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Sechs Monate Haft auf Bewährung für Ex-AS-Direktor Manfred Theissen

Manfred Theissen (links) im Jahre 2011 mit seinen Anwälten Axel Kittel (Mitte) und Ralph Lentz. Foto: Belga

Das Berufungsgericht in Lüttich hat den ehemaligen Direktor der AS Eupen, Manfred Theissen, zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Die AS Eupen selbst wurde erneut freigesprochen.

Das meldete der BRF am Donnerstagnachmittag. Im Juni 2015 hatte das Strafgericht in Eupen eine Gefängnisstrafe von einem Jahr sowie eine Geldstrafe verhängt.

Das Lütticher Gericht befand Theissen der Fälschung in betrügerischer Absicht für schuldig.

Manfred Theissen bei seiner Vorstellung als Generaldirektor der AS Eupen im Sommer 2010. Foto: Grégoire Derouaux

Die Vorfälle, die Theissen zur Last gelegt wurden, ereigneten sich zum Ende der Saison 2010-2011, als die AS Eupen nach ihrem ersten Jahr in der 1. Division um den Klassenerhalt kämpfte – auf dem Platz und auch vor Gericht.

Manfred Theissen soll damals ein Schreiben an den belgischen Fußballverband, mit dem er gegen die Spielberechtigung eines Spielers des SK Lierse, Konkurrent der AS im Abstiegskampf, in einem Nachholspiel gegen den KV Mechelen Beschwerde einreichen wollte, absichtlich auf den 15. März 2011 rückdatiert haben, um innerhalb der vorgesehenen Frist zu bleiben.

Die Gerichte in Eupen und Lüttich waren der Meinung, dass Theissen erst nach Ablauf der Frist erfahren habe, dass der Spieler Jason Adesanya vom SK Lierse für das Nachholspiel gegen den KV Mechelen am 15. Februar 2011 möglicherweise nicht spielberechtigt gewesen sei.

Theissen: Zwei Briefe in einem Umschlag

Theissen selbst hat immer behauptet, den Klagebrief in ein und demselben Briefumschlag zusammen mit seiner Bewerbung für das Exekutivkomitee des Fußballverbandes am 15. März 2011 – also noch fristgerecht – per Einschreiben nach Brüssel verschickt zu haben.

Manfred Theissen (Mitte) im Sommer 2010 nach dem Aufstieg der AS Eupen in die 1. Division mit dem damaligen Investor Antonio Imborgia (links) und Ralph Lentz. Foto: Grégoire Derouaux

Nach Auffassung der Gerichte kann Theissen jedoch den Beschwerdebrief an den Verband unmöglich am 15. März 2011 verschickt haben. Vielmehr sei er erst am 23. März 2011 verfasst worden – also nach Ablauf der Frist. Und Theissen habe dann das Schreiben rückdatiert. Für die Gerichte ein Fall von Fälschung in betrügerischer Absicht.

Für die AS Eupen gab es vom Appellationshof in Lüttich, wie auch schon in der Ersten Instanz, einen Freispruch. Demnach geht auch das Berufungsgericht davon aus, dass Theissen damals auf eigene Faust handelte, ohne Mitwissen und ohne Mitwirkung des Vereins.

Theissen bleibt jetzt nur noch der Weg zum Kassationshof, um eventuell über einen Formfehler das Urteil des Appellationshofes anzufechten.

Ohnehin ist die Angelegenheit so oder so noch nicht definitiv beendet für den früheren Manager und Direktor der AS. Sollte die Verurteilung rechtskräftig werden, droht ihm unter Unständen noch ein Zivilverfahren seitens des belgischen Fußballverbandes, der Theissen auf die Zahlung von Schadensersatz verklagen könnte.

Klagt Verband auf Schadensersatz?

Die Union Belge war Ende der Saison 2011 vom Gericht Erster Instanz in Eupen unter Vorsitz von Richter Rolf Lennertz zur Zahlung eines Zwangsgeldes verurteilt worden für den Fall, dass die Play-offs nicht gestoppt wurden, wozu die Pro League nicht bereit war.

Manfred Theissen (links) und Rechtsanwalt Axel Kittel im Jahre 2011 anlässlich einer Verhandlung vor dem Sportgericht des Fußballverbandes. Foto: Belga

Das Eupener Urteil war später vom Appellationshof in Lüttich bestätigt worden. Jetzt könnte der Fußballverband von Theissen Schadensersatz verlangen.

Die Verurteilung könnte schließlich auch auf Theissens Laufbahn als Polizist Auswirkungen haben.

Manfred Theissen hatte bei der AS Eupen im Jahre 1995 Paul Brossel als Manager abgelöst. Nach dem Aufstieg im Jahre 2010 ließ er sich vom Polizeidienst freistellen und wurde Generaldirektor des Aufsteigers.

Nach dem Abstieg der Schwarz-Weißen in die 2. Division im Jahr 2011 und einer längeren krankheitsbedingten Abwesenheit kehrte Theissen in den Polizeidienst zurück.

Der Prozess gegen ihn in erster Instanz in Eupen konnte zunächst nicht stattfinden, weil die Richter entweder schon mit dem früheren Verfahren der AS zu tun hatten oder sich für befangen erklärten. Erst als in Eupen eine neue Richterin eingestellt wurde, konnte das Verfahren beginnen. (brf.be/cre)

29 Antworten auf “Sechs Monate Haft auf Bewährung für Ex-AS-Direktor Manfred Theissen”

  1. Fußball ist ein dreckiges Geschäft, der belgische Fußballverband ein Verein unfähiger Dilettanten und die belgische Fußballnationalmannschaft ein Haufen arroganter, geldgeiler Millionäre.
    Es trifft immer die Falschen.

  2. Was heißt das denn jetzt? Wird der Mann jetzt endlich auch vom Polizeidienst suspendiert?
    Kann mich mal jemand aufklären? Er gilt doch jetzt als vorbestraft, oder? Bei der Polizei unterschreibt er immer noch mit dem Titel „Direktor – Finanzen“
    Wird man in so einem Fall normalerweise nicht schon vorsorglich bis zum Ausgang des Prozesses vom Dienst freigestellt? Versteh das Ganze nicht.

  3. Ein Anwalt

    Wie kann es sein, dass der Verein freigesprochen wird und Herr Theissen nicht? Er hat während seiner Zeit als Generaldirektor immer nur im Namen des Vereins gehandelt und nicht im Eigeninteresse. Wär hatte damals vom Einspruch profitiert? Genau der Verein und nichz Herr Theissen privat.

    Was hat das wieder mit Gerechtigkeit zu tun?

    Versteht wer will…..

    Und an alle Möchtegern-Verurteiler über mir… versetzt euch mal mit diesem Gedanken in sein Lage bevor ihr so Urteilt…. was wenn ihr als Mitarbeiter eurer Unternehmens für eine Sache die ihr für euer Unternehmen macht privat verfolgt werdet??

    • Ralf Peters

      Da kommt dieser moechte gern hoffentlich von seinem hohen Ross runter.
      Als Verurteilter muss er nun suspendiert werden und so schnell wie moeglich entlassen werden. Wie soll er Straftaten aufdecken, wenn er selbst als Betrueger verurteilt wurde?

  4. @Anwalt
    Der Mann ist jetzt ein verurteilter Betrüger, egal welche Phantasien sie da so schreiben… Und es kann doch nicht sein, dass ein Betrüger weiterhin bei der Polizei tätig ist, oder sehen sie das auch wiedermal anders…?
    Unehrenhafte Entlassung aus dem Staatsdienst, keine weiteren Bezüge vom Staat, das fordere ich als Steuerzahler in Belgien!

  5. Harie's Kommentar

    Mit welchen Briefköpfen hat er die beiden Schreiben an die Union Belge verschickt? Da unterscheidet sich, ob privat oder nicht. War nicht eins der Schreiben seine Kandidatur für einen Sitz im Exekutivkomitee?

  6. Unbeteiligter

    Wenn man die Kommentare so liest, kommt man nicht umhin festzustellen, dass eine Menge Leute ziemlich schadenfroh reagieren. Ist es der Neid auf den hohen Posten, den Herr Theissen zeitweise inne hatte oder eine Aversion gegen seine Person? Immmerhin droht ihm jetzt sogar der Verlust seines Arbeitsplatzes. Fest steht, sein „Verbrechen“ bestand, wenn überhaupt, aus der Rückdatierung eines Briefes, und das Ganze auch noch im Fussballgeschäft, der schönsten Nebensache der Welt. Die Regelung , dass ein Einspruch in dieser festgesetzten Frist hätte eingereicht werden müssen, ist irgendwann mal zufällig festgelegt worden, und hätte auch sechs Wochen oder drei Monate betragen können…
    Wie war das noch? Der Typ, der am Weser-Snack einen anderen Vogel mit seinem Messer angriff; wurde der nicht sofort auf freiem Fuß belassen? Welche Strafe bekommt der?
    Eine falsche Ziffer im Datum gegen einen Messerangriff. Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

    • Zaungast

      „der schönsten Nebensache der Welt.“

      Nebensache? Bei den Summen, die da im Spiel sind, auch schon bei kleinen Vereinen, proportional gesehen. Da hört der Spaß schnell auf.

      Ich habe mir sagen lassen, dass selbst bei Dorfvereinen schon allerhand gemauschelt wird.

  7. standpunkt

    ich weiss nicht mehr genau wie das damals war , aber als Polizeichef bewusst ein Dokument mit dieser Tragweite zu fälschen ist kein Kavaliersdelikt.
    Ich möchte nicht ausschliessen , dass er persönlich keine Vorteile mit dem Klassenerhalt gezogen hätte. Sein Managerposten wäre erhalten geblieben in der 1. Division anstelle von der 2. Division (damals eher Amateurstatus).
    Diese Regel mit der Einschreibefrist ist eben so . Über den Sinn der Zeitspanne zu diskutieren ist doch Kindegartenkram .
    Wenn man in Betracht zieht , dass er dadurch einen anderen Verein der dann hätte absteigen müssen, finanziell ruinierte….
    Wer kam denn auf die Idee der Datenfälschung….die AS wurde nciht verurteilt, warum auch immer…war es ein Alleingang ohne Abstimmung mit dem Verein….Fragen die ich nicht beantworten kann aber sichrlich eingehend untersucht wurden.

    • Es ging damals um den Einspruch der AS gegen die Wertung eines Spiels, bei dem ein nicht spielberechtiger Spieler auf dem Schiedsrichterblatt gestanden hat.
      Die AS hat Einspruch eingelegt, obwohl die Union Belge aus eigener Initiative entsprechende Untersuchungen hätte einleiten müssen. Dies hat der Generalanwalt der UB damals selbst erklärt. Insofern ist niemandem ein Schaden entstanden. Über die Motivation der Eupener Justizbeamtin und die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel gab es damals genügend Mutmaßungen. Hätte die UB jedoch ihre Arbeit gemacht und wäre die AS in der Saison nicht nach Strich und Faden beschissen worden, hätte sich Herr Theissen nicht genötigt gesehen, zu solchen Mitteln zu greifen, um die AS vor dem Abstieg zu retten. Es war ein Fehler und eine Dummheit, aber das Strafmaß steht in keinem Verhältnis zu anderen schwerwiegenderen Vergehen. Die UB ist daran selbst nicht schuldlos.

  8. Fußball Eupen

    Herr Theisen wollte sicherlich mit Eupen in Eupen glänzen. Als Manager im Öffentlichen Dienst wahr er sich der Tragweite seiner Handlung sicherlich bewusst. Leider ist das so wie im Straßenverkehr, wer geblitzt wird, fuhr zu schnell. Da gibt es nicht zu erklären. Hängen ! ;-)

  9. Frank Furian

    Ich verstehe die Verhältnismäßigkeit gegenüber anderen Vergehen nicht!
    Herr Theissen wollte sich offensichtlich nicht selber bereichern! Andere haben mit hohen Summen an ESF-Geldern Ihre sexuellen Gelüste finanziert! Ohne solche Konsequenzen und ohne solchem Strafmaß!!

    • Graf Ortho, nicht aus Kelmis

      @Eine Dame aus Kelmis
      „Fußballeupen…es heißt „war“ und nicht „wahr“…..ich weiß deutsch ist eine schwierige Sprache“

      Hätte von mir sein können. Aber da ich, von raren Ausnahmen abgesehen, schon aus Zeitmangel keine Kommentare benote…

      Allerdings hätte ich dann „es“ mit „E“ und „ich“ am Satzanfang mit großem „I“, „deutsch“ mit „D“, und „weiss“ mit „ß“ geschrieben. Außerdem gehört ein Komma zwischen Haupt- und Nebensatz.

      5 Fehler in einer Zeile. Nicht schlecht! Wer im Glashaus sitzt… Nicht „war“?

      Wo bleibt denn nun der Rüffel von EdiG („dumm, arrogant und wenig hilfreich“) für diese „Dame aus Kelmis“?

  10. Politikmüll

    Wenn der Herr Theissen zu Recht verurteilt wurde, dann soll er auch die Strafe akzeptieren. Aber falls zu Unrecht, dann muss er dagegen angehen. Habe selbst Mal das Pech gehabt und wurde zu Unrecht verurteilt . Dank sei der Eupener Richterin die sich mit der Gegenpartei aus Unternehmer und Rechtsbeistand hat einlullen lassen, aber ich hoffe das jeder der so handelt irgendwann die gerechte Strafe bekommt. Der Rest von dem was gegen die Person Theissen hier abgeht ist unterste Schublade, das sich diese Leute nicht schämen in manchen Kommentaren !

    • Als Beobachter hat man schnell geurteilt. Hat Manfred nicht zum Wohle der AS gehandelt. Vor Jahren hat der Sportdirektor des Tennisclub Eupen auch Daten gefälscht. Subsidienbetrug. Er wurde frei gesprochen als guter Familienvater gehandelt zu haben. Dann ein ehemaliger Polizist wurde wegen Ladendiebstahls verurteilt, aber niemals vom Dienst suspendiert. Also lasst unseren „Nizzabullen“ in Frieden , jeder soll vor seiner Türe kehren auch gewisse Justizbeamte. Wer Sündenfrei ist werfe den ersten Stein. A propos laut Statistik sind offizielle 2.5 Millionen Belgier vorbestraft . Tendenz steigend .

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