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Albert II. muss sich wegen Vaterschaftsklage vor Gericht verantworten

Ex-KöniginPaola und Albert. Foto: Belga

König Albert II. bleibt auf seine alten Tage nichts erspart: Nachdem ihm seinerzeit die Dotation gekürzt wurde, wofür er heute noch den ehemaligen Premier Elio Di Rupo (PS) verantwortlich macht, und sich auch das Verhältnis zu seinem Sohn und Nachfolger Philippe mit der Zeit verschlechtert hat, muss er sich jetzt auch noch vor dem Gericht Erster Instanz verantworten.

Das entschied das zuständige Brüsseler Erstinstanzgericht.

Es geht um die Vaterschaftsklage von Delphine Boël. Die Künstlerin Delphine Boël, heute 48 Jahre alt, will mit dem Verfahren erreichen, dass sie offiziell als Tochter des ehemaligen Staatsoberhaupts anerkannt wird.

Albert II. hat Boël nie als Tochter anerkannt und hüllt sich seit Jahrzehnten in Schweigen. Er räumte jedoch 1999 öffentlich ein, dass seine Ehe mit Königin Paola zeitweilig in der Krise gewesen sei. Boël soll die gemeinsame Tochter von Albert und der Adeligen Sybille de Sélys Longchamps sein. Beide hatten angeblich ab Mitte der 60er Jahre etwa 18 Jahre lang eine Affäre.

Im April 2008 erschien Delphine Boëls Autobiographie "Couper le cordon" (Die Nabelschnur zerschneiden). Darin schreibt sie, sie halte sich für das Kind Alberts. Foto: dpa

Im April 2008 erschien Delphine Boëls Autobiographie „Couper le cordon“ (Die Nabelschnur zerschneiden). Darin schreibt sie, sie halte sich für das Kind Alberts. Foto: dpa

Im Februar 2016 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die Klage von Delphine Boël zulässig sei.

Der 82-jährige Albert ist der erste König der Belgier, der sich vor Gericht verantworten muss. Da er nicht mehr im Amt ist, kommt er auch nicht mehr in den Genuss der entsprechenden Immunität. Ob Albert II. im Februar 2017 persönlich vor Gericht erscheinen wird, ist eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlich wird sich der ehemalige Monarch von einem oder mehreren Anwälten vertreten lassen.

Der Vaterschaftsprozess hätte erhebliche finanzielle Folgen, sollte die Klage von Delphine Boël Erfolg haben und das Urteil rechtskräftig werden. In diesem Fall könnte die heute 48-Jährige einen Teil des Privatvermögens von Albert II. beanspruchen. (cre)

Siehe Artikel „Albert II. noch immer sauer wegen Kürzung seiner Dotation auf 923.000 Euro pro Jahr“

13 Antworten auf “Albert II. muss sich wegen Vaterschaftsklage vor Gericht verantworten”

  1. Alemannia4ever

    Da ist ja wieder was los in unserem Land: Aufstand von Wirtschaftszwergen und möglicherweise ein außereheliches Kind unseres früheren Königs.
    Das sind doch Schlagzeilen, die wir wirklich nicht verdient haben. Warum stellen wir uns immer wieder so blöd an und geben uns der Lächerlichkeit preis?

  2. Es reicht!

    Die einen bringen ihr Geld unter die Leute die anderen ihren Samen. Wenn er wirklich der Vater ist sollte er sich an die Eier fassen und zu seiner Tochter stehen. Das Vermögen des Königs ist so hoch das die Erbschaft das kleinste Problem wäre.

        • @ Erbschaft ; Sowas fieses würdest Du noch zustande bringen , aber zu allem Glück dieser Welt ist es den Notaren streng untersagt solches Spiel zu dulden , dieses seit 2012 , hat man ja verfolgen können bei einem Einheimischen Notar !!!!! . Leider gibt es noch solche Ekelhafte Zeitgenossen , die sowas noch im Hinterkopf vorhaben .

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