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Radio Sunshine: Gericht „nicht zuständig“

Benoit Gauder, Geschäftsführer des freien lokalen Rundfunksenders Radio Sunshine.

Im Streit um die Aberkennung der Sendelizenz für den freien lokalen Rundfunksender Radio Sunshine hat sich das Schnellgericht in Eupen am Freitag für „nicht zuständig“ erklärt. Das erfuhr „Ostbelgien Direkt“ aus gut informierten Kreisen. Radio Sunshine trägt die Verfahrenskosten.

Radio Sunshine-Geschäftsführer Benoit Gauder kann jetzt nur noch auf eine für ihn und seinen Sender günstige Entscheidung des Staatsrates hoffen.

Vor der Entscheidung des Schnellgerichts in Eupen hatte Gauder an den Medienrat der DG einen offenen Brief gerichtet. Darin wehrte sich Gauder abermals gegen die Vorwürfe, die zum Sendeverbot für Radio Sunshine geführt haben.

Laut Gauder gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder entbehren „die Vorwürfe, die die Vertreter der Beschlusskammer Radio Sunshine machen, jeglicher Grundlage, oder die Beschlusskammer hat ebenfalls, wissentlich, gewisse Aspekte bezüglich der Mitteilungen verschwiegen“.

Unabhängig vom Inhalt der Vorwürfe glaubt Radio Sunshine, so Gauder in dem offenen Brief, „dass der Medienrat seiner Rolle als unabhängige Regulierungsbehörde, die jeden gleich behandeln muss, nicht gerecht wird und nicht mehr gerecht werden kann.“

Hier der offene Brief von Benoit Gauder an den Medienrat der DG: Pressemitteilung vom 29 November 2012 Radio Sunshine

 

3 Antworten auf “Radio Sunshine: Gericht „nicht zuständig“”

  1. Na, ob das strategisch so gut war, loszupoltern, wenn gerade das Gericht mit einer Entscheidung zugange ist, ich weiss es nicht, ich weiss es nicht. Schön aber zu sehen, wie sich hier wieder versucht wird, rauszumogeln und mit welch unglaublichen Argumenten, das versucht wird Niederzuknüppeln, was man vorher selbst gesagt hat. Aber das alles jetzt wieder einzeln aufzudröseln bin ich zu müde für.

  2. Urteil
    Radio Sunshine: Staatsrat erklärt sich für nicht zuständig

    Der Staatsrat erklärt sich in einem Urteil vom 29. Oktober über eine Klage des Radiosenders Radio Sunshine für nicht zuständig.

    Der Staatsrat begründet sein Urteil damit, dass derartige Ausführungsmaßnahmen (also die Abschaltung des Senders) nicht anzufechten sind.

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