Aus dem Geschäftsleben

Neue Gesetzgebung wirft Fragen auf – Das THG Jobcenter informiert

Am 1. Januar 2014 ist eine neue Gesetzgebung zum Thema Arbeitsverträge in Kraft getreten. Der Hintergrund dieser Neuregelung ist ein besserer Schutz der Arbeitnehmer verbunden mit der Angleichung der Verträge von Arbeitern und Angestellten.

Eine der wichtigsten Neuerungen dabei ist die Aufhebung der Probezeit. Das heißt im Klartext dass der Arbeitnehmer sofort einen festen Vertrag bekommt, sei es zeitlich befristet oder auf unbestimmte Dauer. Was zunächst vorteilhaft klingt, ist es jedoch in der Praxis nicht unbedingt.

Nicht immer findet der Arbeitnehmer in seinem neuen Arbeitsverhältnis das, was er sucht; das gilt gleichermaßen auch für den Arbeitgeber. Die neuen Arbeitsverträge binden jedoch beide aneinander und führen dazu, dass der Arbeitsvertrag nur durch eine reguläre Kündigung mit der dementsprechenden Kündigungsfrist gelöst werden kann.

Zeitarbeit statt Probezeit

imageHier bietet die Formel „Zeitarbeit statt Probezeit“ eine interessante Alternative, denn zeitgleich mit der Einführung der neuen Arbeitsverträge ist Zeitarbeit als Ersatz für die Probezeit zugelassen worden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer einen Zeitvertrag für eine „Probezeit“ bekommt und in diesem Zeitraum problemlos aus dem Arbeitsverhältnis aussteigen kann ohne Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Dieser Vorteil gilt natürlich auch für den Arbeitgeber.

Für Letzteren ergibt sich daraus noch ein weiterer Vorteil, denn jeglicher administrativer Aufwand entfällt. Die gesamte Verwaltung der Prozedur liegt in den Händen der Agentur für Zeitarbeit.

Keine Lohnfortzahlung bei Zeitarbeit

Das Jobcenter in St. Vith.

Das Jobcenter in St. Vith.

Die neue Gesetzgebung regelt ebenfalls die Lohnfortzahlung im Falle einer Kündigung vor Vertragsende neu. Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine zusätzliche finanzielle Belastung, da die Dauer des Arbeitsvertrags, selbst wenn er zeitlich befristet ist, bei der Berechnung der Kündigungsabfindung bzw. der Lohnfortzahlung berücksichtigt werden muss.

Auch hier bietet Zeitarbeit die Lösung, da es in diesem vertraglichen Umfeld diese Verpflichtung nicht gibt.

Aufwertung der Zeitarbeit

So umstritten diese neue Gesetzgebung auf Seiten der Arbeitgeber auch sein mag, wertet sie doch die Zeitarbeit deutlich auf. Gerade im Falle von Probezeiten steht dem Arbeitgeber damit ein Instrument zur Verfügung, welches durch seine Struktur und Flexibilität praxisorientierte Lösungen bietet.

Zeitarbeit statt Probezeit – praxisorientiert, flexibel und arbeitsmarktgerecht.

www.thg-jobcenter.be

 

Das Jobcenter in Eupen.

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