Notizen

Völlig betrunkener Mann pöbelte in einem Eupener Café die Kunden an

Foto: OD

Die Polizei wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag zu einem Café in Eupen gerufen, wo ein völlig betrunkener Mann randalierte.

Gegen 0.45 Uhr pöbelte der 34-jährige Mann Kunden in dem Café an. Außerdem bediente er sich eigenständig hinter der Theke.

Als die Polizei eintraf, kam der Mann immer noch nicht zur Vernunft, sondern setzte noch einen drauf: Bei der Polizeikontrolle machte er seinen Oberkörper frei und bäumte sich vor den Polizisten auf.

Er wurde daraufhin festgenommen und verbrachte die restliche Nacht in der Ausnüchterungszelle.

11 Antworten auf “Völlig betrunkener Mann pöbelte in einem Eupener Café die Kunden an”

    • De bonte Pitter

      @ Nick ; Wenn der Dubel rollt muss man zugreifen , wer das nicht tut der kommt zu nichts . Wenn Idioten am feiern sind und nur Dummheiten vom Stapel lassen , dann muss man auf Zack sein , um deren Flocken einzuheimsen , wer das nicht tut , dem ist nicht zu helfen als Selbständiger Gastwirt .

  1. Zaungast

    Art. 4 – Wer einer offensichtlich betrunkenen Person berauschende Getränke ausschenkt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu einem Monat und einer Geldbuße von 26 bis zu 50 [EUR] oder mit nur einer dieser Strafen bestraft.
    Ist die betrunkene Person jünger als 18 Jahre, wird die Strafe verdoppelt.

    Art. 5 – […]

    Art. 6 – Wer einer Person zu trinken gibt, bis sie offensichtlich betrunken ist, wird mit den in Artikel 4 vorgesehenen Strafen bestraft.

    (14. NOVEMBER 1939 – Erlassgesetz über die Unterdrückung der Trunkenheit – 1939! Und noch immer in Kraft)

    Wird leider viel zu wenig (überhaupt nicht?) angewandt.
    Aber wenn der Gast sich – wie in diesem Fall – „eigenhändig“ hinter der Theke bedient, ist selbst der gesetzestreueste Wirt machtlos…

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