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Theissen-Verteidiger Lentz übt Kritik an Staatsanwaltschaft

Manfred Theissen (links) und sein Anwalt Ralph Lentz. Foto: GDS

Gut zwei Wochen nach der Entscheidung der Ratskammer in Eupen, Manfred Theissen und die AS Eupen wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung an ein Strafgericht zu verweisen, hat der Rechtsanwalt des ehemaligen AS-Direktors, Ralph Lentz, Kritik an der Eupener Staatsanwaltschaft geübt. In dieser Affäre steht sowohl für Theissen als auch für die AS sehr viel auf dem Spiel.

„Ich finde es nicht korrekt, dass der Beschluss der Ratskammer von der Eupener Staatsanwaltschaft publik gemacht worden ist“, erklärte Lentz gegenüber „Ostbelgien Direkt“ und fügte hinzu: „Die Sitzung der Ratskammer fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Da erachte ich es als nicht angebracht, dass die Staatsanwaltschaft dazu der Presse Auskünfte erteilt und ein Interview gewährt. Ich persönlich werde mich hüten, in dieser Angelegenheit einen Kommentar abzugeben, solange es keine öffentliche Verhandlung gibt.“

Öffentliche Erklärung erst später

Nach Ansicht von Lentz hätte die Staatsanwaltschaft erst dann eine öffentliche Erklärung abgeben können, wenn auch die Lütticher Anklagekammer diesbezüglich eine Entscheidung getroffen hat, was noch nicht der Fall ist. Der Eupener Rechtsanwalt vertritt in dieser Sache die Interessen von Manfred Theissen, nicht aber die der AS.

Weil Theissen und die AS gegen den Beschluss der Ratskammer Einspruch eingelegt haben, muss die Anklagekammer in Lüttich darüber befinden, ob eine Verweisung an ein Strafgericht angebracht ist oder nicht. Und danach bliebe Theissen und der AS noch ein Rekurs vor dem Kassationshof.

Schwerwiegende Folgen für Ex-Direktor und Verein?

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Auch für die AS könnte ein eventueller Prozess wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung schwerwiegende Folgen haben. Foto: Gerd Comouth

So viel ist jetzt schon klar: Diese Affäre kann schwerwiegende Folgen haben nicht nur für Manfred Theissen, von Beruf Polizist, sondern auch für die AS Eupen.

Zur Erinnerung: Die AS Eupen wollte im Frühjahr 2011 gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der 1. Division zwischen dem KV Mechelen und dem SK Lierse Einspruch erheben, weil Lierse einen angeblich nicht spielberechtigten Profi namens Jason Adesanya auf der Ersatzbank aufgeboten hatte. Dies hatte turbulente Folgen, denn mit dem Fall haben sich in der Folgezeit sämtliche Instanzen des Fußballverbandes sowie das Gericht Erster Instanz in Eupen, der Lütticher Appellationshof und ein Schiedsgericht befasst.

Theissen droht bei einer Verurteilung laut Grenz-Echo eine Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis. Und was die AS selbst betrifft, so ist davon auszugehen, dass sich der belgische Fußballverband und die Profiliga bei einem Strafprozess als Zivilpartei konstituieren würden, um zumindest die 500.000 Euro Zwangsgeld zurückerstattet zu bekommen, zu dem sie vom Gericht Erster Instanz in Eupen unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Rolf Lennertz verurteilt worden waren. Diese Entscheidung war später durch den Lütticher Appellationshof bestätigt worden.

Ein Fall von Wettbewerbsverfälschung?

Es ist indes nicht auszuschließen, dass die Union Belge gegebenenfalls nicht nur auf der Rückzahlung des Zwangsgeldes von 500.000 Euro besteht, sondern weitere Sanktionen gegen den heutigen Zweitligisten beschließt wegen versuchter Wettbewerbsverfälschung („falsification de la compétition“).

Sollte der Verband der Meinung sein, dass ein Fall von Wettbewerbsverfälschung vorliegt, könnte die AS Eupen laut Regelwerk zum Beispiel mit Punkteabzug oder sogar mit Zwangsabstieg bestraft werden. Es kann sich aber auch herausstellen, dass die Vorwürfe gegen Theissen und die AS völlig unbegründet waren. In diesem Fall hätten diejenigen, die über die Verweisung des ehemaligen Direktors und des Vereins an ein Strafgericht zu entscheiden hatten, ihrerseits ein dickes Glaubwürdigkeitsproblem…

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass bis zu einem endgültigen Urteil in dieser Affäre noch viel Zeit verstreichen wird. (cre)

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