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Total bescheuert!

Es gibt in Belgien Gesetze, die sind total bescheuert. Das Gesetz zu den Wahlen vom 25. Mai 2014 ist so eines. Es besagt, dass es Parteien und Kandidaten drei Monate vor dem Votum – also ab dem 25. Februar – untersagt ist, im Rundfunk, Fernsehen, in den Kinos und im Internet politische Werbung zu schalten. Die im Vergleich zur Internetwerbung viel zu teuren Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sind hingegen erlaubt. Verstehen Sie die Logik?

Ein Gesetz in Belgien ist das Ergebnis eines Kuddelmuddels von Politikern und Lobbyisten – vergleichbar mit der EU. Auch dort gibt es total bescheuerte Richtlinien bis zum Abwinken.

Eine „mission impossible“

Eigentlich müsste man gegen ein solches Gesetz bis zum Verfassungsgerichtshof klagen, ja notfalls sogar bis zum Europäischen Gerichtshof, denn es ist diskriminierend, weil es nicht alle Medien gleich behandelt. Aber davon hätten letztlich nur die Anwälte etwas.

Obwohl: Man ist ja immer wieder erstaunt, wie zum Beispiel in Deutschland einzelne Bürger notfalls bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen, um eine Sache durchzufechten – koste es, was es wolle. Vor so viel Mut und Hartnäckigkeit kann man nur den Hut ziehen. Denn wer hat schon die nötige Geduld und vor allem das nötige Kleingeld für einen Hürdenlauf durch sämtliche Instanzen?

In Belgien wäre so etwas noch viel schwieriger, ja sogar eine „mission impossible“. Wir leben halt in einem in jeder Hinsicht komplizierten Land!

Abhängigkeit von der Politik

Das Gesetz zu den Wahlen ist übrigens uralt, stammt aus dem Jahre 1989, als es noch keine Internetmedien gab. Es wäre vielleicht an der Zeit, da mal eine kleine Anpassung vorzunehmen.

Die Absichten, die mit diesen Vorschriften verfolgt werden, sind jedenfalls klar: Die Printmedien, die eh schon Pressebeihilfe erhalten, sollen vor unliebsamer Konkurrenz geschützt werden.

Dieses Geschenk nehmen die Zeitungsverleger natürlich gerne an, wer will es ihnen verdenken? Allerdings machen sie sich damit von der Politik noch abhängiger, als sie es ohnehin schon sind.

GERARD CREMER

 

10 Antworten auf “Total bescheuert!”

  1. Der Mangel an Rechtstaatlichkeit war in Belgien schon immer ein Problem. Das berühmt-berüchtigte Bosman-Urteil, das den internationalen Fußball revolutioniert hat, ist nicht in Belgien möglich geworden. Dort hatte Bosman keine Chance. Es ist erst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs möglich geworden.

  2. Schauen Sie nur den Hoeneß-Prozess. In Belgien wäre es zu einer Hauptverhandlung erst gar nicht gekommen. Und ein Urteil dürfte sehr schnell erfolgen. In Belgien kommt es erst Monate später zu einem Urteil.

      • Réalité

        @ Referee
        @ Zuschauer

        Genau wie Sie es schreiben!
        Belgiens Justiz ist grottenschlecht organisiert!

        Man braucht nur die vielen Schlampereien der letzten Jahren zu sehen!

        -Tueurs de Brabant-SNCB Buizingen-Gasexplosion Lüttich-KB Lux-Kim de Gelder-Cools Affäre-Die PS Politiker um u in Charleroi,usw….plus der ganze Rest!

        -Alles dauert viel zu lange,siehe Tueurs de Brabant!Diese Sache steht knapp vor der Verjährung!KB Lux Sache wurde nach 12 Jahren eingestellt!

        -Unerhört sowas!Schlampereien an laufenden Band!

        -Wo bleibt die Gerechtigkeit vor den Opfern!??

  3. senfgeber

    Monsieur Cremer, il s’agit d’une histoire belge.
    Du vrai belge, vous comprenez?

    O Belgique, ô mère chérie,
    A toi nos cœurs, à toi nos bras,
    A toi notre sang, ô Patrie!

    Und jetzt kommen mir die Tränen.

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