lehnt die Überprüfung dieses Rechtsmittels schlicht und einfach ab, indem er argumentiert, dass dies eine Prüfung der Prozedurakte des Strafgerichts voraussetzen würde, die er seiner Meinung nach nicht durchführen kann“.

Abschließend erklärte Kittel: „Ich prüfe effektiv mit meinem Mandanten, ob hier nicht eine Verletzung der Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention bezüglich des fairen Prozesses vorliegt. Dies könnte dazu führen, dass wir die Sache dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg vorlegen.“ (cre)

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf „Ostbelgien Direkt“:

33 Antworten auf “Fall Theissen: Anwalt erwägt Gang zum Europäischen Gerichtshof”

  1. Es wird offensichtlich mit allen Mitteln versucht, durch vermeintliche Verfahrensfehler eine Verurteilung von Herrn Theissen zu verhindern. Ich bin mir nicht sicher, ob dies eine erfolgversprechende Strategie ist. Statt weiter zu leugnen, was offensichtlich nicht mehr zu leugnen ist, hätte man von Anfang an die Position vertreten sollen, dass nur durch die Versäumnisse des Belgischen Fußballverbandes die AS sich zu diesen Mitteln gezwungen sah. Welche betrügerische Absicht die Gerichte dahinter vermuten ist weiterhin rätselhaft.
    Vielmehr wurde die AS in dieser Saison nach Strich und Faden betrogen.

  2. Schmitz R.

    „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“! Dem Grenz-Echo war es sogar die erste Seite wert. In größeren Buchstaben ging es nicht, geht’s noch ? Ist der Herr THEISSEN nicht schon genug bestraft ? Ah ja, er ist Polizist und kein Politiker !

  3. Manifique

    Obwohl man in Anbetracht der gesundheitlichen/persönlichen Situation von Herrn Theissen und dem, was für ihn ggf. beruflich auf dem Spiel stehen könnte (ob eine Krähe der anderen ein Auge aushacken würde?), dieses „Winden“ zumindest als „nachvollziehbar“ bezeichnen könnte, ist es doch eigentlich einfach nur lächerlich! Wird nach dem Europäischen Gerichtshof anschließend der Papst angeschrieben?

  4. Axel Kittel

    Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass sowohl der Kassationshof, als auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in STRASSBURG Angelegenheiten nicht zum Grund der Sache beurteilt, sondern nur die Rechtmässigkeit des Verfahrens prüft. Wenn mein Mandant also erreichen möchte, dass sich ein Grundrichter nochmals über den Fall beugt, gibt es keine andere Möglichkeit, als Verfahrensfehler geltend zu machen.

    Ihr Tip bezüglich der einzunehmenden Position betrifft die AS EUPEN und deren Anwalt, jedoch erinnere ich daran, dass die AS EUPEN im Verfahren freigesprochen worden ist.

    • Dies ist wohl korrekt, aber niemand zweifelt mehr daran, dass sich in dem Einschreiben nur 1 Brief befand und der Einspruchsbrief offensichtlich rückdatiert wurde. Herr Theissen hat einen Fehler gemacht, der ihn jetzt wohl teuer zu stehen kommt. Er hat es zum vermeintlichen Wohl des Vereins getan und nicht in der Absicht sich zu bereichern. Auch eine betrügerische Absicht kann ich deshalb nicht erkennen, da die UB auf Grundlage des nachgereichten (rückdatierten) Schreibens die Angelegenheit schließlich untersucht hat und auch auf eigene Initiative hätte untersuchen müssen. Wie gesagt, dumm gelaufen. Aber irgendwann sollte man auch mal dazu stehen und die Verantwortung übernehmen.

      • Rechtspfleger

        „. Das Schreiben wurde also scheinbar rückdatiert. Laut Gericht ist dies Urkundenfälschung“
        @ ???
        Ich habe mit Aufmerksamkeit Ihren aufschlussreichen Beitrag zu dem „Fall Theissen“ gelesen, wobei
        mir Ihr oben zitierter Satz Anlass zu folgender Feststellung gibt: Schon das erste Mal, als ich bezüglich dieser Angelegenheit von dem Begriff „Urkundenfälschung“ gehört, bzw.gelesen habe, stellte ich mir
        die Frage, ob es sich bei dem Vergehen des Herrn Theissen tatsächlich um Urkundenfälschung handelt,
        denn wenn man die Begriffsbestimmung dieses Vergehens in der Rechtslehre näher betrachtet, kommen einem Zweifel hoch. Begründung: Um den Tatbestand einer Urkunden-FÄLSCHUNG zu erfüllen, muss es sich, wie schon in dem Wort enthalten, um eine Urkunde handeln, welche GEFÄLSCHT wurde! War das hier der Fall? Es ist die Rede davon, dass Th. ein Schreiben, also sein eigenes Schreiben, rückdatiert haben soll. Ein Schreiben , selbst auf einem Briefbogen der AS Eupen ist m.M.nach KEINE Urkunde. Als Urkunden gelten beispielsweise Führerscheine, offizielle Dokumente von Behörden usw. Wenn man auf solchen Dokumenten etwas verändert, in welcher Form auch immer,(z.B: am Datum „bastelt“, erfüllt dies den Tatbestand der Urkundenfälschung, aber hier? Wie gesagt, auf seinem EIGENEN Schreiben eine URKUNDEN-Fälschung zu begehen, ersehe ich als zweifelhaft an.
        In dieser Angelegenheit handelt es sich, was das Rückdatieren angeht, offensichtlich auch um eine Straftat, da dies ja in der Erwartung eines (erhofften) Vorteils für sich selbst oder eine Drittperson (AS Eupen), vorgenommen wurde. Wie gesagt, strafbar hat sich Herr Theissen schon gemacht, aber hat er eine URKUNDEN-Fälschung begangen? Oder hat er auf einem Formular der URBSFA eigenhändig etwas verändert, das könnte dann eventuell als Fälschung bewertet werden, aber nicht als URKUNDEN-Fälschung. Übrigens, wenn eine solche Tat, sprich Urkundenfälschung, von „einer Person mit öffentlichem Amt“ (ZB Polizist,) begangen wurde, kommt dieser Umstand noch straferschwerend hinzu.
        Ich vermute und hoffe, dass die Justiz ihre Sache grundsätzlich richtig vorgenommen hat, ich wüsste trotzdem gerne, welche Elemente das Gericht dazu bewogen hat, Herrn Theissen wegen Urkundenfälschung zu verurteilen..

        • Das Urteil müsste man einsehen können, schließlich urteilen Gerichte ja im Namen des Volkes… ? Herr Kittel wird ihnen sicher erklären können, warum und ob es sich um eine Urkundenfälschung handelt. Ich denke der Begriff Urkunde ist im belgischen Recht wohl nicht so eng gefasst.

          • Das „ob“ und wohl auch das „warum“ hat der Appellationshof Lüttich in seinem Entscheid, der ja nicht kassiert worden ist, abschliessend beantwortet.
            Ist Herr Theissen, bereit, diesen Entscheid zu veröffentlichen, damit man sich objektiv ein Bild über die Begründung machen kann ?

  5. Würde mich wundern wenn so eine Lapalie überhaupt zugelassen wird. Wenn man sich vorstellt dass aus 28 EU Ländern Prozesse um ein rückdatiertes Dokument vor dem EUGH enden, das wäre doch gar nicht machbar.

  6. die Wahrheit

    Ich frage mich nur, wie man ein Einschreibebrief rückdatieren kann. Wird doch bei der Post mit dem Tagesstempel versehen, ferner gescannt.
    Und diesen Scan kann man nicht rückdatieren. Man sagt doch immer, der Poststempel zählt, oder?

    • Sie haben offensichtlich die Angelegenheit nicht verfolgt. Herr Theissen hat – laut seinen Angaben – einen Brief an den Fußballverband geschickt, in dem 2 Schreiben enthalten gewesen sein sollen. Der Inhalt des 1. Schreibens ist mir entfallen. Der 2. Brief betraf angeblich den Einspruch der AS gegen die Wertung eines Spiels des KV Mecheln, der in diesem Spiel einen angeblich nicht spielberechtigten Spieler auf dem Schiedsrichterblatt aufgelistet hatte. Die Union Belge hat behauptet, nur ein Schreiben erhalten zu haben. In den Computern von Herrn Theissen wurde nach staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen festgestellt, dass der 2. Brief zwar geschrieben wurde, aber erst Tage, nachdem das Schreiben an die UB gesendet wurde. Er konnte demzufolge nicht in dem Einschreibebrief enthalten sein. Das Schreiben wurde also scheinbar rückdatiert. Laut Gericht ist dies Urkundenfälschung. Da jedoch nicht die UB die Korrektheit dieses Briefes angezweifelt hat und die notwendigen Untersuchungen auch durchgeführt hat, trat die Staatanwältin auf den Plan und ordnete von Amts wegen eigene Untersuchungen an. Das Resultat ist bekannt.
      Hätte die UB ebenfalls aus eigener Initiative – wie es ihre Pflicht gewesen wäre – die Wertung des Spiels des KV Mecheln untersucht, hätte es nie einen Fall Theissen gegeben. Dumm gelaufen.

  7. Ich wartete 6 Wochen auf eine Einladung die aus der Unterstadt geschickt wurde. Als der Brief dann mal kam reklamierte ich bei der Post. Die Antwort war kurz und …., sollen wir die Maschinen stoppen um ihren Brief zu suchen, glauben sie das sie der erste sind der auf nen Brief wartet. Ps es sind einige Jahre her, der damalige Direktor hat sich nach einem Gespräch für das Geschehene entschuldigt. Gut das es keine Rechnung war und der Poststempel war nicht zu lesen da der Brief eingerissen war.

  8. Was wird nicht alles in den großen Fussballvereinen manipuliert? Da ist der Fall Theissen doch ein kleiner Fisch gegen. Falls es tatsächlich so gewesen sein sollte wie dargestellt, kann ich mir nicht vorstellen dass Herr Theissen im Alleingang und ohne jegliches Wissen einer der damaligen AS Verantwortlichen gehandelt haben soll. Wenn, dann geschah das alles um dem Verein zu helfen auch wenn es falsch war. Aber jetzt lässt man Herrn Theissen alleine im Regen stehen…. Wo sind die AS Verantwortlichen von damals ?

    • Pensionierter Bauer

      So ist es nunmal im Leben. Ich kann gut verstehen dass Herr Theissen so im Interesse der AS gehandelt hat, wahrscheinlich haben der jurist Lenz und auch Andere das gewusst und gedeckt, aber als in der Stadt und darüber hinaus hoch angesehener B…. muss man sich eine solche Aktion doch dreimal überlegen. Ich glaube nicht, dass die URBSFA hier leichtsinnig vorgegangen ist. Gewisse Leute haben hier den AS Idealisten M. Theissen als Bauernopfer missbraucht. Aber eines ist klar, in einer ganz bestimmten Stunde muss einjeder mit dem was er getan und gelassen hat ganz alleine zurecht kommen.

  9. Ali Joohs

    Es ging der AS oder Manni nie darum, seiner Zeit die Spielwertung gegen Lierse anzufechten oder die Playoffs auszusetzen.
    Das einzige Ziel war es ein Gerichtsverfahren anzustrengen, Ausgang nicht nur ungewiss sondern vollkommen egal, und somit dem größten Gläubiger des Vereins sein Geld zurückzahlen zu können.
    Alle sind drauf reingefallen: Justiz, Presse, Fans,…
    Nun ist Manni vorbestraft, verliert vielleicht Job und Pension, der Verein und der Gläubiger sind fein raus.
    Und wenn der Kassationshof es zulässt, dass ein Richter befangen sein kann, braucht sich niemand zu wundern, wenn die Leute das Vertrauen in die Justiz verlieren…

    • Inwieweit hat das Gerichtsverfahren dazu beigetragen, dass die AS ihre Schulden bezahlen konnte? Verworrene Theorie …
      Sebstverständlich ging es um die Wertung des Spiels Mecheln-Lierse, da die AS sich erhoffte, dass Lierse die Punkte am grünen Tisch verliert.

      • Ali Joohs

        Die ganze Geschichte beginnt in der Aufstiegsrunde zur 1. Division. Damals wurde die Tageskasse der Eintritte gepfändet. Jemand hat dann für den Verein gebürgt.
        Das Gerichtsverfahren hat dann Zwangsgeld, Prozesskostenvergütung, usw. angespült.

        • Ach so, die AS hat ein Gerichtsverfahren angestrengt, weil sie wusste, dass der Richter ein Tagesgeld gegen die UB verhängen würde. Also kannte die AS das Urteil bereits, als sie den Prozess anstrengte. Welch ein Unsinn!

            • Aber sie schreiben, der Ausgang des Prozesses sei vollkommen egal gewesen. Das macht doch keinen Sinn, wenn die AS nur darauf raus war, ein Tagesgeld zu kassieren. Dieses Tagesgeld konnte sie nur erzielen, wenn der Richter dem Antrag folgen würde. So wie sie es darstellen, war der Richter also Teil der Strategie… Uiuiuiu, da wagen sie sich aber auf hauchdünnes Eis.

  10. ichunddu

    Also…
    Es ist bewiesen das er ein Betrüger ist. Und das ist vom höchsten Gericht Belgiens bestätigt worden..
    Was soll das ganze hier jetzt.
    Den Mann einfach unehrenhaft aus dem Polizeidienst entlassen und fertig. Man kann so einen doch nicht eine Abteilung leiten lassen.

  11. Rundes Leder

    Der einzige der sich bei diesem Possenspiel kaputt lacht, ist der Anwalt Kittel, der verdient sich dumm und dämlich an diesem Theater! Muss man sich mal auf der Zunge vergehen lassen, die ganze Zeit von damals bis jetzt!? Sowas müsste doch in drei Monaten zu Ende gekommen sein? Lachhaftes Verfahren!? Typisch Belgisch!

    • Typisch Belgisch!

      @ Rundes Leder

      Derartige „Wartezeiten“ gibt es in jedem Staat der Revision durch andere (höhere) Instanzen zulässt. Zum Glück kann jeder der sich ungerecht behandelt fühlt die nächste Instanz anrufen. So können auch einmal falsche Urteile revidiert werden. Ob das nach dem X-ten Schuldspruch dann noch durchgezogen werden muß ist eine andere Frage.
      Der Anwalt wird aber im Normalfall für sein Handeln und nicht für die Wartezeit bezahlt.
      Es liegt also, in diesem Fall, im Auge des Beklagten ob er seinem Geld weiteres hinterherwerfen will.

      • Rundes Leder

        Der Oberschlaue Edi!?
        Unglaubliches Justizwesen in Belgien, soweit bekannt wie die füllige Politikergilde, welche natürlich auch daran mit aufgebaut hat. Kein Wunder also!?
        Wen meinen Sie wohl, welcher noch so wichtige, selbst unwichtiger Zeuge, erinnert sich noch nach 7 Jahren an den damaligen Umständen!?
        Das gravierenste Täterstück ist noch immer die Brabanter Killerbande, nach fast 30 Jahren, keinen einzigen Schritt weiter! Wieder mal: Typisch Belgisch!?
        Der kleine Mann von der Strasse versteht nichts mehr!
        Die Verantwortlichen lassen einfach laufen was läuft, so als wenn sie wüssten was Sache wäre!
        Dabei haben wir doch fast ein halbes Dutzend an sich so nennenden: Justizminister herum laufen!?
        Wenn da nichts voran geht, können die nicht auch mal Leute rausschmeissen, die nichts „nach vorne“ bringen, wo nichts sich tut!?
        Die Opferfamilien interessiert die doch „Null“!

        • Die Opferfamilien interessiert die doch „Null“!

          @ Rundes Leder

          Wenn ich es richtig in Erinnerung habe geht es um Urkundenfälschung. „Geschädigt“ ist der Belgische Fußballverband. Opferfamilien sehe ich hier nirgends.
          Zur Brabanter Killerbande kann ich nicht viel sagen, vermute aber das hier die Kritik an den Ermittlungsbehörden ansetzen sollte und nicht an der Justiz. Die wird erst tätig wenn die Täter ermittelt sind und angeklagt werden können.

          @ Heinrich

          Sollte es tatsächlich so sein das belgische Anwälte fürs warten und beschreiten von Rechtswegen bezahlt werden statt für geleistete Arbeit bin ich froh das ich bislang noch nichts mit dem belgischen Rechtssystem zu tun hatte.

          • Axel Kittel

            Ich kann Sie alle beruhigen, beim Anwalt bezahlt man nur dessen erbrachte Leistung. Das Honorar muss vorher abgesprochen werden, es kann aus einem Stundensatz pro in der Akte geleistete Arbeitsstunde (und nicht Aufbewahrungsstunde) oder aus einer Pauschale für die einzelnen Verfahrensschritte bestehen.

            • … möge Gott Ihnen Glauben schenken Herr Kittel…

              Es ist schade für einen Menschen so an den Pranger gestellt zu werden. Wer allerdings immer gerne an der Sonnenseite gelebt und profitiert hat, des weiteren auch dies gerne zeigte, muss damit rechnen, dass die Leute auf diesen Moment warten!

              Relativ einfach sehe ich die Sache mit seinem Job: als Polizist musst du einen einwandfreien Leumund haben! Das hat Herr Theissen nicht mehr, falls die Verurteilung rechtskräftig bleibt und somit kann er den Job unmöglich weiterführen! Es wäre ein fatales Zeichen, wenn dem nicht so entschieden würde…

              Wo würde das in Zukunft hinführen?

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