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Französischsprachiger Häftling darf Strafe nicht in Flandern absitzen

Das Gefängnis von Brügge ist die einzige Haftanstalt in Belgien mit Hochsicherheits-Trakt. Hier saß zeitweise auch Topterrorist Salah Abdeslam fest. Foto: Belga

Die Franzosen werden wahrscheinlich über diese „dernière histoire belge“ schmunzeln, andere wiederum könnten an einen verspäteten Aprilscherz glauben. Es ist aber kein Scherz: Ein frankophoner Häftling darf seine Strafe nicht länger im flämischen Gefängnis von Brügge absitzen.

Nach Meinung eines Brüsseler Richters verstößt der Aufenthalt eines französischsprachigen Haftinsassen in einer Vollzugsanstalt in Flandern gegen die belgische Sprachengesetzgebung, meldete das deutschsprachige VRT-Portal flanderninfo.be.

Das im Eilverfahren verkündete Urteil besagt, dass der Häftling unverzüglich aus seiner Einzelhaft im Gefängnis von Brügge zu entlassen sei. Der Mann habe Anrecht auf eine Unterbringung in einer Haftanstalt, in der seine Muttersprache gesprochen wird.

Der belgische Staat muss für jeden weiteren Tag, den der französischsprachige Häftling in einem flämischen Gefängnis verbringt, 300 Euro bezahlen.

Gerichtsurteile gibt’s… Foto: Shutterstock

Das Problem ist aber, dass es in Belgien nur in Brügge eine Vollzugsanstalt mit einem Hochsicherheits-Trakt gibt. Hier saß zeitweise auch der Topterrorist Salah Abdeslam in Haft, bevor er nach Frankreich ausgeliefert wurde.

Dem Häftling, um den es jetzt in Belgien geht, war es gelungen, aus der Vollzugsanstalt Lantin bei Lüttich auszubrechen. Er war daraufhin nach Brügge in Einzelhaft verlegt worden.

Der Häftling klagte gegen seine Unterbringung und bekam jetzt Recht von einem Richter.

Bei diesem Urteil, das mit der Sprachengesetzgebung begründet wurde, handelt es sich um eine Premiere. Und wie immer in Belgien, kann man davon ausgehen, dass in dieser Angelegenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen worden ist – in welcher Sprache auch immer… (flanderninfo.be/cre)

43 Antworten auf “Französischsprachiger Häftling darf Strafe nicht in Flandern absitzen”

  1. blauäugig

    Wieder mal ein idiotisches, nicht nachvollziehbares Urteil eines belgischen Richters! In welcher Welt leben die denn?
    Das würde ja jetzt bedeuten, dass deutschsprachige Häftlinge nicht mehr in Lantin einsitzen dürfen; also schnell her mit einem Gefängnis im deutschsprachigen Raum; Vielleicht könnte man ja den Betonklotz ATC entsprechend umbauen.

    • Sie haben Unrecht. DG gehört zu Wallonië.
      die höchste in der Strafe (Fakten), können sie ihn als in Brügge anderswo setzen.
      „weil er überall weg läuft oder Streitigkeiten“…..aber er hat das Recht, ihre eigene Sprache ….Das Gericht entschied nach dem Gesetz ,

      • blauäugig

        Also wenn ich Ihr Kauderwelsch richtig deute, gehört ‚Ostbelgien‘ – ehemals DG – so zur Wallonie, dass man sich um Spracherleichterung nicht zu kümmern braucht! Also kann alles auf Französich ablaufen, wir sind ja schließlich Teil der Wallonie!

        Wohlverstanden, ich weiß auch, dass wir zur Wallonie gehören und plädiere keinesfalls für ein Gefängnis in Ostbelgien. Absurd ist einfach nur der Richterspruch.

        Im Übrigen ist mir bekannt – nicht aus eigener Erfahrung als Knasti – dass es im früheren Gefängnis in Verviers und auch in Lantin Spracherleichterung für Deutschsprachige gibt. „Aber nix viele von Personal sprekt dort alleman“.

  2. Pensionierter Bauer

    Dann haben ab sofort Verbrecher aus unserer schönen DG dank der Sprachengesetzgebung Narrenfreiheit. Denn soviel ich weiß gibt es im deutschsprachigen Teil Belgiens keinen Knast.

    • Zu Ihren Satz; „…ab sofort Verbrecher aus unserer schönen DG…usw…“
      Diese von Ihnen genannten „Verbrecher“ müssen erst mal „geschnappt“ werden…
      Wer und wie soll man dass denn hinkriegen???
      Erstens ist unsere Polizei meistens zu spät zur Stelle und zweitens wenn mal nicht, sorgt unser Justizapparat dafür dass wir, dass Fußvolk, immer wieder überrascht werden.

  3. Mischutka

    Freunde, ich garantiere euch : Wenn irgend jemand diesem „Monsieur“ in flämischer Sprache gesagt hätte „Es hat jemand 50.000 € für dich gespendet, du kannst dir das Geld bei einem Wärter abholen“ – glaubt mir, der hätte das sehr sehr gut verstanden ….
    MfG.

  4. Es reicht!

    „Der Mann habe Anrecht auf eine Unterbringung in einer Haftanstalt, in der seine Muttersprache gesprochen wird.“
    d.h. das folglich ein deutschsprachiger Häftling in einem Gefängnis inhaftiert wird indem das Personal mit ihm in deutscher Sprache kommuniziert.
    Was sagt hierzu unser Sprachensenator Herr MIESEN?

    • Axel Kittel

      Im Gefängnis Verviers gab es deutschsprachiges Personal, in Lantin (Lüttich) gibt es auch deutschsprachige Wärter und Sozialassistenten.

      Ein Gefängnis für den Gerichtsbezirk EUPEN ist schon mehrmals angesprochen worden, zumal im Prinzip bei jedem Gericht Erster Instanz ein Gefängnis sein sollte.

      Mit dem hierüber angesprochenen Gerichtsurteil stehen wir also wieder vor der Frage der Gleichberechtigung der drei Landessprachen.

      • R.A. Punzel

        Warum nicht die existierenden „Recht sprechende Justizgebäude“ der DG-Ostbelgien als Gefängnisse proklamieren? Dann hätten die derzeitigen angestellten Insassen endlich mal eine Daseinsberchtigung: Weiterhin auf Steuerzahlerkosten gefüttert werden.

        • Baudimont

          Belgisches Kasperle-Theater geht weiter !
          (IRONIE)

          „Und alle arabisch sprechenden Belgische: Der Arabisches Gemeinschaft (AG und nicht DG) will auch Territorium bekommen.
          Wegen der rasche Bevölkerungszuwachs haben wir in Belgien arabisch sprechende Beamte eingestellt …Es fehlen derzeit noch arabisch sprechende Ministeriums und Gefängnis…
          Und die TG (Türkische Gemeinschaft Belgien) und die RG (Russische Gemeinschaft Belgien)…

          Einfacher wäre es, weniger Beamte einzustellen…

  5. Die DG braucht dringend und sofort ein Hochsicherheitsgefängnis. Man kann doch unseren vom rechten Weg abgekommenen Bürgern deutscher Zunge unmöglich einen unfreiwilligen Aufenthalt in einem allophonen Milieu zumuten. Und außerdem und vor allem schafft das sichere Arbeitsplätze.

  6. Axel Kittel

    Fragen Sie mal bei Gelegenheit in Marche – en – Famenne nach, wieviele Arbeitsplätze das dortige Gefängnis geschaffen hat.

    Und was die Mitarbeiter des Gerichts in EUPEN angeht, dieses dreht seit seiner Gründung mit einer Unterzahl an Richtern, Staatsanwälten, Greffiers (Gerichtsschreibern) und Angestellten in der Gerichtskanzlei und der Staatsanwaltschaft; Hier wird sicher nicht auf Steuer(zahler)kosten nichts getan. Sie dürfen natürlich das Gegenteil denken, denn Gedanken und Meinung sind frei. Jedoch können Sie sich gerne überzeugen gehen, dass am Gericht in EUPEN gearbeitet wird – die Sitzungen sind öffentlich.

    Und zum Glück gibt es auch andere Beamte, die Ihren Job pflichtbewusst und gut erfüllen, sonst ginge nämlich gar nichts mehr – und ein Minimum an Staat bleibt nunmal notwendig.

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