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Baltus-Möres fordert „Klartext statt Kauderwelsch“

Die Regionalabgeordnete Jenny Baltus-Möres. Foto: OD

Diese Woche befragte die Regionalabgeordnete Jenny Baltus-Möres (PFF-MR) im Parlament in Namur Haushaltsminister Christophe Lacroix (PS) zu der mangelnden Lesbarkeit und Koordination von juristischen Texten. Ihre Forderung: „Klartext statt Kauderwelsch“.

Laut Baltus-Möres liegt hier oft ein Verstoß gegen die Grundprinzipien der Justiz und somit auch der Demokratie vor, denn jeder habe das Recht zum Zugang zur Justiz und juristischen Texten.

Es handele sich demnach vor allem um ein Problem der Lesbarkeit dieser Texte, so die Abgeordnete, die bedauerte, dass der Aufbau der juristischen Texte es selbst für Experten unglaublich schwierig mache, sie zu lesen und zu verstehen.

Deshalb fragte Baltus-Möres den Minister, was er zu tun gedenke, um den Aufbau dieser juristischen Texte zu vereinfachen und sie sowohl für die Parlamentarier als auch für die Bevölkerung lesbarer zu machen.

Theorie stimmt nicht mit Praxis überein

Der Plenarsaal des Wallonischen Parlaments in Namur. Foto: Belga

Der Plenarsaal des Wallonischen Parlaments in Namur. Foto: Belga

In seiner Antwort erklärte der Minister, dass natürlich alle Texte und Regelungen den Prinzipien des Staatsrates genügen müssen. Er räumte aber ein, dass hier die Theorie mit der Praxis nicht übereinstimme.

In Sachen Lesbarkeit der Texte helfen seiner Ansicht nach die eWBS (e-Wallonie-Bruxelles Simplification) und die LEGISA (avis de légistique et de simplification administrative). Lacroix stellte auch die Seite JUSTEL vor, in welcher der FÖD (Föderale Öffentliche Dienst) die offiziellen Änderungen der Texte angibt. Diese Seiten bestehen auch für die Föderation Wallonie-Brüssel (GALLILEX) und für die Wallonische Region (WALLEX).

Minister Lacroix teilte mit, dass er derzeit an einem entsprechenden Dekretentwurf arbeite, der darauf abziele, die in diesem Bereich noch bestehenden Probleme aus dem Weg zu räumen.

12 Antworten auf “Baltus-Möres fordert „Klartext statt Kauderwelsch“”

    • karlh1berens

      Herr Kittel, soweit mir bekannt, haben die deutschsprachigen Übersetzungen keine „Gestzeskraft“. Bei Zweifel gilt der niederländischsprachige beziehungsweise französischsprachige Text. Sie als Anwalt können sich nicht (mit Ausnahme der DG-Gesetzgebung auf eine „deutschsprachige Übersetzung vor Gericht berufen.
      Im Jahre 2006 hätte die „liberale“ Fraktion im St. Vither Gemeinderat nach dem „deutschen“ Gesetzestext 3 statt 2 Sitze gehabt. Sie wussten schon, warum sie sich nicht beschwert haben.

      • Axel Kittel

        Meine Bemerkung bezog sich prioritär auf die Frage, wo man das in Deutsch nachlesen kann.

        Nur zur Info : Übersetzungen der Gesetzestexte in die Deutsche Sprache werden sehr wohl vor den deutschsprachigen Gerichten in Belgien benutzt (nur bei Interpretationsproblemen oder Unterschieden im Text gelten die Originaltexte).

        Durch Dekret vom 19. Januar 2009, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt am 11. März 2009, Artikel 2, Absatz 2 hat die DG einen Ausschuss der DG für die Rechtsterminologie in Deutscher Sprache geschaffen, der für eine verbindliche deutschsprachige Rechtsterminologie in Belgien zuständig ist. Diese dient als Basis für die Übersetzungen.

        • gerhards

          Demnach kann man festhalten, Gesetzestexte, Verodnungen, Übersetzungen dieser etc.sind bindend wenn diese in deutscher Sprache vorliegen.
          Liegen sie nicht in deutsch vor, dann gelten sie nicht? Oder nur für mich als deutschsprachigen nicht? Sorry das ich frage, ich bin kein Jurist aber ich fände es mehr als gut und auch versöhnlich, wenn unsere Sprache endlich in Belgien gleichberechtigt wäre.

      • R.A. Punzel

        Kalle1: Tröste Dich. Während der Zeit, die ich in Wartezimmern von Ärzten, bzw. Krankenhäusern verbracht habe, hätte ich auch ein Medizinstudium absolvieren können. Gib einfach dem Herrn Kittel Recht, und Du hast Deine Ruhe ;-))

        • karlh1berens

          Im Gegensatz zu Dir hab‘ ich mal Jura studiert. Man muss ja nicht gleich übertreiben wie Herr Kittel und sich 6 Jahre in dem Milieu rumtreiben. Das färbt ab. Und wenn Du auch 8 Jahre studiert hättest, könntest Du Dich doch nicht selbst operieren. Aber Du weißt ja : oft hilft auch Likör.

  1. Baudimont

    Das Belgische Staatsblatt (B.S.) (niederländisch: Belgisch Staatsblad, französisch: Moniteur belge)
    hat 107.270 Seiten (pages)
    http://deredactie.be/cm/vrtnieuws.francais/Soci%25C3%25A9t%25C3%25A9/1.2197110

    Deutsch-Übersetzung für Alle 107.270 Seiten ???

    Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen) vom 26. August 1789 wäre vollkommen ausreichend.

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f2/Berlin_.Gendarmenmarkt_.Deutscher_Dom_006.jpg

    • karlh1berens

      Das stimmt Pascale. Auch wenn jemand die 107.270 Seiten studiert hätte, wüsste er vielleicht wer in unserer V.o.G. der Präsident wäre aber er wüsste nicht, wer das Sagen hätte ….

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